Wiener Installateure : Bald tritt EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft
Am 26. September 2015 tritt die EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Ab dann müssen Wärmeerzeuger und Speicher in der Europäischen Union strengere Energieeffizienz-Anforderungen erfüllen. „Der Verkauf der weit verbreiteten Heizwertgeräte, also der klassischen Kombithermen, ist ab dem Stichtag nur noch in Ausnahmefällen erlaubt“, sagt Robert Breitschopf, Wiener Landesinnungsmeister der Installateure. Robert Breitschopf, Wiener Landesinnungsmeister der Installateure Bild: Weinwurm
Mit der Einführung der Ökodesign-Richtlinie sollten Konsumenten und Haus- oder Wohnungsbesitzer defekte Heizwertgeräte durch energiesparende Wärmeerzeuger wie Gasbrennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzen. Heizgeräte dürfen ab 26. September 2015 nur noch bei Mehrfachbelegungen neu installiert werden. Ausnahme: Mehrere Geräte an einem Rauchfang Ausnahmen gibt es, sobald mehrere Geräte an nur einen Rauchfang angeschlossen sind. „In diesen Mehrfamilienhäusern können weiterhin Heizwertgeräte, also ‚Kombithermen‘, verwendet werden. Durch die Mehrfachbelegung eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Endnutzersicht die Funktion oder die Erschwinglichkeit der Geräte nicht beeinträchtigen“, sagt Breitschopf. Wen betrifft die Ökodesign-Richtlinie? Zu bedenken gibt Breitschopf, dass der Installateur ab 26. September 2015 bereits bei der Angebotslegung alle Informationen zur Energieverbrauchskennzeichnung bekanntgeben muss. „Die Installateure sind damit verantwortlich und haften für die Richtigkeit ihrer Angaben“, sagt Breitschopf. Die EU und die Kesselindustrie sind jedoch bemüht, die Installateure zu unterstützen und stellen Berechnungstools zur Verfügung. „Die Kundinnen und Kunden werden von den Wiener Installateurfachbetrieben gerne beraten, was zu tun ist“, so Innungsmeister Breitschopf. Mit einem eigenen Informationsfolder klärt die Innung über die bevorstehenden Änderungen auf. Welche Neuerungen gibt es? Um für mehr Transparenz beim Energieverbrauch zu sorgen, muss jedes Heizgerät mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, das von Waschmaschinen und Geschirrspülern schon bekannt ist. Die neue Bemessungsgrundlage, der saisonale Wirkungsgrad (Etas), empfindet die tatsächliche Betriebsweise im Jahreszyklus nach und ersetzt die Vielzahl der heutigen Wirkungsgrade. Breitschopf warnt aber vor Missverständnissen bei der Berechnung: Eine hohe Energieeffizienzklasse bedeutet nicht automatisch niedrige Energiekosten. Diese hängen von weiteren Faktoren wie Gebäudedämmung, Heizgewohnheiten und Wärmeverteilung ab.
Heizgeräte, deren Energieeffizienz unter 86 Prozent liegt, dürften nicht länger produziert und verkauft werden. Die Ausnahme sind Geräte, die für die Mehrfachbelegung geeignet sind. Geräte und Systeme, die sich bereits vor dem Stichtag 26. September 2015 in den Lagern der Installateure oder des Großhandels befinden, dürfen noch installiert werden. Aber es muss den Kunden bewusst sein, dass durch weitere Schritte in den Energieeffizienzvorgaben diese Geräte in naher Zukunft wohl nicht mehr betrieben werden können. „Rauchfangkehrer und Installateure sollen die Kunden ab sofort darauf hinweisen, dass die Heizwerttechnik nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht“, sagt Breitschopf: „Sie führt zu einem größeren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten. Über ein Verbot der Heizwerttechnik liegen uns aber derzeit keine Informationen vor.“ Innovative Brennwerttechnik Die Installateure sind jedenfalls vorbereitet. Die meisten haben sich entsprechend schulen lassen und kennen die Vorteile der Brennwerttechnik: „Diese ist effizient, günstig und sicher“, sagt Breitschopf: „Deshalb empfehlen wir den Umstieg auf die innovative Brennwerttechnik.“