Kolumne : Fachverband der Ingenieurbüros pocht auf Anpassung der ÖNORM
Ich darf in die großen Fußstapfen von Komm.-Rat Ing. Roman Weigl, M.Sc., treten und werde Sie zukünftig als Kolumnist über aktuelle Themen, insbesondere vom Fachverband der Ingenieurbüros, informieren. Ich erlaube mir als Erstes die Frage in den Raum zu stellen, wie Ingenieurbüros mit der neu veröffentlichten ÖNORM 1801-1:2021 bei Kostenberechnungen umgehen.
Wussten Sie, dass durch die überarbeitete ÖNORM B1801-1 der „Entwurf“ eines Planers zukünftig eine Kostengenauigkeit von 7 % aufweisen muss? Der Planer kann im Zuge der Projektbearbeitung bei einer Kostenberechnung die Qualität und Quantität der projektierten Installationen beeinflussen. Bei Kostenberechnungen bezieht er sich auf vergangene und – wenn möglich – auf aktuelle Angebote für unterschiedliche Komponenten. Hingegen das Angebot von einem Anlagenbauer ist immer maßgeblich von der derzeitigen Marktlage, dem aktuellen Wettbewerb und Unternehmenszielen abhängig und kann somit von den Budgetierungen der Planer stark abweichen. Bei Ausschreibungen entstehen infolge dessen oft Diskrepanzen zwischen dem ausgeschriebenen Projektbudget der Planer und den Abwicklungskosten der Anlagenbauer.
Somit lässt sich eines klar erkennen: Eine vollständige Übernahme der Kostenverantwortung vom Planer auf Basis der ÖNORM 1801-1:2021 ist aus Sicht des Fachverbandes der Ingenieurbüros strikt abzulehnen! In diesem Zusammenhang ist der Fachverband über die Verbandsgrenzen hinaus mit Prof. Lechner in Kontakt getreten und unterstützt seine Stellungnahme im Sinne aller planenden Kollegen, Ingenieurbüros ebenso wie Ziviltechniker. Denn in dieser Ausführung wird die Planungsqualität nicht besser, sondern nur ein Nährboden geschaffen, der das Betätigungsfeld von Rechtsanwälten erweitert und uns in Haftungsprobleme bringt.
Ich hoffe auf eine vernünftige Anpassung der ÖNORM 1801-1:2021 im Sinne aller Ingenieurbüros und werde Sie über aktuelle Erkenntnisse informieren.