Fachartikel : Brandschutzabschottungen zwischen Norm und Praxis

Die meisten Produkte im Bereich Brandschutz sind mittlerweile durch harmonisierte Produktnormen (hEN) oder europäisch technische Zulassungen/ Bewertungen (ETAG) erfasst. Diese und die Baustoffliste OE sind die Grundlage fur das Anbringen der CE-Kennzeichnung („Konformität des Bauproduktes mit der erklärten Leistung" entsprechend der Europäischen Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011) in Osterreich. Das CE-Kennzeichen regelt somit das Inverkehrbringen eines Bauproduktes, es stellt bildlich gesprochen den Reisepass für das jeweilige Produkt in der Europäischen Union dar. Brandprüfung MA 39 – Feuerabgewandte Seite ... National geregelte Brandschutzprodukte, also jene, die weder durch eine hEN oder ETAG geregelt sind, sind in Osterreich entsprechend der Baustoffliste OA mit dem UA-Kennzeichen zu versehen. Tatsache ist jedoch, dass in den einzelnen Prüf- und Produktnormen diverser, unterschiedlicher brandschutztechnischer Bauprodukte meist keine einheitliche normative Vorgehensweise hinsichtlich Prüfungsordnung besteht. Im Gegenteil, meist schließen Prüfnormen eine gemeinsame Anwendung mehrerer Bauprodukte sogar aus. Somit sind zugelassene und gekennzeichnete Produkte in vielen Fallen gemeinsam ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht einsetzbar. ... und Feuerseite nach beendeter Prüfung Dies betrifft auch die Produktgruppen der Brandschutzklappen gemäß ONORM hEN 15650, Abschottungen gemäß ETAG 026 Teil 2 und Feuerschutzabschlüsse für Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem Verschlusselement gemäß Verwendungsgrundsatz OIB-095.4-001/06-005. Die Baustelle kennt diese Trennung jedoch nicht, es sind praktikable Losungen zu finden, um kostengünstig den Anforderungen der örtlichen Bauvorschriften zu entsprechen. Die Problemstellung liegt darin, dass verschiedene Gewerke wie Heizungs-, Sanitär-, Elektro- und Lüftungsleitungen durch einen „gemeinsamen Decken- oder Wanddurchbruch" geführt werden. Dieser Durchbruch bzw. diverse Öffnungen sind mit hierfür zugelassenen Brandschutzprodukten abzuschotten. Dem Anlagenerrichter und Abschotter bleibt oft nichts anderes übrig als aus der vorgefundenen Situation eine für ihn nach bestem Wissen und Gewissen bestmögliche Losung herzustellen. Normkonfigurationen der Prüfnormen Beispielhaft seien folgende Differenzen in den einzelnen Prüfnormen angeführt. In der europäischen Prüfnorm für Brandschutzklappen ONORM EN 1366 Teil 2 ist unter Punkt 13.5 der Abstand zwischen Brandschutzklappen und zwischen Brandschutzklappen und tragenden Bauteilen geregelt:

â a) 200 mm zwischen Brandschutzklappen

â b) 75 mm zwischen einer Brandschutzklappe und einem tragenden Bauteil (Wand/Decke) In der europäischen Prüfnorm für Abschottungen ONORM EN 1366 Teil 3 sind im Anhang E (normativ) „Normkonfiguration und direkter Anwendungsbereich für Rohrschotts" in den Bildern E.1 und E.2 sowie im Anhang F (normativ) „Normkonfiguration und direkter Anwendungsbereich für große Kombischotts" im Bild F.1 – Abstande angeführt, die jedoch vom Hersteller für das Prüfverfahren selbst zu definieren sind. Anordnung der Feuerschutzanschlüsse bei der Prüfung In der nationalen Prüfrichtlinie für Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem Verschlusselement OIB-095.4-001/06-005 sind weder Abstande zwischen Feuerschutzabschlüssen noch zu anderen Produktgruppen angeführt. Anordnung der Feuerschutzanschlüsse bei der Prüfung Die zuvor angeführten Normen und Richtlinien regeln die Brandschutzprüfungen der jeweiligen Produktgruppen und nicht die Anwendung oder den Einbau. Hierfür ist die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz" und ergänzende örtliche Vorschriften wie zum Beispiel die Wiener Installationen- Richtlinie heranzuziehen. In keinem dieser Regelwerke wird auf die Thematik der Verwendbarkeit in einem gemeinsamen Wand- oder Deckendurchbruch geschweige denn auf Mindestabstande eingegangen.

