Coronavirus : So will die Regierung KMUs retten

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© Carolyn Franks - stock.adobe.com

2,1 Milliarden Euro soll der Verlust an Bruttowertschöpfung in Österreich 2020 betragen, prognostiziert die Industriellenvereinigung. Dies entspricht 0,54 Prozent der gesamten heimischen Bruttowertschöpfung. Schuld daran ist das Coronavirus, dessen Auswirkungen bereits spürbar sind. Die Bundesregierung veranlasste alle Lokale und Geschäfte, auch jene der SHK-Branche, zur vorübergehenden Schließung, Mitarbeiter dürfen nur noch bei ausgesprochener Dringlichkeit an den Arbeitsplatz, wenn möglich sollen Arbeitgeber die Dienstnehmer ins Homeoffice schicken. Installateure, Facility Manager und Gebäudetechniker können jedoch schlecht von Zuhause aus arbeiten. Wie geht man also mit seinen Mitarbeitern um, wenn diese kein Homeoffice machen können?

Kurzarbeit soll Arbeitsplätze erhalten

In vielen Betrieben hat sich die Auftragslage deutlich verschlechtert. Auch die von der Bundesregierung angeordnete Schließung aller Geschäfte wirkt sich auf die Branche aus, die wirtschaftliche Lage ist beunruhigend. Viele Installateure sind verunsichert wie es mit ihren Betrieben weitergeht. Ein Grund für Kündigungen sei das jedoch nicht, so die österreichische Bundesregierung. Sie empfiehlt, die Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken und hat dafür ein Gesetzespaket beschlossen, das auch ein neues Modell für Kurzarbeit beinhaltet. Die Kostenübernahme der Dienstgeberbeiträge erfolgt nun bereits ab dem ersten Monat und nicht erst ab dem vierten. Unternehmen sollen dadurch entlastet werden und nicht auf Kündigungen zurückgreifen müssen. "Bitte kündigen Sie niemanden, sondern melden Sie stattdessen Kurzarbeit an, um so Arbeitsplätze zu sichern", so Arbeitsministerin Christine Aschbacher.

Die Anwaltskanzlei Baker McKenzie veröffentlichte diese Woche eine Empfehlung dazu, wie Kurzarbeit am besten eingeführt wird. Zuerst muss der Arbeitgeber mit jedem einzelnen Arbeitnehmer eine Kurzarbeit-Vereinbarung abschließen, in der die Dauer der Kurzarbeit, die Verkürzung der Arbeitszeit, der Abbau von Zeitguthaben und Urlauben sowie eine Behaltefrist festgelegt werden. Die maximale Dauer der Kurzarbeit liegt dabei bei drei Monaten. Die wöchentliche Arbeitszeit kann im neuen Modell über einen längeren Zeitraum auf null Prozent reduziert werden. Im Durchrechnungszeitraum müssen jedoch mindestens zehn Prozent erreicht werden.

Im zweiten Schritt muss der Arbeitgeber am AMS einen Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe stellen. Dies kann über das eAMS-Konto oder per E-Mail erfolgen. Der Antrag sowie die Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer werden im letzten Schritt von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer geprüft. Innerhalb von 48 Stunden wird der Arbeitgeber über die Zustimmung oder Ablehnung des Antrags informiert.

Anhand eines Rechenbeispiels erklärt das Wirtschaftsunternehmen Ecovis, wie sich die Kosten der Kurzarbeit auf den Arbeitgeber auswirken. Als Ausgangsbasis dient dabei ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Bruttobezug von 2.000 Euro:

Für den Arbeitgeber bleibt damit eine Belastung von 32 Prozent übrig, wobei davon zehn Prozent für die eigentliche Arbeit bleiben und 22 Prozent als zusätzliche Kosten anfallen, um den Dienstnehmer zu binden.

In Summe stellt die Regierung für das Corona-Kurzarbeitsmodell 400 Millionen Euro zur Verfügung. „Unsere Volkswirtschaft steht durch das Coronavirus und seine Auswirkungen vor einer nie dagewesenen Herausforderung. Die nun erzielten Erleichterungen bei der Kurzarbeit sind eine große Hilfe für Betriebe und Arbeitnehmer. Sie tragen dazu bei, Standort und Arbeitsplätze abzusichern“, sagt der WKÖ-Präsident Harald Mahrer.

Überbrückungsgarantien und Steuerstundungen entlasten weiter

Das neue Modell für die Kurzarbeit ist aber nicht die einzige Unterstützung, die Unternehmen derzeit von der Regierung erhalten. Für Ein-Personen-Unternehmen und KMUs, zu denen Installateur-Betriebe zählen, werden Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Ausmaß von zehn Millionen Euro durch das Austria Wirtschaftsservice (AWS) angeboten. Die Antragstellung für diese Kredite ist bereits möglich. Zusätzlich sollen Unternehmen durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen entlastet werden.

Geändert werden durch das Gesetzespaket der Bundesregierung auch das ABBAG-Gesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz sowie das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz. Demnach soll die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) für alle heimischen Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus mit Liquiditätsschwierigkeiten und Zahlungsunfähigkeit kämpfen, geschaffen werden. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Insgesamt umfasst der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vier Milliarden Euro, die der Aufrechterhaltung der Liquidität der Wirtschaft dienen sollen.

Finanzminister Gernot Blümel sagte, dass es sich aus seiner Sicht um die richtigen Maßnahmen handelt. Man müsse alles tun, was möglich ist, um den Menschen Sicherheit zu geben und sie in ihrer Beschäftigung zu halten. Ob die Maßnahmen und Mittel ausreichen werden, wisse man angesichts der nur schwer möglichen Wirtschaftsprognosen noch nicht, sagte Blümel. Weitere Maßnahmen würden folgen. Das Gesetzesbündel sei bewusst als sehr flexibles Instrument intendiert, die Details sollen mittels Verordnungen genauer definiert und an die Situation angepasst werden. Betont wurde vom Finanzminister die Schaffung der neuartigen Möglichkeit, dass der Staat in Notsituationen künftig Kredite vergeben können soll.

35 Millionen Euro für Wiener Betriebe

Die Stadt Wien schnürt indes ein eigenes Hilfspaket und stellt 35 Millionen Euro für die Wiener Betriebe bereit. Der Fokus liegt dabei auf Ein-Personen-Unternehmen sowie Klein- und Mittelbetrieben. Das Paket umfasst dabei zwölf Millionen Euro Bürgschaften zur Liquiditätsstärkung für Wiener KMUs, 20 Millionen Euro Notlagenfonds für EPUs und Kleinstunternehmen sowie drei Millionen Euro Mittelaufstockung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) für Arbeitsstiftungen. „Jetzt ist es unser Job zu helfen. Die Wirtschaft kann sich auf uns verlassen: Wir werden mit aller Kraft daran arbeiten, dass die Wiener Betriebe über Wasser bleiben“, so Stadtradt Peter Hanke.

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