Brandschutz
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So bleiben Rauchwarnmelder
einsatzbereit
Damit Rauchwarnmelder ihre Aufgabe - Brandschutz - zuverlässig erfüllen, müssen sie regelmäßig getestet und inspiziert werden. Nach zehn Jahren gehören sie erneuert: Wie und wie oft Rauchwarnmelder im Laufe ihres Lebens überprüft werden müssen, ist in der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB) 122 geregelt.
Die TRVB legen neben den Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau und den Betrieb von Rauchwarnmeldern auch die Instandhaltung fest: „Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens ± 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen.“
Was kontrolliert werden muss
Zu dieser jährlichen Überprüfung gehört eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen und Stäube) und keine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen wie z.B. Einrichtungsgegenstände ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern.
Wird eine Verschmutzung der Raucheindringöffnungen festgestellt, so sind diese nach Herstellerangaben zu reinigen. Liegt eine funktionsrelevante Beschädigung vor, muss der Melder getauscht werden. Für den Fall, dass der erforderliche Freiraum um den installierten Rauchwarnmelder nicht gegeben ist, muss nach einer Überprüfung des Montageorts dieser gegebenenfalls neu festgelegt werden. Außerdem hat eine Funktionsprüfung der akustischen Signalgeber zu erfolgen. *
Testsieger
Rauchwarnmelder von ei electronics werden in echtem Rauch getestet. Durch fachgerechte Installation, jährliche Inspektionen, regelmäßiges Testknopf-Drücken und sorgsamen Umgang kann laut Unternehmen eine Einsatzbereitschaft über die gesamte Geräte-Lebensdauer von 10 Jahren gewährleistet werden.
Hier geht's zum TGA Brandschutzreport 2020!
*Quelle: TRVB 122, S. 13