Grünes Gas : ÖVGW schafft neue Wasserstoff-Richtlinien
Die ÖVGW setzt mit technischem Regelwerk den Grundstein für die Wasserstoff-Infrastruktur: Die ersten Richtlinien zur Wasserstoff-Beschaffenheit und dessen Einspeisung ins Netz wurden fertiggestellt und treten im Februar 2023 in Kraft. „Mit den zwei neuen Wasserstoff-Richtlinien haben wir einen weiteren Meilenstein zur Integration Grüner Gase erreicht“, freut sich Michael Haselauer, Präsident der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) sowie Geschäftsführer Netz Oberösterreich.
Und das soll vor allem der heimischen Industrie zugute kommen: Denn durch den Ausbau der Produktion und den Einsatz von klimaneutralem Wasserstoff könnten Industriebetriebe künftig nachhaltig und klimaneutral produzieren und so den heimischen Wirtschaftsstandort sichern. Wie Haselauer weiter betont, „sind mit den Richtlinien die Voraussetzungen für die Genehmigung und Errichtung von Wasserstoff-Leitungen sowie -Anlagen geschaffen. Wie bisher erledigen die ÖVGW-Techniker*innen ihre Hausaufgaben zuverlässig – was jetzt noch fehlt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Politik.“
>> Lesen Sie hier: Interview mit Michael Haselauer – Ohne Grünes Gas sind die Klimaziele chancenlos
Grünes Gas wird zum Turbo der Energiewende werden.Michael Haselauer, Präsident ÖVWG & Geschäftsführer Netz Oberösterreich
Die Richtlinien kurz erklärt
Die beiden Richtlinien wurden in der ÖVGW-Vorstandssitzung verabschiedet und treten am 1. Februar 2023 in Kraft.
- Richtlinie H B100 / Wasserstoff-Beschaffenheit
Diese ÖVGW-Richtlinie definiert die Anforderungen an die Beschaffenheit des gasförmigen Wasserstoffs (H2) für Einspeisung, Transport, Verteilung und Speicherung in eine Wasserstoffinfrastruktur oder Gasinfrastruktur. - Richtlinie H E310 / Wasserstoff-Einspeiseanlagen
Die Planung, Errichtung und Erstprüfung von Wasserstoff-Einspeiseanlagen ist in der ÖVGW-Richtlinie H E310 geregelt. Hierbei geht es sowohl um die Einspeisung in reine Wasserstoffnetze als auch in Gasnetze.
Gut zu wissen: Was der "Stand der Technik" aussagt
ÖVGW-Regeln werden in den Ausschüssen erstellt und geben die aus Wissenschaft und/oder Erfahrung auf technischem Gebiet gewonnenen Grundsätze wieder, deren Richtigkeit und Zweckmäßigkeit in der Praxis allgemein als erwiesen gelten. Zweck einer Regel ist es, klare und eindeutige Festlegungen zu treffen, um den Stand der Technik für die Gas- und Trinkwasserwirtschaft in Österreich festzuhalten. Das ist wichtig, weil Gesetze häufig den "Stand der Technik" als Richtwert referenzieren.
Das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und Wasserrechtsgesetz (WRG) definieren „Stand der Technik“ als „den auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist“.
Laut WRG kann der/die zuständige Bundesminister*in den Stand der Technik per Verordnung bestimmen – ansonsten entscheiden in einem Bewilligungsverfahren Sachverständige, ob der Stand der Technik eingehalten ist; dabei kann auf Normen und Richtlinien wie das ÖVGW-Regelwerk zurückgegriffen werden. Das GWG hingegen erkennt das ÖVGW-Regelwerk Gas expressis verbis als Stand der Technik an.