Aus TGA 7-8: Kolumne : Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht

Eine Person in Anzug hält ein rotes Paragrafen-Zeichen in der Hand.
© vegefox.com - stock.adobe.com

Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten

Bereits 2017 wurde die Gleichstellung der Fristen von Arbeitern mit jenen der Angestellten beschlossen. Das Inkrafttreten der Regelung war ursprünglich für 01.01.2021 geplant, wurde aber aufgrund der Coronakrise mehrmals verschoben, nun auf den 01.10.2021.

Neue Rechtslage (anwendbar ab 01.10.2021)

Auf Kündigungen nach dem 30.09.2021 ist § 1159 ABGB in seiner neuen Fassung anzuwenden.

Die Kündigungsfrist beträgt dann 6 Wochen und erhöht sich mit der Dauer der Beschäftigung.

Die gesetzlichen Kündigungstermine zum jeweiligen Quartalsende sind einzuhalten. Zusätzliche Termine zum 15. oder Monatsletzten können vereinbart werden.

Eine Ausnahme bilden die überwiegenden Saisonbetriebe. In denen kann der Kollektivvertrag weiterhin kürzere Fristen vorsehen.

Änderung des BUAG

Mit 01.08.2021 soll das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) geändert werden, um Lohn- und Sozialdumping, Sozialbetrug und illegaler Beschäftigung in der Bauwirtschaft entgegenzuwirken. Bisher liegt nur ein Gesetzesentwurf vor, die Beschlüsse im Parlament bleiben abzuwarten.

Inhalt des Entwurfs

Ein Identitäts-Managementsystem (IT-System) soll eingeführt werden. Durch dieses IT-System werden aktuelle und relevante Daten von auf Baustellen beschäftigten Personen erfasst. Dies soll vor allem der Unterstützung von Arbeitgebern bei ihren Prüf- und Dokumentationspflichten dienen. Auch den Arbeitnehmern soll es Einsichtsmöglichkeiten in die für sie gespeicherten Daten erleichtern. Genutzt werden kann das System von allen Arbeitgebern, die Tätigkeiten auf einer Baustelle in Österreich erbringen; auch Arbeitgeber mit Sitz außerhalb von Österreich, wenn sie Arbeitnehmer ins Inland entsenden oder überlassen, zählen zur Zielgruppe. Die Teilnahme ist freiwillig.

Voraussetzung ist ein Dienstleistungsvertrag zwischen Arbeitgeber und der Bau-ID GmbH. Dieser Software-Dienstleister wurde 2020 mit dem Ziel gegründet, Bauunternehmen bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping zu unterstützen. Genutzt wird das IT-System mittels einer Bau-ID-Karte (Bau-ID), die den im System gemeldeten Arbeitnehmern ausgestellt wird. Mit dieser Karte kann z.B. überprüft werden, ob die erforderlichen Meldungen für die eingesetzten Arbeitnehmer auf einer Baustelle vorliegen. Zusätzlich sollen weitere Funktionen zur Optimierung der Abläufe und der Kommunikation auf den Baustellen bereitgestellt werden. Es sollen auch datenschutzrechtliche Begleitmaßnahmen für eine Weitergabe von aktuellen Daten durch die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) an die Bau-ID GmbH geschaffen werden.