Aus TGA 7-8: Brandschutz : Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel rückt näher

Drei rote Feuerlöscher, dahinter steht eine Person, die sich Notizen macht.
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Schaum ist das am häufigsten ein­­ge­­setzte Lösch­­mittel zur Be­kämp­fung von Bränden der Brand­­klassen A und B (siehe Bild). Die Fluorverbindungen in Schaumlöschmitteln stehen jedoch unter anderem im Verdacht, krebserregend zu sein. Zudem sind sie nicht oder nur schwer biologisch abbaubar und können so die Umwelt be­lasten. Deutschland hat daher einen Vorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht, wonach bis zum Jahr 2025 die sogenannten Per- und Polyfluoralkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden sollen. So können sich Betreiber auf ein bevorstehendes Fluorverbot bei Feuerlöschern vorbereiten:

1. Beim Neukauf konkret die Brandklasse berücksichtigen

Bei Neuanschaffungen von Feuerlöschern sollten die vor­handenen Brand­risiken gezielt abgedeckt werden. Dadurch könnte der Einsatz fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher vermieden werden:

  • Brandklasse A

„In vielen Arbeitsstätten wie Büros oder Verkaufsräumen sind die Brandrisiken häufig nur der Brand­klasse A zuzuordnen“, erklärt Alexander Dieterich, Teamleiter Konstruktion Feuerlöscher und fahrbare Feuerlöschgeräte bei Minimax Mobile Services. „Bei normaler Brandgefährdung sind hier in der Regel Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung hervorragend geeignet. Das Lösch­mittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungs­stark“, ergänzt Dieterich.

  • Brandklasse B

In sensiblen Bereichen eignet sich für die Brandklasse B ein CO2-Feuerlöscher. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. (Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!) ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, werden jedoch in der Regel für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemi­sche Industrie und ähnliches empfohlen, da sie nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlassen. „Wo wegen der vorherrschenden Brandklassen A + B ein Schaumfeuerlöscher einge­setzt werden soll, sollten Sie jetzt schon ein Produkt ohne Fluorzusatz anschaffen“, rät Alexander Dieterich.

2. Wenn Schaum, dann 100 % fluorfrei

In Bereichen mit B-Brand-Risiko ist ein Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandkassen A + B sinnvoll. Um zukunftssicher aufgestellt zu sein, empfehle es sich, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu kaufen, betont Dieterich. „Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung, denn diese müssten infolge eines Verbots nicht wieder kostenaufwendig umgerüstet oder ausgetauscht werden.“ Dieterich empfiehlt weiter, Feuerlöscher mit einem leistungsstarken und fluorfreien Schaum­löschmittel zu wählen, die auch für Laien bedien­bar und nach ASR A2.2 auf die Grundausstattung anrechenbar sind. Das leisten derzeit bereits beispielsweise der neue WS 6 nG fluorfrei (9 Lösch­mitteleinheiten [LE], 27A/144B) oder der neue WS 9 nG fluorfrei (10 LE, 34A/183B) von Minimax.


Sollten defekte oder veraltete Schaumfeuerlöscher ausgetauscht werden müssen, lohnt sich die Überprüfung der vorherrschenden Brandklassen und Einsatzbereiche. Kann nicht auf einen Schaumfeuerlöscher verzichtet werden, emp­fiehlt sich der Kauf eines fluorfreien Schaumlöschers – auch wenn fluorhaltiger Schaum aktuell noch eingesetzt werden darf. So kann einem Austausch der Geräte bei Eintritt des Verbots vorgebeugt werden.

Lassen sich fluorhaltige Bestandsfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umrüsten?

