F-Gase-Verordnung : EU-Parlament segnet F-Gase-VO ab

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Mit 457 Ja-Stimmen, 92 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine mit dem Rat erzielte Einigung zur F-Gase-Verordnung für die Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen. Nun muss der Rat die Texte noch förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Verordnung sieht einen vollständigen Ausstieg aus den teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 vor, einschließlich eines Zeitplans zur Reduzierung der EU-Verbrauchsquote zwischen 2024 und 2049.

Zusätzlich werden strikte Vorgaben eingeführt, die den Verkauf von Produkten, die F-Gase enthalten, in der EU verbieten. Ferner werden konkrete Fristen für den Ausstieg aus der Nutzung von F-Gasen in jenen Branchen festgesetzt, in denen eine Umstellung auf Alternativen technologisch und wirtschaftlich machbar ist, wie z. B. bei Haushaltskühlgeräten, Klimaanlagen und Wärmepumpen.

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Außerdem wurde die ODS-Verordnung zur Senkung der Emissionen von ozonabbauenden Stoffen (ODS) mit 538 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Mit dem Gesetz werden Anforderungen zur Rückgewinnung und zum Recycling solcher Stoffe in Baumaterialien bei Renovierungen eingeführt - insbesondere in Isolierschäumen -, die die Hauptquelle der verbleibenden ODS-Emissionen in der EU darstellen. Außerdem werden strenge Ausnahmeregelungen für die Verwendung dieser Stoffe als Ausgangsmaterial (zur Herstellung anderer Stoffe, z. B. in der pharmazeutischen oder chemischen Industrie), als Verarbeitungshilfsstoffe, in Labors und zum Brandschutz eingeführt.

Stand Oktober 2023: Das wissen wir über den Entwurf der F-Gase-VO

Folgende Punkte über den neuen Entwurf für die F-Gase-Verordnung der EU sind bereits bekannt:

  • Ein beschleunigter Phase-down der insgesamt zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen bis auf null im Jahr 2050.
  • Ein Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese
    Produkte ab 2032.
  • Ein Verbot des Inverkehrbringens von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027, von Split-Luft-Luft-Wärmepumpen ab 2029 sowie ein
    komplettes F-Gas-Verbot für diese Produkte ab 2035.
  • Ein Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen (Ausnahmen für Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP über 150 ab 2030.
  • Ein Service- und Wartungsverbot für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen.
  • Installierte und funktionstüchtige Wärmepumpen können ohne Einschränkungen über die gesamte Lebensdauer betrieben werden.
  • Wartung, Instandhaltung (z. B. Reparaturen im Kältekreis) bleiben bei funktionsfähigen Wärmepumpen möglich, entweder mit neuen, mit recycelten oder wiederaufbereiteten Kältemitteln.
  • Service und Wartung ist bei Kältemitteln wie z. B. R410A, R407C, R134A, R32,
    R290 ohne Einschränkungen weiterhin möglich.
  • Bei neuen Anlagen treten erste Kältemittelverbote ab 2027 in Kraft.