Ausbildung : Meisterpflicht kehrt zurück

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Das Bundeskabinett hat nun die Wiedereinführung der Meisterpflicht in insgesamt zwölf Handwerksberufen beschlossen. Die Begründung darin liegt laut Bundeswirtschaftsministerium in der Stärkung der Qualität und der Ausbildungsleistung des Handwerks. Zudem sollen handwerkliche Berufe dadurch für die Jugend wieder attraktiver werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier ist überzeugt, dass der Qualitätsstandard Meister im deutschen Handwerk für Qualitätssicherheit, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft steht. Die Meisterpflicht wird für die Handwerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamenhersteller wieder eingeführt.