Die neue EU Datenschutzgrundverordnung DSGVO zwingt Hersteller zu einem sensibleren Umgang mit vertraulichen Daten, was Nutzer jedoch nicht automatisch entlastet, wie Anna Mertinz, Arbeitsrecht- und Datenschutzrecht-Expertin bei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte KWR, erörtert: „Im privaten und persönlichen Umfeld gilt die Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich nicht. Bei diesem sensiblen Thema geht es unter anderem darum, wie die Sicherheitsrisiken kommuniziert werden. Beispielsweise: Womit darf ich rechnen, wenn ich so ein Produkt kaufe?“ Deshalb sollten Nutzer sich alle Herstellerinformationen eines smarten Produktes genauestens durchlesen, um über alle möglichen Risiken informiert zu sein.
„Produkte wie Alexa können in einem gewissen Rahmen selbst konfiguriert werden. Nach der DSGVO müssen sie jedoch so voreingestellt sein, dass Nutzerdaten im geringst erforderlichen Umfang verarbeitet werden. In diesem Rahmen stimmt der Nutzer auch der Datenverwendung zu“, ergänzt Barbara Kuchar, IP/IT-Spezialistin bei KWR. Kommt es dann zu Sicherheitsproblemen, stellt sich eine Reihe zivilrechtlicher Fragen: Wurde das Produkt vom Nutzer falsch konfiguriert oder war es bereits im Vorhinein mangelhaft?
Um mögliche Klagen abzuwenden, sollten auch Hersteller einiges beachten: Die smarten Produkte müssen alle vorgegebenen Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik einhalten. Das gilt für intelligente Beleuchtung, auch Smart Lighting genannt, genau so wie für Sicherheitstechnik. Hersteller könnten Haftungsausschlüsse aufnehmen, um auf der sichereren Seite zu sein“, erklärt Mertinz und weiter: „Mit einer gewissen Restunsicherheit müssen die Hersteller jedoch trotzdem rechnen, da es sich im Endeffekt immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.“
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