Aus TGA 7-8: Expertenartikel : Ein Wassersicherheitsplan minimiert Gefahrenquellen
Problemstellung veralteter Pläne
Um es gleich vorwegzunehmen: Trinkwasserinstallationen in Altbauten sind nicht per se gefährlich, aber sie bergen mitunter Überraschungen. Dafür spricht eine aus der Praxis stammende Definition für Altbau: „Ein Altbau ist alles, was besonders viel Ärger macht und immer mehr kostet als man denkt.“ In den seltenen Fällen, in denen Bestandspläne überhaupt vorliegen, entsprechen sie den aktuellen Gegebenheiten. Denn wie in vielen Bestandsgebäuden üblich, werden bei Umbauten und Erweiterungen die Pläne nicht aktualisiert. Übersteigt das Alter von Gebäuden 50 Jahre, so wird es immer unwahrscheinlicher, auf Menschen zu treffen, die über die gesamte Historie Bescheid wissen. So findet sich dann in den Sachverständigengutachten der Hinweis: „Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die frei zugänglichen Teile der Trinkwasserinstallation des Objektes. Die Begutachtung wurde auf Sicht ohne Bauteilöffnung durchgeführt. Entsprechend kann über Installationen unter Putz kein Bericht vorgelegt werden.“
Soll nun eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Hausinstallation erstellt werden, bleibt nur der Versuch, den Weg des Wassers vom Hauseingang bis zu allen möglichen Entnahmestellen zu verfolgen. Hilfestellung dabei gibt die Systembeschreibung, wie sie im Zuge der Erstellung eines Wassersicherheitsplans erstellt wird. Sie umfasst neben einer Beschreibung des Gebäudes die Beschreibung aller Anlagenteile, der Betriebseinstellungen, Betriebsweise, Nutzungshäufigkeiten, Nutzergruppen und besonderer Anforderungen.
Dabei sollte im ersten Schritt mit viel Hausverstand herangegangen werden, um möglichst frühzeitig herauszufinden, ob es überhaupt sinnvoll ist, eine exakte Bestandsaufnahme durchzuführen, oder ob es angesichts des Zustands der Hausinstallation nicht ohnedies kostengünstiger ist, eine Erneuerung vorzunehmen. Schließlich ist eine genaue Bestandsaufnahme in einem größeren Objekt sehr zeitaufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden.
Maßnahmen setzen
Ausgehend von der Istzustands-Analyse, der Betriebsweise, den Nutzungshäufigkeiten, den Nutzergruppen und den besonderen Anforderungen kann auf Basis einer Risikobewertung ein Sanierungs- und Hygieneplan erstellt werden. Besonders zu beachten sind dabei Zweit-, Ferien- und Vorsorgewohnungen, denn diese werden nur unstetig oder überhaupt nicht genützt und sind dennoch außerhalb des Zutrittsbereiches der Immobilienbesitzer. Dort, wo es erforderlich ist, sind Maßnahmen zur Risikobeherrschung zu treffen. Das können installationstechnische Maßnahmen sein, wie beispielsweise Umbauten, Instandsetzungen oder Erneuerungen, oder aber auch Maßnahmen in der Betriebsführung, wie beispielsweise Spülmaßnahmen selten genützter Entnahmestellen oder Einhaltung oder Anhebung der Warmwassertemperaturen.
Spülmaßnahmen können manuell durchgeführt werden, allerding ist dies nicht mehr zeitgemäß. Die erforderlichen Ressourcen verursachen hohe Betriebskosten, aber auch unterlassene Spülungen aufgrund von Feiertagen, Urlauben und Krankenständen lassen sich organisatorisch kaum verhindern. Die sichere Lösung sind Spülsysteme am Point-of-Use, die das Stagnationswasser vollständig bis zu den Entnahmestellen ausspülen.
Gerade bei Altbauten ist das Instrument des Wassersicherheitsplans ein besonders hilfreiches Instrument zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Im Zuge eines Risikomanagements werden Gefahrenstellen identifiziert, bewertet und die erforderlichen Maßnahmen gesetzt.