Hannemann Wassertechnik : Serviceleistung "Garantiezusage"

v.l.n.r.: Mike Hannemann GF der Hannemann Wassertechnik; Bundesinnungsmeister LIM Komm.Rat. Ing. Michael Mattes; Bundesinnung Geschäftsführer DI Christian Atzmüller
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Die Garantiezusage ist ein Entgegenkommen der Industrie und bietet nun 5 Jahre Garantiedauer, statt der gesetzlichen 2 Jahre. Die Garantiezusage ist als Einladung zur kooperativen aktiven Zusammenarbeit und dem Erfahrungsaustausch mit der Industrie zu sehen. So hat man als Innungshandwerker die Nase vorne und vermeidet Schäden. Keinesfalls ist die Garantiezusage ein Freibrief zum Pfusch. Der Handwerker ist jederzeit gut beraten sich die Kontrolle des Heizungswassers zur Routine zu machen, um im Zweifel immer einen Beleg seiner qualifizierten Arbeit zu haben. Denn die Garantiezusage nimmt im Schadensfall nicht nur die Industrie in die Pflicht, sondern auch den Fachhandwerker. Dieser muss im Schadensfall nachweisen, dass er seine Arbeit fachgerecht ausführt und alles getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Sollte dennoch einmal ein Problem auftreten, wird der Fachhandwerker selbstverständlich bei der Behebung unterstützt.

Ein mangelhaftes Produkt löst den Garantiefall aus, welches der Installateur verkauft und/oder montiert bzw. eingebaut hat. Dabei ist unerheblich, ob der Mangel auf einem Konstruktions-, Produktions-, Material- oder Instruktionsfehler beruht oder das Produkt einfach die zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist. Die Garantieleistung umfasst eine kostenlose Ersatzlieferung der notwendigen Teile, die notwendigen Aus- und Einbaukosten, wie auch die Wiederherstellung des Gebäudezustandes.

Die Garantiezusagen werden mit in- und ausländischen Produzenten oder Großhändlern (Garantiepartner) als Vertrag zugunsten der Installateur-Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung abgeschlossen. Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren kann sich die Geltungsdauer der Garantiezusage auf 5 bis zu 10 Jahre erhöhen.

Hannemann Wassertechnik ist das erste Unternehmen im deutschsprachigen Raum und das zweite überhaupt, das bisher mit der Bundesinnung eine solche Vereinbarung getroffen hat. In monatelanger Vorbereitungszeit entstand in Zusammenarbeit mit Versicherungsexperten und Juristen ein tragfähiges Werk. Unter anderem konnte Hannemann einen Deckungsbeitrag im Schadensfall von ursprünglich 1 Million auf 3 Millionen realisieren.

Mit der Garantiezusage wird auch ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren für etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Produzenten/Großhändler und dem Installateur festgelegt, dem sich beide Vertragspartner unterwerfen, und in dem die Mitwirkung der Bundesinnung festgelegt ist.

Im Zuge des Abschlusses der Garantiezusage verleiht die Bundesinnung dem Produzenten/Großhändler das Recht, das Qualitätszertifikat „Garantiepartner“ zu führen. Dabei handelt es sich um ein einzigartiges Qualitätsbildzertifikat mit Markenschutz, das seine Signalwirkung auf die gesamte Branche entfalten und auf eine erhöhte Produktqualität hinweisen soll.

Die Industrie verspricht sich durch die Garantiepartnerschaft eine engere Zusammenarbeit mit der Innung und seinen Mitgliedern.