GEFMA FMA 190 Österreich Richtlinie : "Betreiberverantwortung"

Stellen Sie sich vor, es ist kalt und es schneit – an heißen Sommertagen fällt so etwas schwer – aber stellen Sie sich weiter vor: Es ist Montag 5 Uhr früh und es hat über Nacht 40 cm geschneit und es ist sehr kalt. Sie sind Gebäudeeigentümer und haben selbstverständlich eine Schneeräumfirma beauftragt. Sie schlafen ruhig und fühlen sich sicher, weil ja in Ihrem Auftrag gearbeitet wird. Achtung! Die Schneeräumfirma schafft es nicht rechtzeitig zu Ihrem Grundstück und schon ist es passiert. Der erste Spaziergänger des Tages rutscht aus und verletzt sich schwer am Kopf. Trotz klarer Beauftragung an die Schneeräumfirma trifft Sie als Hauseigentümer die Haftung für diesen Unfall mit unangenehmen Konsequenzen: Sie haben Ihre Kontrollpflicht nicht erfüllt.
Dies ist nur ein konkretes unangenehmes Beispiel für Betreiberverantwortung. Betreiberverantwortung muss nicht als Bedrohung verstanden werden, wenn klar ist, welche Pflichten und Verantwortungen der Betreiber zu erfüllen hat.
Diese Pflichten und Verantwortungen werden übersichtlich und detailliert auf 73 Seiten in der neuen GEFMA FMA-Richtlinie 190 Österreich „Betreiberverantwortung“ dargestellt. Die Richtlinie ist eine durchgängige Neugestaltung der deutschen GEFMA 190 Richtlinie mit vollständiger Überführung auf die österreichischen Gesetze und Vorschriften. Sie entstand auf Basis einer von der FMA beauftragten und im Zentrum für Facility Management und Sicherheit an der Donau-Universität Krems von Matthias Marek und Helmut Floegl durchgeführten Forschungsarbeit.
Betreiberverantwortung ist ein neuer Begriff für die sorgfältige Wahrnehmung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und vertraglich vereinbarten Verpflichtungen bei den Facility Management Aufgaben für den Betrieb von Gebäuden und Anlagen.
Da der Gesetzgeber grundsätzlich keine direkten Benennungen des positiven Tuns bzw. Aufzählungen von Pflichtmaßnahmen bereitstellt und im wesentlichen Verbote, Normen und Richtlinien vorgibt, liegt es im Ermessen jedes Betreibers geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu ergreifen.
Die wachsende Zahl gesetzlicher Vorschriften und der Zunahme der Haftungsrisiken ist eine vielfach unterschätzte Gefahr, die bis zur persönlichen Haftung der Gebäudeeigentümer und Betreiber führen kann.
Erhältlich ist die neue Richtlinie ab 26.06.2013 über die Geschäftsstelle der Facility Management Austria.