Fernwärmepreise in Österreich : Energieagentur ordnet Fernwärmepreise ein

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2024 konnten sich etwa 4 Prozent der Österreicher*innen nicht leisten, ihre Wohnung angemessen warmzuhalten. Das ergibt eine Auswertung der österreichischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut. Die Leistbarkeit von Energie ist seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine noch mehr zum zentralen gesellschaftlichen Thema geworden. 

Gerade bei der Fernwärme, die 1,3 Millionen österreichische Haushalte versorgt, war lange Zeit nur wenig Transparenz über die Tarife vorhanden. Mit der Energiepreiskrise hat sich der Bedarf nach Nachvollziehbarkeit deutlich verstärkt. 2023 schafft die Plattform www.waermepreise.at des Bundesministeriums Wirtschaft, Energie und Tourismus einen Überblick. Eine Auswertung dort veröffentlichten Informationen erfuhr zuletzt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Die Österreichische Energieagentur (AEA) möchte die Debatte um Fernwärmepreise nun mit einer Einordnung für die größeren Städte Österreichs ergänzen.

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Große Unterscheide der Arbeitspreise in Städten

Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil des Tarifs. Laut AEA ist es zu erwarten, dass er unter anderem Brennstoffkosten, CO₂-Kosten und weitere variable Kostenbestandteile umfasst. Hier zeigen sich zwischen den Städten große Unterschiede von bis zu mehr als 200 Prozent zwischen den angebotenen Tarifen. Gründe dafür können insbesondere sein:

  • unterschiedliche Energieträger mit abweichenden Beschaffungskosten,
  • unterschiedliche Preisgestaltung: Einzelne Kostenbestandteile können entweder im Arbeitspreis oder im Grundpreis abgebildet werden. Wenn fixe Kosten im Arbeitspreis berücksichtigt werden, führt das vor allem bei kleinen Netzen zu überproportional hohen Arbeitspreisen.

Ein Vergleich der Fernwärme-Arbeitspreise in österreichischen Städten.

- © Österreichische Energieagentur

Grundpreis hat Einfluss

Weil der Arbeitspreis nur einen Teil der Gesamtkosten darstellt, wird auf der Ministeriums-Website zu den Fernwärme-Preisen zusätzlich die Kennzahl „Tarifvergleich“ ausgewiesen. Dieser Wert wird nicht von den meldenden Unternehmen, sondern von waermepreise.at basierend auf den einzelnen Meldungen berechnet. Der Tarifvergleich wird für folgenden fiktiven Verbraucher gerechnet: 

7.000 kWh Wärmeverbrauch pro Jahr, 75 m² Nutzfläche, 8 kW Anschlusswert. Berücksichtigt werden Arbeitspreis, Grund- oder Leistungspreis, Messpreis sowie 20 % Umsatzsteuer.

>> Kostencheck österreichische Energieagentur: Wärmepumpen und Photovoltaik im Vergleich 

Auch der Tarifvergleich zeigt deutliche Unterschiede. Besonders stark wirkt hier die Höhe des Grund- oder Leistungspreises, in dem typischerweise fixe Kosten wie Netzbetrieb, Instandhaltung oder neue Kundenanschlüsse enthalten sind – und der unabhängig vom Verbrauch ist. Die Unterschiede im Grundpreis können laut AEA unter anderem entstehen durch:

  • die Anzahl der an das Netz angeschlossenen Verbraucher*innen,
  • die Größe und Dichte des Netzes,
  • den Aufwand bei der Erweiterung des Netzes, v.a. hinsichtlich der Verlegung der Warmwasserleitungen in den Boden,
  • Erneuerungsaufwand von Netzkomponenten (bspw. ältere Leitungen) oder Erneuerungen und Umbauten von Wärmekraftwerken,
  • unterschiedliche Aufteilung von Kostenbestandteilen auf einzelne Tarifkomponenten.