Für jedes Gewerk ein eigenes Schott (z.B. Weichschott) herzustellen – aus Platzgründen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich! Das Einhalten der in den Prüfnormen angeführten Mindestabstände von 200 mm zwischen Brandschutzklappen ist in Installationsschachten nicht umsetzbar. Da jeder Quadratzentimeter Wohnnutzflache Geld kostet, wird dementsprechend platzsparend geplant und gebaut. Prüfprogramm und Ergebnis Regelmäßige Anfragen von Ausfuhrenden, Planern und Sachverständigen haben uns dazu bewegt, umfangreiche Brandprüfungen bei der akkreditierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien, der MA 39 durchzufuhren. Es wurde ein Prüfprogramm fur die Kombination von Brandschutzklappen, Feuerschutzabschlüssen für Lüftungsleitungen und Abschottungen von brennbaren, nichtbrennbaren Rohren und Kabeln in verschiedenen Wand- und Deckenkonstruktionen erarbeitet. Auf Belegungsdichten, Abstande der einzelnen Produktgruppen zueinander und natürlich auf die verschiedensten Trennbauteile wurde Rucksicht genommen. Installationsschacht – die Praxis Einfach gesagt, es wurde die Baustelle zur Prüfanordnung. Hauptaugenmerk wurde auf die mögliche gegenseitige Beeinflussung der unterschiedlichen Produktgruppen zueinander gelegt. Die durch die Prüfnorm ONORM EN 1366 Teil 3 vorgegebene Befestigung der Einbauten bzw. Rohrleitungen sowie die Durchbiegung der Trennbauteile wurde auch beim Einbau der Brandschutzklappen und Feuerschutzabschlüsse für Lüftungsleitungen bedacht. Geprüfte Mindestabstände â Brandschutzmanschette EI tt zu Brandschutzmanschette EI tt ≥ 0mm

â Brandschutzmanschette EI tt zu Feuerschutzabschluss FLI-VE tt ≥ 50mm

â Brandschutzmanschette EI tt zu Brandschutzklappe EI tt ≥ 50mm

â Feuerschutzabschluss FLI-VE tt zu Feuerschutzabschluss FLI-VE tt ≥ 50mm

â Feuerschutzabschluss FLI-VE tt zu Brandschutzklappe EI tt ≥ 50mm

â Brandschutzklappe EI tt zu Brandschutzklappe EI tt ≥ 50mm

Je nach Produkt und Trennbauteil sind auch geringere Mindestabstande möglich. Die Ergebnisse dieser und weiterer bereits geplanter Brandprüfungen sollen eine Grundlage für alle Beteiligten auf der Baustelle darstellen, um deren Arbeit zu erleichtern. Natürlich ist es unmöglich alle auf der Baustelle vorkommenden Einbauvarianten und Belegungen bei der Abschottung von Durchführungen zu prüfen. Der Einbau der Produkte hat nach den Einbauanweisungen des Herstellers zu erfolgen und kann nicht auf andere übertragen werden. Brandprüfung MA 39 – Wandprüfung Jeder Hersteller prüft seine Produkte mit definierten Befestigungskonstruktionen und Ringspaltabdichtungen, also kann dies nur beim Hersteller erfragt werden. Dieser ist verpflichtet die Leistungserklärung und die Einbauanweisung, welche mit der Zulassungsstelle erarbeitet wurden, beim Inverkehrbringen des Produktes zur Verfugung zu stellen. Eine nationale Anwendungs- und Einbaunorm, die die zuvor angeführten Produktgruppen beinhaltet wird derzeit vom österreichischen Normungsinstitut erarbeitet und ist eine unumgängliche Voraussetzung, um auch in Zukunft wieder regelkonforme Anlagen errichten zu können. Brandprüfung MA 39 – Deckenprüfung Normenverzeichnis [1] ONORM EN 1366-2: Feuerwiderstandsprufungen fur Installationen Teil 2: Brandschutzklappen, 1. Juni 2000

[2] ONORM EN 1366-3: Feuerwiderstandsprufungen fur Installationen Teil 3: Abschottungen, 1. Mai 2009

[3] Verwendungsgrundsatz OIB-095.4-001/06-005: Feuerschutzabschlusse in Luftungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem Verschlusselement, April 2006

[4] ONORM hEN 15650: Luftung von Gebauden – Brandschutzklappen, 15. Juni 2010

[5] ETAG N° 026-2: Guidline for European Technical Approvel of Fire Stopping and Fire Sealing Products Part 2: Penetration Seals, August 2011 [6] OIB-Richtlinie 2 Brandschutz, Dezember 2011