Ingenieurtitel : Neue Regelung zur Verleihung

Untenstehendes pdf-Dokument umfasst die Beschreibung der Qualifikation „Ingenieur/in“
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Für HTL-Absolventen, die die Voraussetzungen zur Verleihung des Ingenieurtitels bereits erfüllen, kann es zweckmäßig sein die Verleihung noch – nach der bisherigen Rechtslage – umgehend beim Bundesministerium zu beantragen, da nur mehr bis spätestens 1. Mai 2017 (aufgrund der Bearbeitungszeit der Anträge voraussichtlich noch früher) beim Bundesministerium Anträge auf Verleihung des Ingenieurtitels – unter der Voraussetzung eines HTL-Abschluss sowie drei Jahren Praxis – gestellt werden können. Ingenieurgesetz 2017 (IngG 2017) Mit 1. Mai 2017 tritt das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft. Die neuen Bestimmungen stellen die Vergabe der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine: die bisherigen Grundvoraussetzungen – HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis – bleiben gleich. Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten. Dadurch wird aus "dem Ingenieur" eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte – aufgrund von Schule und Praxis erworbene – berufliche Qualifikation.