Österreichische Energieagentur : Der österreichische Weg: Energieeffizienzgesetz, Richtlinienverordnung und Methodendokument

Das österreichische Energieeffizienzgesetz setzt auf strategische Maßnahmen (wie Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energielieferanten Energieeffizienz-Maßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen. Die gesetzten bzw. erworbenen Energieeffizienzmaßnahmen sind an die Monitoringstelle zu melden. DI Peter Traupmann, Geschäftsführer Österreichische Energieagentur, Wien Bild: Österreichische Energieagentur Mit der Richtlinienverordnung gibt es Klarheit über die Bewertung und Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Verordnung beinhaltet neben den Konkretisierungen der Aufgaben der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle auch aktualisierte und erweiterte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.