Man arbeite an Lösungen in dieser Richtung für die Minimax-Geräte, erklärt Dieterich. Ohne weiteres sei ein Umrüsten jedoch nicht möglich, fährt er fort. „Die Weiterver­wendung bestehender Löschmittelbehälter muss zunächst gesetzlich erlaubt sein. Eine Patentlösung für alle Schaumfeuerlöscher wird es auch nicht geben können, unter anderem auf­grund von technischen Unterschieden bei den verschiedenen Feuerlöschertypen.“

Umgerüstete Feuerlöscher müssen auf jeden Fall eine gültige Anerkennung durch eine offizielle Zertifizierungsstelle haben. Das Typ­schild auf dem Löscher muss ausgetauscht und dem neuen Löschmittel angepasst sein. Auch wenn es den Anschein erwecken könnte, eine Umrüstung sei kostengünstiger als ein kompletter Feuerlöscher-Austausch, sollten Folgekosten einkalkuliert werden; diese können je nach Aufwand und Gerätetyp unterschiedlich hoch sein.

3. Beim Austausch alter/defekter Schaumfeuerlöscher fluorfreie Alternativen abwägen

Sollten defekte oder veraltete Schaumfeuerlöscher ausgetauscht werden müssen, lohnt sich die Überprüfung der vorherrschenden Brandklassen und Einsatzbereiche. Kann nicht auf einen Schaumfeuerlöscher verzichtet werden, emp­fiehlt sich der Kauf eines fluorfreien Schaumlöschers – auch wenn fluorhaltiger Schaum aktuell noch eingesetzt werden darf. So kann einem Austausch der Geräte bei Eintritt des Verbots vorgebeugt werden.

Lassen sich fluorhaltige Bestandsfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umrüsten?

Man arbeite an Lösungen in dieser Richtung für die Minimax-Geräte, erklärt Dieterich. Ohne weiteres sei ein Umrüsten jedoch nicht möglich, fährt er fort. „Die Weiterver­wendung bestehender Löschmittelbehälter muss zunächst gesetzlich erlaubt sein. Eine Patentlösung für alle Schaumfeuerlöscher wird es auch nicht geben können, unter anderem auf­grund von technischen Unterschieden bei den verschiedenen Feuerlöschertypen.“

Umgerüstete Feuerlöscher müssen auf jeden Fall eine gültige Anerkennung durch eine offizielle Zertifizierungsstelle haben. Das Typ­schild auf dem Löscher muss ausgetauscht und dem neuen Löschmittel angepasst sein. Auch wenn es den Anschein erwecken könnte, eine Umrüstung sei kostengünstiger als ein kompletter Feuerlöscher-Austausch, sollten Folgekosten einkalkuliert werden; diese können je nach Aufwand und Gerätetyp unterschiedlich hoch sein.

Fazit

Aktuell sind Schaumfeuerlöscher mit minimaler Fluorkonzentration erlaubt. Ein komplettes Verbot fluorhaltiger Substanzen wird jedoch aller Voraussicht nach inner­halb der nächsten Jahre erfolgen. Da Feuerlöscher - bei vorschriftsmäßigem Einsatz und regelmäßiger Wartung/Instandhaltung - eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren erreichen können, sollte bei Neuanschaffungen oder dem Ersatz alter Geräte am besten schon jetzt auf fluorfreie Produkte zurückgegriffen werden. So kann den Folgekosten für Aus­tausch oder Umrüstung vorgebeugt werden.

Beim Kauf fluorfreier Schaumfeuer­löscher spielen deren Leistungsstärke, die Bedienbarkeit auch für den Laien sowie die Anrechenbarkeit nach ASR A2.2 eine entscheidende Rolle. Ein Überprüfen der im Betrieb vorhandenen Brandklassen, um diese gezielt mit den passen­den Feuerlöschern abzudecken, ist hilfreich. In vielen Fällen der ein­fachen Büronutzung ist der Ein­satz von Feuerlöschern mit Effektiv-Salzlösung sinnvoll und stellt die wirtschaft­lichste Alternative dar. Ob und welche fluorhaltigen Bestands­feuerlöscher technisch auf fluorfreie Löschmittel umgerüstet werden können, kann nur der jeweilige Herstel­ler beur­teilen. Bei der Betrachtung müssen außerdem das Alter der Geräte, der Kosten-Nutzen-Faktor und die sich eventuell verändernde Brandklassen­eignung berücksichtigt werden.

Alexander Dieterich, Teamleiter Konstruktion Feuerlöscher und fahrbare Feuerlöschgeräte bei Minimax Mobile Services

- © Minimax Mobile Services GmbH