Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit 2026 : Fokus auf Bestandsentwicklung und Kreislauffähigkeit
2024 erhielt unter anderem das Wien Museum den Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit.
- © Lukas SchallerDas Wirtschaftsministerium lobt den neunten „Österreichischen Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit“ aus. Bereits 40 Architektur- und Fachplanungsbüros durften sich seit dem Start im Jahr 2006 über die renommierte Auszeichnung freuen. Der Staatspreis Architektur bewertet sowohl die architektonische Qualität von Bauwerken als auch ihre Nachhaltigkeit. „Mit dem Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit zeigen wir, dass ökologische Verantwortung auch mit hohen Ansprüchen an bauliche Gestaltung und wirtschaftliche Weitsicht möglich ist“, sagt Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner anlässlich des Ausschreibungsstarts.
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Mehrstufiges Verfahren mit internationaler Jury
Die diesjährige Ausschreibung ist bis zum 5. Juni 2026 12:00 Uhr geöffnet. Die eingereichten Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren von einer sechsköpfigen Jury unter der Leitung des Vorarlberger Architekten Matthias Hein bewertet. Das international besetzte Gremium besteht zu gleichen Teilen aus Expert*innen der Architektur und Nachhaltigkeit. Nach einer Vorprüfung und Besichtigung der ausgewählten Objekte mit eingehender Diskussion trifft die Jury ihre finale Entscheidung. Die Preisverleihung findet im November 2026 in Wien statt.
Bewerben können sich Bauherrn, die verantwortlichen Architekt*innen sowie die energietechnischen Planungsbüros des jeweils eingereichten Bauwerks. Bewertet wird neben der architektonisch-städtebaulichen Qualität die Nachhaltigkeit der Objekte anhand der Kriterien des klimaaktiv Gebäudestandards.
Gebäude mit fossilen Wärmesystemen ausgeschlossen
Eingereicht werden können Projekte in Österreich, die sich erstmals für den Staatspreis bewerben und zwischen 2023 und April 2026 fertiggestellt wurden. Besonderes Augenmerk wird auf Einreichungen zu Bestandsentwicklung, Sanierung, kreislauffähigem Bauen und Quartiersentwicklung gelegt. Neubauten sind nicht von einer Einreichung ausgeschlossen, müssen jedoch die Ausschreibungsziele besonders umfassend belegen. Gebäude mit fossilen Wärmesystemen und damit Energieträgern wie Erdgas bzw. festen und flüssigen fossilen Brennstoffen sind im Sinne der Dekarbonisierung und Energiewende von einer Auszeichnung ausgeschlossen. Alle Gebäudetypen und Nutzungsarten sind zulässig.
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