Brandschutz : Dynamische Fluchtweglenkung

Ein Notausgangsschild einmal im Normalbetrieb und einmal durchgestrichen.
© LST

Wenn Gefahr durch Rauch oder Feuer droht, ist das rasche und sichere Verlassen des Gebäudes oberste Priorität. Um zu vermeiden, dass Personen durch die Notausgang-Beschilderung in den akuten Gefahrenbereich geführt werden, integrieren Betreiber sowie Elektrofachbetriebe in neuen Gefahrenschutz-Konzepten Fluchtweglenkungen.

Optimierung der Selbstrettung

Die Labor Strauss Gruppe, Hersteller von Brandmeldeanlagen und Löschsteuersystemen, hat ihre TÜV-geprüften Not- und Sicherheitsbeleuchtungssysteme mit einem Novum versehen: Diese können bei Bedarf zu einer Rettungswegesteuerung hochgerüstet werden, ohne die bestehende Verkabelung sowie die Zentrale zu ändern. Ziel der dynamischen Fluchtweglenkung ist die Optimierung der Selbstrettung. Ob Einkaufszentrum, Flughafen, Messezentren oder U-Bahn-Station: Die Rettungszeichen in großen Gebäuden mit vielen Ausgängen sollten stets zum nächsten Ausgang führen – doch was, wenn genau von diesem Bereich Gefahr ausgeht? Die dynamische Fluchtweglenkung ist mit einer Gefahrenmeldeanlage (z.B. Brandmelderzentrale) verknüpft, lenkt anwesende Personen zu einem sicheren Fluchtweg und vermeidet dadurch zusätzliche Gefahr. Zur Fluchtweglenkung werden derzeit akustische Signalgeber, Sprachalarmanlagen, optische Signalgeber, Rettungswegkennzeichen, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme verwendet.

Kategorien der Fluchtweglenkung

„Aktuell wird in vier Kategorien der Fluchtweglenkung unterschieden, wobei die Zukunft klar in Richtung adaptive Fluchtweglenkung geht“ erklärt Christian Taferner, Produktmanager bei Labor Strauss:

  • Für Arbeitsstätten, die kleiner als 30 m² und ohne natürliche Belichtung sind, reicht die statische, passive Fluchtweglenkung. Schilder oder dauernd beleuchtete Rettungswegzeichen befinden sich immer im selben Zustand und reagieren nicht auf eine Gefahr.
  • Bei der aktiven Fluchtweglenkung werden im Gefahrenfall die Signalgeber, die den Fluchtweg aufzeigen, unabhängig von der Gefahrenlage eingeschaltet. Dazu zählen Rettungszeichen- oder Sicherheitsleuchten im Bereitschaftsbetrieb und/oder gespeicherte Durchsagen einer Sprachalarmierung. Die aktive Fluchtweglenkung oder klassische Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist für alle Gebäude als Grundausstattung in Abhängigkeit ihrer Geltungsbereiche vorgeschrieben.
  • Die dynamische Fluchtweglenkung bietet die Möglichkeit einer einmaligen Richtungsweisung. Sie kann in Abhängigkeit von der Gefahrenlage auf kürzestem Wege aus dem Gefahrenbereich heraus und über die verbleibenden Fluchtwege in einen sicheren Bereich bzw. ins Freie leiten. Die Rettungszeichenleuchten passen sich jedoch nur einmalig zu Beginn der Evakuierung der Gefahrenlage an und behalten diesen Zustand.
  • Die adaptive Fluchtweglenkung ermöglicht die Umlenkung von Flüchtenden auf Basis einer kontinuierlichen Fluchtwegüberwachung und unter Berücksichtigung einer möglichen Änderung der Gefahrenlage. Sie folgt somit permanent der Gefahrenentwicklung und erfolgt automatisch. Durch optische und/oder akustische Unterstützung bei der Orientierung während der Flucht entsteht ein entscheidender Sicherheits- sowie Zeitgewinn für die Selbstrettung. Eine manuelle Steuerung durch Rettungskräfte bleibt bestehen.

„In den vergangenen Jahren hat die Elektrotechnik im Bereich Sicherheitsbeleuchtung nicht nur aufgrund der LED-Technologien enorme Fortschritte gemacht, die die Aufrüstung auf dynamische und adaptive Fluchtweglenkung erst möglich gemacht haben“ so Christian Taferner. Die „digitalen Schilder“ arbeiten wie Displays und können individuell programmiert werden. Alles deute darauf hin, dass in den nächsten Jahren die Aufrüstung ebenso in die Grundausstattung aufgenommen werde, glaubt Taferner. Die Installation und Wartung der dynamischen und adaptiven Fluchtweglenkungen unterscheide sich nicht grundlegend zu jener der aktiven Fluchtweglenkung - in Relation zum zusätzlichen Schutz sei der Mehraufwand minimal.

Auf einen Blick – diese Normen und
Richtlinien sind zu beachten

  • Arbeitsstättenverordnung
  • OIB Richtlinien 2., 2.1., 2.2 und 2.3 (Geltung in den Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer)
  • EN 1838 (Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung)
  • OVE E 8101 (Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen)
  • EN 50172 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen)

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Die Labor Strauss Gruppe ist unter den Ausstellern unserer diesjährigen Krankenhaus-Konferenz.