Klimaanlage : Das muss bei der Planung einer Klimaanlage beachtet werden
Nach dem Hitzesommer 2018 ist auch dieses Jahr mit neuen Temperaturrekorden zu rechnen. In privaten und öffentlichen Gebäuden wird der Wunsch nach einer Klimaanlage für ein angenehmes Raumklima deshalb immer größer. Doch bereits bei der Planung gilt es einige Faktoren zu beachten.
Auf Kundenwünsche eingehen
Die größten Herausforderungen bei der Planung sind individuelle Kundenwünsche sowie die Gegebenheiten eines Gebäudes. Ein hoher Anspruch an die Qualität eines Geräts sollte ohnehin gegeben sein, damit die Klimaanlage möglichst effizient und lange arbeitet. „Gerade Privatkunden bringen häufig genaue Wünsche zu Marke und Optik eines Geräts mit“ , weiß Klaus Schinnerl vom Klimatechnik-Anbieter Daikin. Gleichzeitig gibt es für private Wohngebäude eine große Auswahl an standardisierten Geräten. „Klassische Wohn- oder Schlafzimmeranlagen gibt es serienmäßig. Die müssen häufig nur noch per Plug&Play installiert werden und schon wird es angenehm kühl“, so der Experte.
Im öffentlichen Bereich spielen indes die größeren Dimensionen eine wesentliche Rolle. In Hotels und Einkaufszentren wird beispielsweise deutlich mehr Leistung benötigt, als bei einem Einfamilienhaus. „Wichtig ist in beiden Bereichen, die Kosten im Überblick zu behalten damit es am Ende nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt“, so Schinnerl.
Richtlinien einhalten
Bei der Planung und Installation einer Klimaanlage müssen außerdem rechtliche Grundlagen beachtet werden. Meist geht es dabei um den Lärm, der von einem Klimagerät ausgeht. Die gesetzliche Lage unterscheidet sich je nach Bundesland. Grundsätzlich sollte eine Außenanlage von der Straße aus nicht sichtbar und mindestens vier Meter vom nächsten Fenster entfernt sein. Kompliziert wird es bei denkmalgeschützten Gebäuden: „In Salzburg ist eine Dachaufstellung mittlerweile ein Ding der Unmöglichkeit und auch in Graz wird die Installation am Dach immer schwieriger“, erklärt Klaus Schinnerl.
Bei Mehrparteienhäusern oder Mietwohnungen müssen außerdem die Miteigentümer beziehungsweise Vermieter um ihre Zustimmung gebeten werden. Wer eine Klimaanlage mit Außengerät ohne Einverständnis installiert, kann mit einer Besitzstörungsklage abgestraft werden.
Zentrale vs. dezentrale Klimatisierung
Bei Klimaanlagen wird grundsätzlich zwischen zentralen und dezentralen Anlagen unterschieden. Zentrale Klimaanlagen werden zusätzlich in Luft-/Wasser- und Nur-Luft-Anlagen unterteilt. Die beiden Versionen unterscheiden sich lediglich darin, dass bei der Luft-/Wasser-Technologie das erwärmte Kondensat zusätzlich mit Wasser gekühlt wird. Sowohl bei Luft-/Wasser-Anlagen, als auch bei Nur-Luft-Anlagen wird die kühle Luft von einer Zentrale aus in die einzelnen Räume verteilt.
Zu dezentralen Klimageräten zählen beispielsweise Split Klimaanlagen. Dabei handelt es sich um eine aufgeteilte Klimaanlage mit zwei Endgeräten. Das Split Außengerät ist dabei über eine Kühlmittelleitung mit dem Innengerät verbunden. Die warme Raumluft wird eingesaugt und über einen Verdampfer abgekühlt. Das dabei entstehende Kondensat wird mit einem Schlauch abgeleitet. Das erwärmte Kältemittel wird über die Kältemittelleitung an das Außengerät weitergeleitet und dort abgekühlt. Das Split Klimagerät ist vor allem im privaten Wohnbereich beliebt.
Passende Leistung wählen
Klimaanlagen unterscheiden sich nicht nur in Optik und Preis, auch bei der Leistung gibt es wesentliche Unterschiede. Vor der Planung sollte das ausführende Unternehmen deshalb unbedingt mit den wichtigsten Informationen versorgt werden. Dazu zählen Gebäudeangaben wie Grundriss, Schnitt und Ebenen. Außerdem muss von vornherein geklärt werden, welche Räume klimatisiert werden sollen. „Für jedes Gebäude gibt es eine Kühl- und Heizbedarfsrechnung, die zeigt wie hoch die Kühl- und Heizleistung für einzelne Räume sein muss. Anhand dieser Information kann dann ein Gerät mit passender Leistung ausgewählt werden“, erklärt Schinnerl. Den Kühl- und Wärmebedarf berechnen dabei meist Energieexperten vorab. Der Planer oder Installateur muss dann nur noch auf die gesammelten Daten zugreifen.
Zur falschen Gerätewahl kommt es laut Klaus Schinnerl vor allem, wenn die Dienstleister nicht ausreichend informiert werden: „Heute muss alles schnell gehen, das ist nicht nur in unserer Branche so. Hat es der Kunde eilig mit der Auftragsabwicklung kann es passieren, dass das ausführende Unternehmen nicht alle wichtigen Informationen erhält. So kann es am Ende zur falschen Gerätewahl oder auch zu höheren Preisen kommen.“
Weit genug vorausdenken
Ab 2025 dürfen in der EU keine Klimaanlagen verkauft werden, die mit dem klimaschädlichen Kühlmittel R410a arbeiten. Bestehende Anlagen dürfen aber weiterhin betrieben, repariert und serviciert werden und das Kühlmittel wird noch rund 15 Jahre lang verfügbar sein, bis ein endgültiges Verbot greift. Daikin denkt aber bereits voraus: „Wir haben schon jetzt all unsere Geräte auf das Kältemittel R32 umgestellt. So läuft die ganze Produktpalette mit demselben Kältemittel, was logistisch gesehen viel komfortabler ist, als ein paar Geräte mit R410a und einige mit R32 zu betreiben“, meint Schinnerl.
Generell gibt der Gesetzgeber in der EU recht strenge Richtlinien vor, unter denen Elektrogeräte verkauft werden dürfen. Eine Energieverbrauchskennzeichnung gibt deshalb Auskunft darüber wie effizient ein Gerät arbeitet. Die verschiedenen Energieeffizienzklassen werden dabei über die Bewertungsskala des europäischen Energielabels dargestellt. Damit soll die Kaufentscheidung der Kunden unterstützt und in eine nachhaltige Richtung gelenkt werden.