Gerichtsurteil : Das bedeutet das Diesel-Fahrverbot für Handwerker

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Seit einigen Tagen steht fest: deutsche Städte dürfen für bestimmte Fahrzeuge Straßen sperren oder gar die komplette Zufahrt untersagen, wenn der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Das betrifft in Deutschland rund 70 Städte, darunter Bonn, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Dabei tritt die Regelung für ältere Diesel-Fahrzeuge sofort in Kraft, für jüngere Kraftwagen gibt es eine Übergangsfrist bis Spätsommer 2019.

Eine Ausnahme für Handwerker ist in dieser Regelung vorerst nicht vorgesehen. So kann es dazu kommen, dass Betriebe ihre Firmenwagen ab sofort nicht mehr nutzen können und dadurch sogar in neue Fahrzeuge investieren müssen. Die Handwerkskammer Düsseldorf warnt deshalb vor den Folgen des Fahrverbots. Handwerksbetriebe seien auf die uneingeschränkte Mobilität angewiesen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Deshalb lehnen Handwerker die Regelung grundsätzlich ab, da die Betriebe dadurch massiv belastet werden. Kritisiert wird zudem die fehlende Planungs- und Investitionssicherheit.

Häufig sind die Fahrzeuge von Handwerks-Betrieben nur drei oder vier Jahre alt, was jedoch nicht vor dem Fahrverbot schützt. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ist es wirtschaftlich nicht verkraftbar ihre Fahrzeugflotte zu erneuern.

Lage in Österreich

Für österreichische Städte soll solch ein Fahrverbot nicht in Frage kommen, entwarnt Verkehrsminister Norbert Hofer: „Die Entscheidung über lokale Fahrverbote wird zwar von den Städten getroffen, in Österreich wird aber über vergleichbare Maßnahmen wie in Deutschland nicht ernsthaft beraten.“

Hofer sieht die Entscheidung der deutschen Nachbarn indes sehr kritisch. Man könne nicht die Besitzer von Dieselfahrzeugen pauschal zu Sündenböcken erklären. Die Mehrzahl der Fahrzeugbesitzer sei auf ihr Fahrzeug angewiesen. Moderne Dieselfahrzeuge stoßen aufgrund neuester Abgassysteme auch bei weitem weniger Stickoxide aus als noch vor einigen Jahren und die positive Entwicklung geht weiter. In Österreich bleibe jedenfalls die Überprüfung nach §57a – die sogenannte Pickerlüberprüfung – ausschlaggebend dafür, ob ein Fahrzeug zum Verkehr zugelassen wird oder nicht.

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