Bauprojekte : Fünf Punkte für bessere Bauprojekte
Im Rahmen eines 5-Punkte-Katalogs präsentieren der Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe, der Fachverband Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Österreich sowie die Bundeskammer der Ziviltechniker ein Alternativprogramm zu den bestehenden Zahlungsmodalitäten für Baudienstleistungen öffentlicher Auftraggeber in Österreich. Das 5-Punkte-Programm im Überblick Klare Zahlungsmodalitäten:
Kurze, angemessene Teilzahlungen zwei Mal wöchentlich oder monatlich, kurze Zahlungsziele 10 oder 14 Tage, im besten Fall Akontozahlung gegen Sicherstellung durch die Auftragnehmer in Form einer Bankgarantie.
Verbot beziehungsweise. Einschränkung der Zurückhaltung des Werklohns:
Während des laufenden Vertragsverhältnisses darf der Werklohn nicht unter Berufung auf bloße pro forma Begründungen zurückgehalten werden. Behauptete Mängel müssen zum Zeitpunkt der Zurückhaltung konkretisiert und prüfbar dargestellt werden.
Leistungseinstellungsrecht für Auftragnehmer:
Die Auftragnehmer können die Leistungen einstellen, wenn der Werklohn zurückgehalten wird, ohne dass konkreter Mangel oder Schaden behauptet wurde.
Ausweitung des § 1170b ABGB auf öffentliche Unternehmen:
Eine Sicherstellung in Höhe von 20 Prozent des ausstehenden Honorars trägt zur Steigerung der Bonität von Auftragnehmern bei und stärkt damit den Wirtschaftsstandort Österreich.
Schaffung der Antragslegitimation von Interessensvertretungen:
Um Ausschreibungsunterlagen zu optimieren und mögliche Rechtswidrigkeiten zu vermeiden, soll es nicht nur den bewerbenden Unternehmen und interessierten Teilnehmern, sondern auch Interessensvertretungen möglich werden, gegen Ausschreibungen der öffentlichen Hand vorzugehen.