Gesetzesnovelle : Warum das neue
Gebäudeenergiegesetz auch die Gebäudeautomation betrifft

Eine Person in Anzug hält ein rotes Paragrafen-Zeichen in der Hand.
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Mit 1. November 2020 wird in Deutschland die seit vielen Jahren geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Das hat auch Auswirkungen auf die Anforderungen an die Gebäudeautomation.

Beim GEG handelt es sich zu großen Teilen um die nationale Umsetzung der European Performance of Buildings Directive (EPBD), den EU-Anforderungen an Gebäude. Inhaltlich ist das GEG vor allem eine Zusammenfassung von EnEV, EnEG und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Für den Bereich Gebäudeautomation gibt es einen bedeutenden Unterschied zwischen dem neuen Gesetz und der alten Verordnung – der Automationsgrad wird nun auch für Wohngebäude erfasst und zur Berechnung des Energieausweises herangezogen. Für Wohngebäude mit Smart Home Funktionen bedeutet das eine positive Anrechnung im Energieausweis und in weiterer Folge einen besseren Energiekennwert.

Die Anforderungen an die Gebäudeautomation sind relativ hoch – etwa durch die Installation selbstregulierender Einrichtungen, das intelligente Aufladen von Elektrofahrzeugen oder Intelligenzfähigkeitsindikatoren.

Die EPDB – beschlossen wurde sie in der geltenden Form 2018 – ist verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland erfüllt derzeit die Anforderungen noch nicht. Bis 2025 müssen viele Gebäude in Sachen Automatisierung und Steuerung nach- und aufgerüstet werden. Bauvorhaben und Renovierungen hingegen werden die neuen Richtlinien bereits in ihren Plänen berücksichtigen müssen.