Aus TGA 6: Kolumne : Planer profitieren von der ÜA-Kennzeichnung

Porträtfoto von Christoph Passecker
© David Pichler

Vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen, spiegelt ganz gut die Herausforderung eines Planers in der Phase einer Ausschreibung wider. Aus einer enormen Anzahl an Sanitärkomponenten sollen nun jene ausgewählt werden, welche sowohl für den Bauherrn am besten geeignet als auch für den Endkonsumenten am günstigsten sind. Aus unzähligen Katalogen sucht man sich in mühevoller Detailrecherche dann die besten Komponenten zur Erstellung der Ausschreibung heraus. Wie Sie sich sicherlich vorstellen können – eine sehr zeitintensive Arbeit.

ÜA-Kennzeichnung

Nun gibt es eine neue Vorgabe: Die 2021 erschienene ÜA-Kennzeichnung. Seit 1993 gibt es das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB). Die Tätigkeit des OIB erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich und hat als eine der Hauptaufgaben, Baustofflisten als Verordnungen für die Bundesländer zu erlassen. Die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt wird übrigens durch die EU-Bauprodukteverordnung geregelt.

Nun ist es so, dass seit 15. März 2021 die – sich bereits seit März 2019 in Übergangsfrist befindliche – ÜA-Kennzeichnung in Kraft getreten ist. Diese Einbauzeichenregelung gibt vor, welche Produkte die trinkwasserhygienetauglichen Kriterien erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Materialvorgaben und -eigenschaften, um Trinkwasser nicht zu gefährden. Die mechanischen Anforderungen sind allerdings nicht Gegenstand der Einbauzeichenregelung.

Auswirkungen auf Planer

Ein dazugehöriges ÜA-Zeichen dient als Verwendbarkeitsnachweis für die Übereinstimmung mit den verbindlichen Anforderungen der Baustofflisten und wird vom Hersteller am Bauprodukt, auf dessen Verpackung oder in den Begleitpapieren angebracht. Wie beeinflusst die ÜA-Kennzeichnung nun die Arbeit eines Planers?

Die neue Kennzeichnung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten – also sowohl für den Produzenten als auch den Planer, Bauausführenden und den Verwendenden. Dies liegt daran, dass sie unabhängig vom Ort der Herstellung der Produkte gilt und eine Nachweispflicht auf den Einbau der Produkte besteht. Eine ÜA-Kennzeichnung ist übrigens befristet gültig und ist zum Beispiel bei erstmaliger Ausstellung drei Jahre geltend. Zusätzlich enthält sie auch Angaben der Inspektionsstelle, welche die Überwachung der Produkte durchgeführt hat. Auch wenn die ÜA-Kennzeichnung noch nicht die ihr zugetane Bekanntheit erreicht hat, so wird sie sicherlich ein hilfreiches Tool für Planer werden, um zukünftig noch mehr Sicherheit in Sachen Qualität liefern zu können.