Trinkwasserrichtlinie 2020 : Noch sind viele Fragen offen
Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie legt Standards für das europäische Trinkwasser fest. Ziel ist im Wesentlichen ein verbesserter Gesundheitsschutz in der Wasserversorgung und die Gewährleistung von Genusstauglichkeit und Reinheit. Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie wurde am 23. Dezember 2020 kundgemacht und ist mit 12. Jänner 2021 in Kraft getreten. Die Länder haben bis 12. Jänner 2023 Zeit, um sie umzusetzen. Noch sind dabei viele Punkte offen, wie Manfred Eisenhut weiß.
Herausforderungen für Planer und Ausführende
„Wir als Wasserversorger verantworten die Qualität des Wassers bis zur Übergabestelle, ab dann gehen die Pflichten auf den Betreiber der Hausinstallationen über. Die Übergabestation ist Schnittstelle in Hinsicht auf Haftung und Technik. Alle Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen seit 14. März 2021 ein ÜA Einbaueichen haben. Zum Erhalt des Einbauzeichens ist es notwendig, die gelisteten Produkte gemäß den nationalen Bestimmungen (ÖNORM B 5014-Serie) zu prüfen und laufend zu überwachen“, erklärt Manfred Eisenhut. Und meint weiter: „Es ist für den Planer sehr schwierig geworden, zu durchschauen, welche Normen (ISO, CEN, ÖNORMEN) gerade für welches Produkt gelten, und noch schwieriger ist es für ihn geworden, abzuschätzen, ob die Prüfberichte für das jeweilige Produkt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Planer kann sich aber dieses Risikos entledigen und auf das Know-how der ÖVGW als akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte zurückgreifen.“
Viele Fragen sind offen
Mit der neuen Trinkwasserverordnung kommen nun weitere Herausforderungen auf den Planer zu. „Ab 2023 wird der Planer auch die EU-Trinkwasserverordnung hinsichtlich der Eignung der Materialien berücksichtigen müssen. Derzeit ist aber nicht zu sagen, wie die neue Richtlinie in nationales Recht umgewandelt wird, viele Fragen sind noch offen“, weiß Eisenhut. Insbesondere zu der ab 2029 vorgeschriebenen allgemeinen Risikobewertung von Hausinstallationen stehen die Diskussionen erst am Anfang. „Sicher ist aber, dass damit nicht gemeint ist, dass für jedes Hausinstallationssystem eine eigene Risikobewertung gemacht werden muss. Es macht in meinen Augen daher keinen Sinn, bereits jetzt Normen für Risikobewertungen zu erarbeiten. Alle Diskussionen für Normen, die bereits jetzt in Richtung Risikobewertung von Hausinstallationen führen, sind viel zu früh!“
Die EU-Trinkwasserrichtlinie fordert, dass die zuständigen Behörden bis Jänner 2029 eine allgemeine Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit in Bezug auf Blei und Legionellen durchführen sollen, die von den Hausinstallationssystemen ausgehen könnten. „Es ist kontraproduktiv, ÖNORMEN zu entwickeln, solange man nicht weiß, wie das nationale Recht formuliert ist, und solange man nicht weiß, welche Behörde in Folge zuständig sein wird“, kritisiert Manfred Eisenhut und meint weiter: „Ein Wassersicherheitsplan für Hausinstallationen wird per EU-Recht mit Sicherheit nicht gefordert.“
Noch scheinen also viele Fragen offen, für Manfred Eisenhut gilt es zunächst abzuwarten und nicht voreilig nationales Regelwerk zu formulieren – „es gibt dazu gesetzlich keinen Druck“, meint er.