Pellets : proPellets Austria schlägt Modell für Bevorratungspflicht von Pellets vor

Standorte Pelletproduktion Oesterreich
© proPellets Austria

Eine höhere Versorgungsicherheit und damit stabilere Preise – das ist das Ziel der vom Branchenverband proPellets Austria vorgestellten gesetzlichen Pelletbevorratungspflicht. Händler und Produzenten von Pellets sollen demnach verpflichtet werden, in Summe zehn Prozent der im Vorjahr verkauften Ware zu bevorraten.

„Wir haben den politischen Entscheidungsträger*innen unser Modell bereits vorgestellt und hoffen, dass es jetzt bald zu einer legistischen Umsetzung kommt“, meint Christian Rakos, Geschäftsführer proPellets Austria und Präsident der World Bioenergy Association. Im Regierungsprogramm ist eine solche Pflicht grundsätzlich verankert.

Christian Rakos
Christian Rakos, Geschäftsführer proPellets Austria und Präsident der World Bioenergy Association - © proPellets Austria/ Wilke
Was für Öl und Gas schon längst gilt, muss auch für Pellets umgesetzt werden. Die Einrichtung verpflichtender strategischer Reserven ist dringend notwendig, damit sich die Ereignisse des letzten Jahres nicht wiederholen.
Christian Rakos, Geschäftsführer proPellets Austria und Präsident der World Bioenergy Association

Blick in Richtung Versorgungssicherheit

Die Bereitstellung einer sicheren Energieversorgung mit Holzpellets ist mit gewissen Herausforderungen verbunden. Kälteperioden lassen den Verbrauch ansteigen, behindern aber gleichzeitig die Produktion. Auch Schwankungen bei der Rohstoffverfügbarkeit können auftreten, etwa bei konjunkturbedingten Einbrüchen bei der Holzverarbeitung. Dazu kommt noch der Einfluss plötzlicher Verbrauchssteigerungen durch den Boom bei Pelletheizungen oder den Krieg in der Ukraine.

Der Vorschlag von proPellets sieht vor, alle Unternehmen, die Pellets in Österreich in Umlauf bringen, einer Bevorratungspflicht zu unterwerfen. Das betrifft Pelletproduktionsunternehmen sowie Importeure. Eckpunkte der vorgeschlagenen Regelung sind, sowohl eine saisonale, als auch eine strategische Bevorratung verbindlich zu verankern. Der Vorschlag diskutiert die Kontrollmöglichkeiten und macht Vorschläge, wie es zu einer Freigabe der Reserven kommen kann.

Auch die Kosten für die Bevorratung wurden berechnet. Diese liegen laut proPellets Austria bei ein bis zwei Prozent des Verkaufspreises und sind laut Vorschlag von der Pelletwirtschaft zu tragen. „Wir glauben, dass die Energiewirtschaft auf marktwirtschaftlicher Basis sinnvoll ist“, so Rakos. In Folge erhofft er sich durch die Bevorratung auch eine Stabilisierung der Pelletspreise: „Wenn alle wissen, dass es genug Pellets gibt, dann können die Preise nicht unkontrolliert in die Höhe schießen.“

Der konkrete Vorschlag zur Pelletbevorratungspflicht

1. Saisonale und strategische Bevorratung:

Eine saisonale Reserve von fünf Prozent der im Vorjahr in Österreich in Verkehr gebrachten Ware muss von den verpflichteten Unternehmen bis 1. Dezember nachgewiesen werden. Dieser Lagerbestand kann dann ab 15. Dezember wieder zur Versorgung des Marktes ausgeliefert werden. Lagerbestände können sich sowohl in Österreich, als auch im Ausland befinden, wenn sich der Standort in Grenznähe befindet.

Zusätzlich ist eine dauerhafte strategische Reserve von fünf Prozent der Vorjahresmenge aufzubauen. Diese Reserven müssen sich auf österreichischem Bundesgebiet befinden. Um Verwerfungen auf dem Markt zu vermeiden, soll der Aufbau der Lagerbestände bis zum 1. Dezember 2024 zulässig sein. Bis 1. Dezember 2023 soll die Hälfte der vorgeschriebenen Mengen erreicht werden.

2. Kontrolle der bevorrateten Menge:

Mit einer Software lässt sich der Lagerstand in Pelletsilos zentral überprüfen. Manche Unternehmen nutzen auch Hallen, in denen Pellets aufgeschüttet werden, bzw. Lager, in denen Pelletsäcke auf Paletten aufbewahrt werden. In diesen Fällen ist eine regelmäßige Mengenmeldung durch die jeweiligen Unternehmen einzurichten und stichprobenartig zu überprüfen.

3. Freigabe und Verteilung der strategischen Vorräte:

Eine Freigabe der strategischen Vorräte könnte auf Basis einer Empfehlung des Energielenkungsausschusses durch eine Verordnung des für Energie zuständigen Ministeriums erfolgen.

4. Kosten der Pelletbevorratung:

Eine Kalkulation der Kosten der Bevorratung wurde von proPellets auf Basis von Expert*innenschätzungen durchgeführt. Diese Berechnung beinhaltet die Kosten des gebundenen Kapitals, Kosten des Transports zum Lagersilo, Kosten der Befüllung und Entleerung, den Lagerzins sowie Verluste durch die Absiebung des Pellets vor der Auslieferung zu den Kund*innen. In Summe ergeben sich – je nach Marktpreis – Kosten zwischen 1,1 und 1,9 Prozent des Endkund*innenpreises.