Brandschutz : „Wer sich für minderwertige Geräte entscheidet, bekommt nach spätestens zwei Jahren die Rechnung serviert“
Die Ausrüstung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten und umfangreichen Umbauten ist in ganz Österreich Pflicht. Für Bestandsbauten gilt derzeit nur in Kärnten eine Nachrüstpflicht. Bis Mitte 2013 mussten auch bestehende Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Jakob Kuchling, Leiter Kundenprojekte bei Stadtwerke Klagenfurt STW, und Markus Oberreiter, Key Account Manager bei STW, berichten, vor welche Herausforderungen diese gesetzliche Regelung die Stadtwerke Klagenfurt gestellt hat.
Seit 2013 bieten die STW ihren Kunden Beratung, Service und eine fachgerechte Installation qualitativ hochwertiger Rauchwarnmelder an. Wie hat´s begonnen?
Jakob Kuchling: Die große Herausforderung für uns war, dass nach Einführung der Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsbauten in Kärnten innerhalb kürzester Zeit eine große Menge an Geräten benötigt wurde. Neben einer umfassenden Recherche und ausführlichen Produkt- und Qualitätsvergleichen mussten wir auch dafür Sorge tragen, dass logistisch alles glatt lief. Wir haben uns also intensiv mit der Thematik des Rauchwarnmelders auseinandergesetzt und sind schlussendlich bei einem europäischen Markenprodukt aus dem Hause Ei Electronics gelandet.
Markus Oberreiter: Für uns war von Anfang an klar, dass wir Privatkunden, Hausverwaltungen und Wohnbaugesellschaften erstklassige Geräte zur Verfügung stellen wollen. Leider zählt bei Ausschreibungen, oft auch aus Mangel an entsprechendem Fachwissen, häufig nur der Preis. Manche Betreiber drehen sehr stark an der Kostenschraube. Die gesetzlichen Auflagen werden zwar erfüllt, aber die Eigentümer oder Mieter haben dann Probleme mit Billig-Produkten. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass jene, die sich für minderwertige Geräte entschieden haben, spätestens nach ein, zwei Jahren die Rechnung präsentiert bekommen. Die Bewohner sind unzufrieden, weil die Geräte sich bemerkbar machen, ohne, dass ein Notfall vorliegt. Lästiges LED-Blinken, leere Batterien oder Fehlalarme tragen nicht unbedingt zur Akzeptanz eines Rauchwarnmelders bei. Dabei kann dieser kleine Schutzengel Leben retten! Ein Bewohner erwartet, dass sich das kleine Gerät an der Decke so unauffällig wie möglich verhält und erst, wenn es wirklich gebraucht wird, in Aktion tritt. Der beste Rauchwarnmelder ist der, den man im normalen Alltag nicht bemerkt.
Die Wahl ist also auf das Ei Electronics-Produkt Ei650 gefallen. Was hat letztendlich den Ausschlag gegeben?
Jakob Kuchling: Ganz ehrlich, wir wollten so wenige Probleme wie möglich haben. Weder bei der Lieferung, noch bei der Montage - und schon gar nicht in der Langzeitverwendung. Der Ei650 als Stand-alone-Melder hat uns in mehrfacher Hinsicht überzeugt. Der Hersteller produziert in Europa, in einem Werk in Irland. Die Qualitätsstandards sind sehr hoch, jeder einzelne Melder wird in echtem Rauch getestet. Mehr als 50 Jahre Erfahrung, eine Menge an Patenten und mehrfache Auszeichnungen als Testsieger haben uns überzeugt. Außerdem ist das Gerät ist langlebig, zuverlässig, formschön und leicht zu montieren. Mit seiner fest eingebauten Zehn-Jahres-Lithiumbatterie und dem praktischen Testknopf zur Überprüfung der Funktionalität erfüllt es unsere Anforderungen an Komfort und Sicherheit. Da muss niemand mehr auf eine Leiter steigen und sich damit in Gefahr bringen. Der Funktionstest kann ganz einfach vom Boden aus, beispielsweise mit einem Besenstiel, durchgeführt werden.
Kurz gesagt: Qualität, Verfügbarkeit und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis waren die Hauptargumente, die unsere Entscheidung beeinflusst haben.
Von wie vielen Rauchwarnmeldern, die von den Stadtwerken Klagenfurt zum Einsatz gebracht wurden, sprechen wir hier? Und wie sieht die Reklamationsquote aus?
