Datenschutz : Alexa, die Datendiebin

amazon echo alexa lautsprecher mikrofon stimme assistent sprache steuern intelligent smart zuhause technologie elektronik computer innovation digital drahtlos interaktion bestellung einkaufen shopping auskunft dienstleistung musik online netzwerk internet datenschutz sicherheit
© bht2000 - stock.adobe.com

38,5 Millionen Smart Speaker werden laut dem Statistikportal Statista weltweit pro Quartal verkauft. Alleine 13,7 Millionen Stück entfallen auf den US-amerikanischen Konzern Amazon. Amazon Alexa beherrscht damit den Smart Speaker-Markt und sorgt in zahlreichen Haushalten für eine intelligente Sprachsteuerung.

Amazon Alexa Voice Service ist eine Technologie für Spracherkennung und Sprachverarbeitung, auf die viele Endgeräte zugreifen können, darunter die millionenfach verkauften Amazon Echos. Alexa ist mittlerweile einer der führenden Standards, wenn es um Smart Speaker und Smart Home geht und wird aufgrund der Bekanntheit, Verbreitung und Nutzerakzeptanz von zahlreichen Drittanbietern mit eingesetzt.

Marketing übertrumpft technologische Ansprüche

Technologisch ist Alexa kein Meisterwerk, es gibt wesentlich bessere, intelligentere Spracherkennungs- und Sprachassistenzsysteme. Allerdings hat Amazon es dank eines massiven Marketings erreicht, dass sich Alexa neben Siri und Google Assistant bei Verbrauchern und Unternehmen durchgesetzt hat. Subventionierte Smart Speaker wie Echo und Echo Dot sowie die entwickelbaren Skills haben hier zu einer sehr schnellen Technologieakzeptanz im Markt geführt.

Doch Technologie in der Hand des weltweit mit Abstand führenden E-Commerce-Unternehmens führt zu erheblichen Risiken für den Endanwender. So war den wenigsten Nutzern bisher bekannt, dass ihre Gespräche mit der Sprachplattform in der Regel aufgezeichnet und ausgewertet werden, um, nach Angaben von Amazon, mit Hilfe dieser Daten Alexa zu verbessern. Transparente und gesetzeskonforme Informationen dazu hat sich Amazon allerdings gespart, wie sich das Unternehmen ja auch an anderer Stelle gegenüber staatlicher Regulierung äußerst sperrig zeigt. Jedem Endanwender muss jedoch bewusst sein, dass mit der Aufnahme von Alexa in das Wohnzimmer, auch alle dortigen Gespräche, ob innerfamiliär oder mit Gästen, abgehört werden können – zu welchen Zwecken auch immer. In Umgebungen, die besondere Vertraulichkeit erfordern, ist Alexa jedenfalls ein Tabu, weil hier stets das Risiko eines strafbaren Geheimnisverrats mitschwingt, so bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten und Therapeuten.

Wo kein Kläger, da kein Richter

Dass entsprechende Aufklärung durch Verbraucherzentralen und Politik meist ungehört verhallt, gehört zu den Phänomenen unserer Zeit: Im Bereich der Digitalwirtschaft scheinen Staaten bei der Regulierung gegenüber Großunternehmen hilflos und zahnlos zu agieren, während kleine und mittelständische Unternehmen die Hauptlast jeder Regulierung zu tragen haben. Diese berechtigte Kritik führt mittlerweile dazu, dass man bei Amazon, Google und Facebook sowohl in Europa als auch in den USA eher über kartellrechtliche Zerschlagung nachdenkt, um schlichtere Regeln überhaupt wieder durchsetzen zu können.

https://youtu.be/R93mqIYEBa4

Amazon klärt über das Abhören nicht auf. Eine Tonaufnahme von persönlichen Gesprächen ist in Deutschland und Österreich nur mit Einwilligung der Gesprächspartner zulässig, in Deutschland schützt § 201 StGB und in Österreich § 120 StGB die Privatsphäre, zudem bestehen in jedem Fall zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Amazon kann sich also nicht darauf zurückziehen, an irgendeiner Stelle seiner unüberschaubaren AGB oder Datenschutzhinweise einen Hinweis auf dieses Mithören versteckt zu haben, dergleichen ist nach geltendem europäischen Recht als überraschende Klausel ohnehin unwirksam, egal ob ich diesen Bedingungen unter mehr oder weniger dubiosen Umständen zugestimmt habe. Dennoch wird, so niemand Strafanzeige stellt und auch keine Strafverfolgungsbehörde das Verfahren nachdrücklich betreibt, der Rechtsbruch durch Amazon in Kauf genommen.

Datenmissbrauch wird gerne in Kauf genommen

Nutzer können sich vor dieser Art des Kontrollverlustes über ihre Privatsphäre letztlich nur schützen, indem sie die Technologie nicht nutzen oder auf andere Technologien ausweichen. Letztendlich sind rechtliche oder moralische Bedenken aber nichts, was Nutzer vom Einsatz einer Technologie abhalten wird, wenn sie diese als nützlich und einfach zu nutzen empfinden. Diese Erklärung liefert das bereits in den 1980er Jahren entwickelte Technologieakzeptanzmodell TAM der Wirtschaftsinformatik. So, wie sich das Rad, das Schießpulver und das Internet durchgesetzt haben, so werden sich bestimmte Technologien der Digitalisierung durchsetzen, wenn sie günstig zu haben sind und einen Vorteil bei Komfort oder Wettbewerb versprechen.

Die Integration von Alexa auf dem eigenen Smart Home-Gerät birgt für Hersteller jedoch einige Risiken. Generell haften bei einem Datenmissbrauch gegenüber dem Nutzer alle die Beteiligten, die diese Daten verarbeiten. Bei Nachlässigkeiten im Bereich der IT-Sicherheit kann sich der Nutzer im Geltungsbereich der DSGVO aussuchen, ob er gegen einen oder mehrere Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter vorgehen möchte und zum Beispiel Schadensersatz wegen des Datenmissbrauchs einklagen. Er kann denjenigen wählen, der am besten erreichbar ist und der am ehesten zahlungsbereit ist. Die neuen europäischen Möglichkeiten zur Verbandsklage und Musterfeststellungsklage für Verbraucher verschärfen das Haftungsrisiko massiv. Unternehmen tun gut daran, nicht blind einem Hype zu folgen und scheinbar günstige Technologie einzukaufen, ohne auch das mögliche dicke Ende mit zu berücksichtigen. Das Drama um Endgeräte des chinesischen Herstellers Huawei zeigt derzeit eindrücklich, wie existenzgefährdend solche Risiken im Bereich der IT-Sicherheit sein können.