Wasser Novelle : Das ändert sich mit der neuen Trinkwasserverordnung
Die österreichische Trinkwasserverordnung regelt die Überwachung der Wasserqualität und gibt bestimmte Grenzwerte vor, um das Wasser von Bakterien und Keimen zu schützen. Mit der Novellierung der Verordnung wurde nun die EU-Richtlinie 2015/1787 umgesetzt. Sie besagt, dass entlang der gesamten Wasserversorgungskette Maßnahmen zur Risikobegrenzung für den Gesundheitsschutz zu treffen sind.
Vermehrte Proben
Betroffen sind vor allem Betreiber von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, die regelmäßig beprobt und gewartet werden. Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat diese nach dem Stand der Technik zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers verhindert wird. Um dies zu gewährleisten, kommt es zu häufigeren Proben. Für bestimmte Betreiber soll es aber Erleichterungen geben: Werden maximal 10 m3 Wasser pro Tag abgegeben und keine öffentliche Einrichtung wie Kindergärten, Schulen oder Krankenhäuser versorgt, kann die Befreiung von der Untersuchungspflicht beantragt werden. Außerdem kann jeder Betreiber um eine Reduktion der Häufigkeit der Probenahme ansuchen.
Gefährliches Duschwasser
Ziel ist es, die Qualität des Wassers von der Quelle bis hin zur Nutzung möglichst rein zu halten und Gefahren frühzeitig erkennen und beheben zu können. Anders als in Deutschland zählt Wasser, das für die Körperpflege verwendet wird, in Österreich nicht zu den Lebensmitteln. „Das bedeutet leider, dass Wasser zum Duschen nicht den strengen Ansprüchen der Trinkwasserverordnung genügen muss. Und das, obwohl das Einatmen von verkeimtem Wasser aus dem Duschkopf eine ernstzunehmende Gefahr für die Menschen darstellen kann“, erklärt Martin Taschl, Fachausschussleiter des Forum Wasserhygiene.
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