Fördervoraussetzung : Deutschland verschärft Schallanforderungen für Wärmepumpen
Deutschland gibt strengere Vorgaben für die Lautstärke von Wärmepumpen vor.
- © Creative_Bird - stock.adobe.comIn Deutschland müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen seit Jahresbeginn weniger Schall emittieren, wenn staatliche Förderungen fließen sollen. Der deutsche Bund fördert nur noch Modelle, die zehn Dezibel leiser als die Grenzwerte der EU-Ökodesignverordnung sind – also 60 Dezibel – davor mussten geförderte Geräte nur fünf Dezibel leiser sein.
Die großteils vom Ventilator des Wärmepumpen-Außengeräts emittierten Geräusche sind in den vergangenen Jahren durch technische Fortschritte bereits deutlich gesunken. Lag der Schalldruckpegel bei Geräten mit sechs bis zwölf Kilowatt Leistung vor 15 Jahren oft noch bei 70 Dezibel, kommen neue Geräte auf unter 60 Dezibel – ab 2026 liegt die Fördergrenze bei 60 Dezibel, bei einer geringeren Leistung dürfen 55 Dezibel nicht überschritten werden.
Die Hersteller hätten auf die Anforderungen bereits reagiert, informiert das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau. Es gebe praktisch keine Geräte mehr auf dem Markt, die die neuen deutschen Vorgaben nicht erfüllen. Ein geeigneter Aufstellungsort und Schallschutzmaßnahmen sorgen zusätzlich dafür, dass die Außengeräte die Vorgaben noch weiter unterschreiten und damit als potenzielle Lärmquelle nicht ins Gewicht fallen. In Österreich sind die Schallgrenzwerte nicht einheitlich, sondern je Bundesland geregelt.
Gut zu wissen: Dezibel vs. Dezibel A
Dezibel (dB) ist die Einheit für den Schalldruck beziehungsweise Geräuschpegel. Bei Wärmepumpen kommt eine Bewertung zum Einsatz, die das menschliche Gehör nachahmt und darauf ausgerichtet ist, welche Frequenzen wir besonders gut hören. Bei dieser realistischeren Variante spricht man vom bewerteten Schalldruckpegel. Fachleute sprechen hier von Dezibel A-bewertet, kurz dB(A).
Schall: Emission ist nicht gleich Imission
Wichtig zu wissen: Bei den oben genannten Schallgrenzwerten handelt es sich um Emissionswerte, also den Schalldruck am Erzeugungsort nach Leistungsklassen. Davon zu unterscheiden sind die Immissionswerte, also der Schall, der etwa am Schlafzimmerfenster der Nachbar*innen ankommt. Fachleute berechnen diese Werte mit Entfernungsformeln aus den Emissionswerten.
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Geregelt sind die zulässigen Immissionswerte in Deutschland in einer Verwaltungsvorschrift, der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm". Eine Faustformel besagt: Emittiert die Luft-Wasser-Wärmepumpe 50 bis 60 Dezibel direkt am Gerät, kommen in drei Metern Entfernung nur noch 35 bis 40 Dezibel an. Eine Verdopplung des Abstands zur Schallquelle reduziert den Schalldruckpegel um weitere sechs Dezibel.
Für Schallimmissionen gibt es in Deutschland strenge Grenzwerte: In reinen Wohngebieten dürfen die Immissionswerte tagsüber 50 Dezibel nicht überschreiten. Nachts, zwischen 22 und sechs Uhr, liegt der Grenzwert bei 35 Dezibel. In allgemeinen Wohngebieten, dort befinden sich vorrangig Wohnungen aber auch kleinere Geschäfte, Praxen und Büros, liegt der Wert tagsüber bei 55 Dezibel, nachts bei 40 Dezibel. In Misch- oder Dorfgebieten gilt tagsüber 60 Dezibel, nachts 45 Dezibel.