Heizungstausch in Deutschland : Hamburg verbietet Infrarotheizungen
Etherma ist das Hamburger Klimaschutzstärkungsgesetz ein Dorn im Auge.
- © Sina Ettmer - stock.adobe.comEs grummelt rund um den Hamburger Klimaplan und das dazu gehörende Klimaschutzstärkungsgesetz. Zuletzt Anfang 2024 novelliert, stößt § 11 des Gesetzes rund um die Beschränkungen für den Neuanschluss und Ersatz elektrischer Heizungen aktuell auf Kritik vom Salzburger Elektroheizungsexperten Etherma, der auch in Deutschland tätig ist. Denn die Einschränkung betrifft nicht nur Nachtspeicherheizungen, sondern auch Infrarotheizungen. Demnach ist nicht nur der „Neuanschluss fest installierter Stromdirektheizungen zur Erzeugung von Raumwärme mit mehr als zwei Kilowatt Leistung für jede Wohnungs-, Betriebs- oder sonstige Nutzungseinheit" unzulässig, sondern ab Ende 2025 auch der Austausch und Ersatz von Stromdirektheizungen.
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Strenger als das GEG
Aus Sicht von Etherma sei diese Regelung „weder rechtlich noch wissenschaftlich haltbar", wie das Unternehmen in einem schriftlichen Statement festhält. Denn, so die Argumentation, immerhin habe der Bund die Wärmeerzeugung in Gebäude 2024 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits geregelt – und dort sind elektrische Direktheizungen unter bestimmten Voraussetzungen als Erfüllungsoption bei Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien vorgesehen. Die Stadt Hamburg wiederum rechtfertigt ihre Entscheidung damit, dass der Strom mit Wärmepumpen viel effizienter zum Heizen genutzt werden könne.
Mit dem Festhalten an der Regelung drohe Hamburg, Innovationen zu bremsen, statt sie zu fördern, warnt Etherma. Außerdem untergrabe man so die Rechtssicherheit für Hersteller, Planer und Endkund*innen. Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen vor – jedoch nur, wenn der Verzicht auf den Neuanschluss, Austausch und Ersatz von fest installierten Stromdirektheizungen im Einzelfall technisch unmöglich ist oder soweit er im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unzumutbaren Härte führen würde. In Österreich gibt es aktuell keine Bundesförderung für Infrarotheizungen.
Stellschrauben für den Wohnbau
Auch anderweitig hat Hamburg Hebel im Wohnbau in Bewegung gesetzt. Da wäre auch die „Initiative kostenreduziertes Bauen" mit dem Ziel, die Baukosten im Wohnungsneubau nachhaltig zu senken. In interdisziplinären Arbeitskreisen wurden rechtliche und bauliche Standards ebenso hinterfragt wie Planungs-, Verwaltungs-, Bau-, Management- und Ausführungsprozesse. Zu den identifizierten Kostentreibern wurden rechtssichere, praxistaugliche Abweichungsmöglichkeiten sowie neue Prozess- und Verfahrenslösungen entwickelt. So ließen sich laut Ergebnissen insgesamt bis zu 2.000 Euro brutto pro Quadratmeter Wohnfläche einsparen.
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Allein durch die Anwendung der angepassten Standards im Bereich Baukonstruktion und Gebäudetechnik könnten die Baukosten um circa 600 Euro brutto pro Quadratmeter reduziert werden. Beispiele sind der Verzicht auf Trittschalldämmung auf vorgelagerten Balkonen oder eine Normtemperaturanpassung, um überdimensionierte Heizungen zu vermeiden. Aus optimierten Prozessen und Verfahren – also aus dem Gewinn von Zeit sowie der Vermeidung von Planungswiederholungen – lassen sich weitere rund 400 Euro brutto pro Quadratmeter einsparen. Weiteres Einsparpotential in Höhe von bis zu 1.000 Euro brutto wird durch eine effizientere Planung, Vermeidung teurer Bauweisen und teurer technischer Anlagen sowie durch den Verzicht auf besonders aufwändige Bauteile wie Tiefgaragen erreicht.