Wasserwissen : Zustand der österreichischen Fließgewässer ist bedenklich

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Der Rechnungshof Österreich veröffentlichte nun seinen Bericht zur „Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode“. Während fast alle österreichischen Fließgewässer einen zumindest guten chemischen Zustand erreichen, befinden sich derzeit nur 40 Prozent dieser Gewässer in einem guten ökologischen Zustand oder zeigen ein gutes ökologisches Potenzial. Über dem Bundesdurchschnitt liegen Salzburg und Tirol mit 59 beziehungsweise 57 Prozent. In Niederösterreich und der Steiermark weisen gar nur 31 beziehungsweise 34 Prozent der Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand auf.

Zweite Sanierungsperiode nicht zufriedenstellend

Von September bis November 2017 prüfte der Rechnungshof die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Ökologisierung der Fließgewässer in der zweiten Sanierungsperiode von 2016 bis 2021. Die Durchgängigkeit in großen und größeren Fließgewässern herzustellen, war rund zwei Jahre nach dem Ende der ersten Sanierungsperiode in vielen Wasserkörpern nicht erreicht. Bereits in den Jahren 2012 sowie 2015 hatte der Rechnungshof Österreich im Zuge vorangegangener Prüfungen kritisiert, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden können.

Der Rechnungshof Österreich stellt auch die zeitgerechte Umsetzung der in der zweiten Sanierungsperiode vorgesehenen Maßnahmen in Frage. Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan NPG 2015, in dem die Sanierungsstrategien der zweiten Sanierungsperiode festgeschrieben sind, wurde vom Ministerium um 19 Monate zu spät publiziert. Weil der Bund keine zusätzliche Mittel zur Verfügung stellte, hatten die überprüften Länder im Oktober 2017 noch keine der im NGP 2015 vorgesehenen Maßnahmen in Angriff genommen.

Investitionen sind zu gering

Auf insgesamt drei Milliarden Euro schätzte das Ministerium im NGP 2009 die Kosten, um den Zielzustand in den österreichischen Fließgewässern herzustellen. In der ersten Sanierungsperiode wurde nur ein geringer Teil dieser Gesamtkosten – nämlich elf Prozent, also 339,32 Millionen Euro – in die Ökologisierung der Fließgewässer investiert.

Bereits die Hälfte der Zeit, die zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 blieb, war im Zuge der ersten Sanierungsperiode verstrichen. Jedoch: 89 Prozent des Gesamtinvestitionsbedarfs waren zu diesem Zeitpunkt noch offen. Um die Verpflichtungen aus der Wasserrahmenrichtline erfüllen zu können, empfahl der Rechnungshof Österreich dem nunmehrigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit dem Bundesministerium für Finanzen das Einvernehmen über den Mittelbedarf und dessen Bedeckung herzustellen.