Bei der Qualität des Trinkwassers sollte sich die Kommission eigentlich klar an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO orientieren und Grenzwerte für Stoffe im Trinkwasser nach humantoxikologischen Bewertungen festsetzen. Stoffe, bei denen die WHO nicht von einer Gesundheitsgefährdung im Wasser ausgeht, wie etwa Substanzen, die das Hormonsystem beeinflussen, sollten im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie erörtert werden, so der DVGW.
Der zuständige Ausschuss des Europa-Parlaments hat nun beschlossen, dass es die vor Ort zuständige Behörde ist, die einstuft, ob ein Messergebnis eine Gesundheitsgefährdung bedeutet und daher Maßnahmen zu ergreifen sind.