COVID-19 : Coronakrise: Auf diese 7 Dinge sollten Sie in Ihrem Unternehmen jetzt achten

virus woman mask sick face protection young medical indoors blue background wooden ill health problems medicine cure epidemic infection protective flu disease prevention safety danger female people person protect surgical mouth panorama panoramic hospital patient wearing care respiratory fear fever cold symptom clinic dangerous viral corona warning aids infect vaccine virus woman mask sick face protection young medical indoors blue background wooden ill health problems medicine cure epidemic infection protective flu disease prevention safety danger female people person protect surgical mouth panorama panoramic hospital patient wearing care respiratory fear fever cold symptom clinic dangerous viral corona warning aids infect vaccine
© candy1812 - stock.adobe.com

Die Kurve flacht ab. Mit ihr aber auch der Optimismus, dass die Krise möglichst ohne Umsatzverluste überstanden wird. Trotz sinkender Motivation gilt es, Durchhaltevermögen zu beweisen und weiterhin wichtige Regelungen zu befolgen. Hier einige Tipps, um gut durch die Coronakrise zu kommen.

1. Abstandsregelung beachten

Baustellen dürfen weiterhin geöffnet bleiben und von Mitarbeitern betreten werden. Fachhandwerker dürfen Montagen beim Kunden ausführen, dabei gilt es aber die Abstandsregelung zu beachten. Die Mitarbeiter müssen auch auf dem Weg zur Baustelle den vorgegebenen Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten. Das ist in den meisten Fahrzeugen schwer umsetzbar. Nicht unbedingt einfacher wird es auf der Baustelle selbst, denn auch hier muss stets der Mindestabstand eingehalten werden – zum Kunden und zu den Kollegen. Da dies in der Realität oft schwer umzusetzen ist, empfiehlt es sich, Baustellen, die nicht dringend betreten werden müssen, vorerst stillzulegen.

2. Präventionsmaßnahmen einführen

Die bereits erwähnte Abstandsregelung sollte auch innerhalb des eigenen Betriebs gewahrt werden. Außerdem sollte auf die Husten- und Nies-Etikette geachtet werden: Husten und niesen Sie nicht in die Handflächen, sondern in die Ellenbeuge. Auch verstärkte Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und verstärkte Desinfektion sind zu empfehlen.

3. Personalstand aufrechterhalten

Kurzarbeit statt Kündigung sollte die Devise der Arbeitgeber lauten. Qualifizierte Fachhandwerker sollte jetzt keinesfalls verloren werden, denn nach der Krise kann die Auftragslage rasch steigen – dann wird jeder Mitarbeiter gebraucht. Die Regierung hat zu Beginn der Coronakrise ein Kurzarbeits-Modell eingeführt, auf das Arbeitgeber nun zurückgreifen sollten, um den Personalstand möglichst aufrechtzuerhalten. Die dafür vorgesehenen Mittel von einer Milliarde Euro sind fast aufgebraucht, deshalb hat die Bundesregierung das Budget nun verdreifacht. Damit können Arbeitgeber weiterhin Kurzarbeit-Anträge stellen.

4. Notfalls auf Härtefallfonds zurückgreifen

Nicht nur beim Personal gibt es Unterstützung von der Regierung, auch für Finanzierungsschwierigkeiten wurde ein Maßnahmenpaket geschaffen. So bildet zum Beispiel der zwei Milliarden schwere Härtefallfonds eine Soforthilfe für Selbstständige. Auf den Härtefallfonds können Ein-Personen-Unternehmen und KMUs zugreifen, für die durch COVID-19 eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung ausgeht. Ist der Unternehmer nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken, oder ist er vom derzeit noch geltenden Betretungsverbot betroffen, greift der Fonds. Auch bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres kann ein Antrag gestellt werden.

5. Klar kommunizieren

Die Mitarbeiter sollten nicht in Unwissenheit zurückgelassen werden. Informationen über zukünftige Schritte im Betrieb sollten möglichst offen und rasch kommuniziert werden, um keine unnötigen Sorgen bei den Arbeitnehmern aufkommen zu lassen. Dabei darf auch nicht auf die Mitarbeiter im Homeoffice vergessen werden, auch dort sollte es regelmäßige Updates geben – für Arbeitgeber und -nehmer. Außerdem sollten Änderungen im Unternehmen möglichst deutlich und einfach kommuniziert werden. Neue Hygienevorschriften werden am besten an mehreren Orten innerhalb des Betriebs ausgehängt.

6. Hilfspakete nutzen

Neben Kurzarbeit und Härtefallfonds bietet die Regierung auch Unterstützung in Form von Steuerstundung und Überbrückungsgarantien. Für Ein-Personen-Unternehmen und KMUs werden Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Ausmaß von zehn Millionen Euro durch das Austria Wirtschaftsservice (AWS) angeboten. Zusätzlich sollen Unternehmen durch die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen entlastet werden.

7. Nichts überstürzen

Nach den Osterfeiertagen gibt es die ersten Lockerungen, wie die Bundeskanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober nun veröffentlichten. Die für die Branche wohl wichtigste Regel: Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 400 Quadratmeter dürfen ab 14. April wieder geöffnet werden. Das freut viele KMUs, gleichzeitig ist aber Vorsicht geboten: Die Abstandsregelung gilt weiterhin, außerdem gibt es seit 6. April eine Maskenpflicht, die für den gesamten Handel gilt. Die Lockerungen sollten nicht zu Leichtsinnigkeit veranlassen, da sonst erneut verschärfte Maßnahmen drohen.