Es war ein tragisches Unglück, das sich Anfang letzter Woche in Russland ereignete. Bei einer Gasexplosion in einem Wohnhaus kamen mehrere Menschen ums Leben, es gab zahlreiche Verletzte. Die Ursache der Explosion ist bisher noch unklar, auslöser dürfte laut Behörden jedoch ein Gasleck oder eine defekte Leitung sein. Es ist noch nicht sicher, ob in dem Gebäude in Magnitogorsk am Ural alle Sicherheitsregeln eingehalten wurden. Noch im Mai soll es eine umfassende Kontrolle in dem Bau aus Sowjetzeiten gegeben haben.
Bei der Gasexplosion in Paris war der Auslöser ein Gasleck, welches zwei Feuerwehrleute gerade inspizierten, als es zur Explosion kam. Durch den hohen Druck zerbrachen die Fenster der Umgebungsgebäude und Autos kippten um. Vier Menschen kamen bei der Explosion ums Leben, darunter die beiden hilfsbereiten Einsatzkräfte.
Doch wie können solche Unfälle vermieden werden? Was muss man im Umgang mit Gasinstallationen beachten? Darüber gibt der ehemalige Innungsmeister der Wiener Installateure, Michael Mattes, im TGA-Interview Auskunft.
TGA: Kann man sagen, dass der Umgang mit Gasinstallationen grundsätzlich gefährlicher ist, als beispielsweise der mit einer Strominstallation?
Michael Mattes: Nein, das kann man so nicht pauschalisieren. Auch beim Energieträger Strom kann es zu Unfällen mit schweren Folgen kommen. Bei sorglosem Umgang mit E-Geräten und bei desolater Insallation kann es zu einem Stromschlag, einem Kurzschluss oder sogar zu einem Großbrand kommen.
Wie kommt es zu solchen Gasexplosionen wie in Russland?
Das kann viele Gründe haben. Undichte Leitungen und vernachlässigte Geräte werden bei mangelnder Überprüfung schnell gefährlich. In Österreich muss eine Gasinstallation alle zwölf Jahre auf Dichtheit überprüft und ein Gasgerät nach Herstellerangabe gewartet werden. In einigen Bundesländern ist der Gasnetzbetreiber dafür zuständig, die Bewohner darüber aufzuklären. In Wien sollen Installateure bei ihren Einsätzen auf anstehende Überprüfungen von Gasinstallationen achten. Das muss man sich dann so vorstellen: Ein Installateur wird in eine Wohnung gerufen, um den verstopften Abfluss im Bad zu reparieren. Theoretisch müsste er dann auch noch gleich in die Küche gehen, um dort einen Blick auf die Therme zu werfen und die Mieter über die anstehende Überprüfung zu informieren. Tatsächlich ist es dem Handwerker aber gar nicht gestattet die Küche zu betreten, wenn er zu einem Einsatz im Badezimmer gerufen wurde. Dadurch bleiben etwaige Alterserscheinungen der Gastherme oft unentdeckt.
Wer darf Gasinstallationen überhaupt anschließen?
Grundsätzlich ist für das reglementierte Gewerbe - genau so bei Elektroinstallationen - eine entsprechende Gewerbeberechtigung erforderlich. Für Gas ist ganz genau in den Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach ÖVGW festgelegt, welche als Stand der Technik von der Behörde anerkannt sind. Darin wird ganz klar zwischen Installateuren und Servicetechnikern differenziert. Demnach ist ein Installateur eine Person, die eine grundlegende Ausbildung als Installations- und Gebäudetechniker abgeschlossen hat. Ein Servicetechniker hingegen ist jemand, der speziell auf eine oder mehrere Gerätemarken oder -typen geschult ist. In der ÖVGW-Richtlinie ist auch aufgelistet, wer welche Aufgaben an Gasinstallationen übernehmen darf.
Welche Aufgaben sind das?
Eine Inbetriebnahme und Wartung von Gasgeräten und deren Abgasabführung zum Beispiel ist den Servicetechnikern vorbehalten. Ein Installateur braucht zusätzlich die Schulungen für den Servicetechniker, um diese Tätigkeit auszuführen.