Bico : Lüftungsampeln überwachen die Raumluft

Die OIB-Richtlinie 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) schreibt in § 10 eine „ausreichende Belüftung“ von Innenräumen vor. Was bedeutet nun „ausreichende Belüftung“? In den Kommentaren zur OIB-Richtlinie 3 wird darauf Bezug genommen, die Definition ergibt sich aus den Vorgaben der „Richtlinie zur Bewertung von Innenräumen“ sowie aus diversen Lüftungsnormen wie der ÖNORM EN 13779 und der ÖNORM H 6038. „Ausreichende Belüftung“ bedeutet dementsprechend, dass bestimmte Konzentrationen an Kohlenstoffdioxid (CO2) unterschritten werden. Derartige Grenzen sind bspw. die Pettenkofer-Zahl von 1000 ppm oder der hygienischen Mindeststandard von 1.400 ppm („Niedrige Raumluftqualität“ laut EN 13779) für ausschließlich über Fenster belüfteten Gebäude. CO2 ist dabei ein Marker für die Menge der vom Menschen abgegebenen flüchtigen Stoffe.
Eine kürzlich abgeschlossene umfangreiche Erhebung in neu errichteten Gebäuden (www.innenraumanalytik.at/pdfs/lueftung_2014.pdf) ging der Frage nach, ob das Wohnen in mit mechanischen Lüftungsanlagen ausgestatteten Wohnungen Vor- oder Nachteile in Hinblick auf Gesundheit, Wohnzufriedenheit und Innenraumluftqualität mit sich bringt. Die Ergebnisse zeigen, dass man sich mit modernen Lüftungsanlagenkonzepten und hochwertigen Komponenten (Komfortlüftungsstandard) auf dem richtigen Weg zu höherem Wohnkomfort befindet.
Wie kann nun die Qualität der Raumluft sichtbar gemacht werden? Eine sehr gute Möglichkeit dafür ist die Lüftungsampel. Diese hat eine gut sichtbare Anzeige der aktuellen Konzentration an CO2 als Zahlenwert und informiert zusätzlich über Signallämpchen selbsterklärend über die Notwendigkeit des Lüftens, ähnlich einer Verkehrsampel. Die Lüftungsampel eignet sich sowohl für die Verwendung in Schulen, Vortragsräumen und privaten Wohnräumen und werden dort schon seit Jahren eingesetzt.