Fernwärme-Tarifvergleich österreichischer Städte

- © Österreichische Energieagentur

Mehr Kostentransparenz notwendig

Die großen Unterschiede im Arbeitspreis und im Tarifvergleich spiegeln sowohl unterschiedliche Bedingungen bei Erzeugung, Bau und Betrieb der Netze (inklusive Finanzierung) wider als auch die fehlende Einheitlichkeit in der Preisgestaltung. Unklar bleibe laut der Energieagentur oft, welche Kosten in welchen Preisbestandteilen enthalten sind – etwa ob Ausgaben für Netzverdichtung im Grundpreis oder in den Anschlusskosten abgebildet werden. 

>> Heißer Markt: BWB prüft Fernwärme in Österreich

Die Online-Plattform wärmepreise.at sei zwar ein erster Schritt für mehr Transparenz im Wärmemarkt. Für eine bessere Vergleichbarkeit brauche es aber einen klaren Rahmen für die Zuordnung von Kostenbestandteilen, sowie Regeln für die Gestaltung der Arbeits- und Leistungspreise. 

Energieträger beeinflussen Fernwärme-Preise

Für 60 der 63 analysierten Tarife liegen Angaben zu den eingesetzten Primärenergieträgern vor. In 54 Fällen dominiert ein Energieträger mit mehr als 50 Prozent Anteil. Aus der Auswertung dieser 54 Tarife ergeben sich folgende Schlüsse:

  • Der Einsatz von Abwärme sowie Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung wirkt dämpfend auf den Arbeitspreis. Effiziente Nutzung von Energie kann also auch für Endkund*innen zu niedrigeren Preisen führen.
  • Die höchsten Arbeitspreise erneuerbarer und fossiler Tarife liegen auf ähnlichem Niveau. Insgesamt sind die Arbeitspreise erneuerbarer Tarife jedoch meist niedriger als jene von Tarifen mit überwiegend fossilen Energieträgern.

Überwiegender Primärenergieträger nach Fernwärme-Anbieter.

- © Österreichische Energieagentur
Für mehr Transparenz braucht es zusätzliche Schritte.
Christian Furtwängler, Österreichische Energieagentur

Was die AEA-Analyse zeigt – und was nicht

Die Daten zeigen eine große Spannbreite an Tarifen – sowohl zwischen Städten als auch innerhalb einzelner Städte. Für Endkund*innen macht das den Vergleich schwierig, da Kostenbestandteile oft unterschiedlich zugeordnet werden und verschiedene Fernwärmenetze sehr unterschiedliche Strukturen haben. Auch innerhalb einer Stadt können dadurch deutliche Preisunterschiede entstehen.

„Für mehr Transparenz braucht es zusätzliche Schritte“, betont Christian Furtwängler, Leiter des Centers Volkswirtschaft, Konsument*innen und Preise der Österreichischen Energieagentur. Wichtige Punkte seien bessere Informationen über die Verteilung der Kund*innen auf einzelne Tarife und eine klarere Abgrenzung, welche Tarifkomponenten welche Kosten umfassen. 

Über die Erhebung

Die Analyse beruht auf den bis zum 15. September 2025 auf www.waermepreise.at veröffentlichten Angaben. Diese Daten werden von Wärmeabgebern oder deren Vertretungen gemeldet. Grundlage dafür ist § 89 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes: Unternehmen, die an mehr als 20 Endkund*innen Wärme und/oder Kälte abgeben, müssen ihre Preise regelmäßig melden. Erfasst werden Fern- und Nahwärme ebenso wie -kälte sowie Tarife von Heiz- und Kältezentralen.

Für diese Auswertung wurden nur Fernwärmetarife in den Landeshauptstädten und weiteren Städten mit über 30.000 Einwohner*innen berücksichtigt. Tarife von Heizzentralen sind nicht enthalten. Wesentlich ist: Die Daten enthalten keine Angaben dazu, wie viele Kund*innen oder Energiemengen auf einen Tarif entfallen. Durchschnittswerte oder Mediane werden daher nicht ausgewiesen. In den Abbildungen wird jeweils die Anzahl der Anbieter pro Stadt angegeben.