Markus Oberreiter: In Summe wurden bisher rund 57.000 Stück montiert. Wir haben übrigens ganz bewusst jeden der Melder an die Decke schrauben lassen, anstatt sie zu kleben. Das bedeutet zwar einen geringen Mehraufwand bei der Montage, macht sich aber langfristig zu hundert Prozent bezahlt. Wir haben zuvor Versuche bei uns im Haus durchgeführt und dabei Rauchwarnmelder auf unterschiedliche Untergründe geklebt. Manche Geräte sind schon nach wenigen Wochen heruntergefallen. Jeder Untergrund reagiert da anders und wir wollten, wie es der Hersteller empfiehlt, auch bei der Montage auf Nummer Sicher gehen. Dadurch können wir gewährleisten, dass die Rauchwarnmelder auch noch nach zehn Jahren an der Decke halten.
Jakob Kuchling: Die Reklamationsquote ist sehr gering. Dazu muss man sagen, dass bei jenen Geräten, die zurückgekommen sind, ein Großteil voll funktionsfähig war. Aber der Elektriker vor Ort diskutiert erst gar nicht mit dem Mieter, der tauscht das Gerät aus und fertig. Gerade bei älteren Bewohnern kann es schon passieren, dass die Lärmquelle, der Piepton ohne ersichtlichen Grund, nicht immer genau geortet werden kann. Der kann unter Umständen auch von anderen Geräten wie Mikrowelle oder Mobiltelefon stammen. Da ein Rauchwarnmelder aber oft das zuletzt montierte Gerät war und anfangs von vielen skeptisch betrachtet wurde, war er dann automatisch der Störenfried Nummer eins – meist zu unrecht.
Wie wird das Thema Wartung gehandhabt?
Jakob Kuchling: Da besteht durchaus noch Handlungsbedarf. Es ist ja nicht damit abgetan, dass einmal im Jahr der Testknopf gedrückt wird. Unser Ziel ist es, den Wohnbaugenossenschaften nahe zu bringen, sich auch mit dem Thema Wartung auseinander zu setzen. Wir haben einen Mitarbeiter im Team, der die Ausbildung zur TÜV-zertifizierten Fachkraft für Rauchwarnmelder gemacht hat. Der hat im Zuge dieser eintägigen Schulung nicht nur alles über die normgerechte Planung und Installation von Rauchwarnmeldern erfahren, sondern unter anderem auch, dass eine verpflichtende Wartung in der TRVB 122 S vorgeschrieben ist. Ein Fachmann, der einmal im Jahr die Wohnung betritt, kann neben der technischen Überprüfung auch eine Sichtprüfung durchführen, die gewährleistet, dass die Melder weder abmontiert wurden, noch durch Umbauten in ihrer Funktion beeinträchtigt sind. Das sollte ja im Sinne der Wohnbaugenossenschaften sein, neben dem Objektschutz eine optimale Sicherheit für die Bewohner zu gewährleisten. Solange nichts passiert, ist ja alles ok. Wenn es zu einem Brandfall kommt, im schlimmsten Fall mit Verletzten oder gar Todesopfern, dann wird ein Sachverständiger hinzugezogen, der festzustellen hat, ob die Rauchwarnmelder normgerecht montiert und auch regelmäßig kontrolliert und gewartet wurden. Diese Verantwortung darf nicht auf den Bewohner abgeschoben werden.
Ihr Fazit nach fünf Jahren erfolgreichem Einsatz der Rauchwarnmelder von Ei Electronics?
Markus Oberreiter: Unsere Erwartungen wurden zur Gänze erfüllt. Als Energie- und Wasserversorgungsunternehmen haben wir natürlich viele unterschiedliche Aufgaben zu übernehmen. Umso wichtiger ist es für uns, sich auf die eingesetzten Produkte verlassen zu können und einem zuverlässigen Hersteller und Lieferanten zu vertrauen. Im Falle der Rauchwarnmelder sind wir davon überzeugt, vor fünf Jahren die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Auch in Deutschland, wo die Zehn-Jahres-Melder nun teilweise schon seit über zehn Jahren im Einsatz sind, haben sich die Geräte bestens bewährt. Warum sollte das in Kärnten anders sein?
Folgen Sie TGA auf Twitter: @TGAmagazin