Förderung Heizungstausch neu 2025 und 2026 : Heizungstausch und Sanierungsbonus: Neue Förderung ab November
Die Registrierung zur neuen Sanierungsoffensive 2026 startet im November.
- © maho - stock.adobe.comEnde 2024 waren die Fördermittel für den Tausch von Heizkesseln und Sanierungsbonus für thermische Sanierungen im Rahmen der Sanierungsoffensive vollständig ausgeschöpft. Rund zehn Monate lang wartete die Gebäudetechnik-Branche seither auf neue Vorgaben des Bundes, was zahlreiche Beschwerden über die Auswirkungen auf den Markt zu Folge hatte. Förderwerber*innen, die sich noch vor dem Stopp eine Zusage sichern konnten, haben bis spätestens Ende 2025 Zeit, ihren Antrag einzureichen – für alle anderen galt: abwarten.
Heute, am 3. Oktober 2025, haben Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig, die Vorsitzende der UFI-Kommission und steirische Landesrätin Simone Schmiedtbauer sowie Andreas Vidic, Abteilungsleiter bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC), bei einer Pressekonferenz zur Sanierungsoffensive die neuen Förderungen für den Tausch von Heizkesseln und für die Sanierung von Gebäuden vorgestellt. „Die Zeiten überhöhter Klimaförderungen sind vorbei“, hieß es von Totschnig auch direkt zum Einstieg.
⇨ Das Allerwichtigste auf einen Blick: Lieferungen und Leistungen für Kesseltausch und thermische Sanierung werden ab 03.10.2025 gefördert. Anträge und Registrierungen können ab Start der Förderungsaktion Mitte November 2025 so lange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026. Wie bereits kolportiert, stellt der Bund ab 2026 jährlich maximal 360 Millionen Euro bereit. Insgesamt sind das 1,8 Milliarden Euro für die Periode 2026 bis 2030.
⇨ Update Februar 2025: Seit 2. Februar sind 2026 nur noch Anträge für den Kesseltausch möglich, nicht mehr für den Sanierungsbonus.
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Sanierungsoffensive: Was bisher geschah
- Dezember 2024: Das bis 2027 angedacht Budget für die Sanierungsoffensive - und damit die Mittel für "Raus aus Öl und Gas" aka den Kesseltausch und die thermische Sanierung – war früher als erwartet ausgeschöpft. Neue Anträge konnten nicht mehr gestellt werden.
- März 2025: Österreichs neue Regierung wird angelobt. Im Regierungsprogramm ist die Zusage, den Förderrahmen für thermische Sanierungen und Heizungstausch weiterzuentwickeln, festgehalten. Der Förderrahmen soll in weiterer Folge evaluieren und weiterentwickeln werden.
- Mai 2025: Finanzminister Markus Marterbauer hält seine Budgetrede, aus der hervorgeht, dass die Klima- und Umweltförderungen stark gekürzt werden. Ferner soll 2025 kein neues Geld mehr in den Heizungstausch fließen, sondern die hohe Anzahl an Anträgen aus der letzten Förderperiode abgearbeitet werden. Konkret plant die Regierung den Zeitrahmen für die Sanierungsoffensive des Bundes bis zum Jahr 2030 verlängern und ab 2026 jedes Jahr 360 Millionen Euro an frischem Geld bereitstellen.
- August 2025: Die Analyse der Klima- und Energieförderungen liegt vor. Besonders die Sanierungsoffensive und der Heizkesseltausch schneiden dabei als wenig kosteneffizient ab.
Heizungstausch-Förderung für Ein-/Zweifamilienhaus
Was gefördert wird:
- Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch Nah- und Fernwärme. Ist der Anschluss daran aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird auch der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.
- Fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit wird so definiert, dass die Investitionskosten für Wärmepumpe oder Holzheizung zumindest 25 Prozent unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.
Wie gefördert wird:
- Die Förderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschusses ausgezahlt. Die Förderungshöhe ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
- Pro Standort kann nur ein Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung gefördert werden.
- Die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten und Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind förderungsfähig.
- Es ist kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung vorgeschrieben.
- Boni sind für die Umsetzung einer thermischen Solaranlage oder einer Tiefenbohrung beziehungsweise einer Brunnenbohrung (nur für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) möglich.
- Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich
Förderhöhen für Private im Ein- oder Zweifamilienhaus:
| Ersatz des fossilen Heizungssystems durch | maximale Förderung |
|---|---|
| klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme | 6.500 Euro |
| Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser) | 7.500 Euro |
| Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut) | 8.500 Euro |
| Zuschlagsmöglichkeiten | |
|---|---|
| Bonus Thermische Solaranlage | + 2.500 Euro |
| Bonus Tiefenbohrung beziehungsweise Brunnen (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) | + 5.000 Euro |
Heizungstausch-Förderung für mehrgeschossigen Wohnbau
Was gefördert wird:
- Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch Nah- und Fernwärme. Ist der Anschluss daran aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird auch der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.
- Fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit wird so definiert, dass die Investitionskosten für Wärmepumpe oder Holzheizung zumindest 25 Prozent unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.
Im mehrgeschossigen Wohnbau wird zwischen dem Ersatz des fossilen Heizungssystems im Gesamtobjekt und dem Anschluss einer Einzelwohnung an klimafreundliche Technologie (nachträgliche Zentralisierung) unterschieden.
- Umstellung im Gesamtobjekt: Hier kann pro Standort nur ein klimafreundliches Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung für das gesamte Gebäude gefördert werden. Bei gleichzeitiger Zentralisierung des Heizungssystems werden die dafür anfallenden Mehrkosten für den Ersatz von einzelnen Gasthermen beziehungsweise fossilen Einzelöfen in den Wohnungen zusätzlich gefördert. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage oder einer Tiefenbohrung beziehungsweise eines Brunnens (nur für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) kann jeweils zusätzlich ein Bonus vergeben werden (siehe Tabelle).
