Strommarktgesetz neu : Gewinn für Stromspeicher
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz macht den netzdienlichen Betrieb von Batteriespeichern attraktiver.
- © malp - stock.adobe.comDas am 11. Dezember mithilfe der Grünen im Nationalrat beschlossene Elektrizitätswirtschaftsgesetz oder "Billigstromgesetz" (ElWG) markiert eine der größten Strommarktreformen der zweiten Republik. Sie soll das österreichische Stromsystem modernisieren und für die Energiezukunft fit machen. Das bisher gültige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) regelt seit 2010 den rechtlichen Rahmen für Stromerzeugung, Netzbetrieb, Netzzugang und Entgelte. Mit der nun verabschiedeten Novelle sollen insbesondere der Netzausbau, die Integration erneuerbarer Energien und neue Flexibilitätsinstrumente vorangetrieben werden. Die Reform umfasst weitreichende Anpassungen bei Netzgebühren, Marktregeln und technischen Anforderungen.
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Ausnahmen für netzdienlichen Betrieb von Batteriespeichern
Besonders interessant für die Gebäudetechnik ist in diesem Zusammenhang die neue Regelung zu netzdienlichen Speichern. Denn Speicher, die nachweislich systemdienlich betrieben werden, sollen künftig für 20 Jahre von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten befreit werden.
Als systemdienlich definiert die Regierungsvorlage „die Betriebsart einer Stromerzeugungs-, Verbrauchs- oder Energiespeicheranlage, bei der systemdienlicher Nutzen im Sinne von Kostenreduktionen, Kostenvermeidung oder Aufrechterhaltung der Netz- und Versorgungssicherheit erbracht wird, insbesondere durch die Erbringung einer Flexibilitätsleistung, den Betrieb an einem bestimmten, durch die Ausweisung im Netzentwicklungsplan für das Verteiler- oder Übertragungsnetz definierten Standort oder nach den Anforderungen des Netzbetreibers."
Kostenvermeidung oder Kostenreduktion liege weiters dann vor, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag der Anlage vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
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Bisher stellten die Entgelte eine wirtschaftliche Hürde dar, da sie bei Speicheranlagen doppelt – sowohl beim Beladen als auch beim späteren Entladen – anfielen. Die nun beschlossene Befreiung erhöht die Wirtschaftlichkeit der Speichersysteme und schafft langfristige Investitionssicherheit, was wiederum Flexibilität ins Netz bringt. Da Speicher Stromüberschüsse aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik und Windkraft zwischenspeichern, fangen sie so Spitzen im Stromnetz ab und sorgen für Entlastung.