- Nachträgliche Zentralisierung: Hier wird der Austausch einer dezentralen, fossilen Heizung in einer Einzelwohnung im mehrgeschossigen Wohnbau durch den Anschluss an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem gefördert.
Wie gefördert wird:
- Die Förderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschusses ausgezahlt. Die Förderungshöhe ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
- Pro Standort kann nur ein Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung gefördert werden.
- Die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten und Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind förderungsfähig.
- Es ist kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung vorgeschrieben.
- Boni sind für die Umsetzung einer thermischen Solaranlage oder einer Tiefenbohrung beziehungsweise einer Brunnenbohrung (nur für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) möglich.
- Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich
Förderhöhen für Private im mehrgeschossigen Wohnbau - Umstellung im Gesamtobjekt:
| Anlagenleistung | max. Förderung |
|---|---|
| Anlage ≤ 50 kW | Fernwärme 6.500 Euro // Wärmepumpe 7.500 Euro // Holzheizung 8.500 Euro |
| Anlage > 50 kW (gilt für jedes weitere kW) | Fernwärme + 100 Euro pro kW // Wärmepumpe + 100 Euro pro kW // Holzheizung + 100 Euro pro kW |
| Anlage >100 kW (gilt für jedes weitere kW) | Fernwärme + 100 Euro pro kW // Wärmepumpe + 100 Euro pro kW // Holzheizung + 120 Euro pro kW |
| Zentralisierung Heizungssystem | |
|---|---|
| pro tatsächlich an das neue Zentralheizungssystem angeschlossener Wohneinheit | 2.000 Euro |
| pro vorbereitetem Wohnungsanschluss (Leitung bis zur Wohneinheit, aber noch kein Anschluss an das Zentralheizungssystem) | 1.000 Euro |
| Zuschlagsmöglichkeiten | |
|---|---|
| Bonus Thermische Solaranlage | + 400 Euro pro m2 |
| Bonus Tiefenbohrung/Brunnen (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) | + 100 Euro pro kW |
Förderhöhen für Private im mehrgeschossigen Wohnbau - nachträgliche Zentralisierung:
| Ersatz des fossilen Heizungssystems | Förderung |
|---|---|
| Nachträgliche Zentralisierung Einzelwohnung/Heizungstausch Einzelwohnung | 2.000 Euro/Wohneinheit |
Was sich bei der Kesseltausch-Förderung ändert
- Verschärfung der Registrierung: Für eine Registrierung zur Kesseltausch-Förderung in Ein- und Zweifamilienhäusern ist nun auch ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Während zuvor 12 Monate Zeit zwischen Registrierung und Antrag waren, ist dieser Zeitraum nun auf 9 Monate verkürzt worden.
- Kältemittel bei den Wärmepumpen: Zuvor wurde für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 die ermittelte Förderung reduziert. Bis Ende 2026 kann ein Förderantrag mit einem Abschlag von 20 Prozent eingereicht werden, wenn das Gerät einen GWP bis 750 aufweist. Bei Förderanträgen ab Januar 2027 greift die strengere F-Gase-Verordnung mit der Grenze von 150 GWP. Auch eine Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien wird vorgeschrieben.
Sanierungsbonus im Ein-/Zweifamilienhaus
Was gefördert wird:
- Gefördert werden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind.
- Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.
- Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard oder „guter Standard“ sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 Prozent führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Förderungsfähige Maßnahmen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke beziehungsweise des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke beziehungsweise des Kellerboden
- Tausch der Fenster und Außentüren
Wie gefördert wird:
- Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer Pauschale ausgezahlt und ist zusätzlich auf höchstens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
- Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage zusammen.
- Ab Registrierung bleiben 9 Monate Zeit für die Umsetzung und Antragstellung.
- Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Förderhöhen für Private im Ein- oder Zweifamilienhaus:
| Förderungsfähige Maßnahme | maximale Förderung thermische Sanierung |
|---|---|
| Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden) | 5.000 Euro |
| Teilsanierung 40 % | 10.000 Euro |
| Umfassende Sanierung guter Standard | 15.000 Euro |
| Umfassende Sanierung klimaaktiv | 20.000 Euro |
Sanierungsbonus im mehrgeschossigen Wohnbau
Was gefördert wird:
- Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Wohneinheiten beinhalten.
- Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.
- Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard oder „guter Standard“ sowie die umfassende Fenstersanierung des gesamten Gebäudes bzw. der Reihenhausanlage. Bei einer Umfassenden Fenstersanierung muss der Heizwärmebedarf (HWB) vom Wohngebäude um mind. 20 Prozent reduziert werden.
Förderungsfähige Maßnahmen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke beziehungsweise des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke beziehungsweise des Kellerbodens
- Tausch der Fenster und Außentüren
Wie gefördert wird:
- Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer Pauschale ausgezahlt und ist zusätzlich auf höchstens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
- Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Netto-Kosten für das Material sowie für Planung und Montage zusammen.
- Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.
- Nach Vertragsannahme ist bis zum 30.09.2029 Zeit, die Endabrechnung mit den erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.
- Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Förderhöhen für Private im mehrgeschossigen Wohnbau:
| Förderungsfähige Maßnahme | Förderung |
|---|---|
| Umfassende Fenstersanierung | 2.500 Euro/Wohnung |
| Umfassende Sanierung guter Standard | 100 Euro/m² Wohnnutzfläche |
| Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard | 150 Euro/m² Wohnnutzfläche |