EU Taxonomie : klimaaktiv Gebäudestandard – Halbe Miete für Taxonomie-Konformität?

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Was hat die EU-Taxonomie, also das europäische Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen, mit Immobilien zu tun? Sehr viel! „Nachhaltige, energieeffiziente Gebäude schützen unser Klima und sind ein wichtiger Wirtschafts- und Jobmotor. Das Umlenken von Kapitalströmen in grüne Immobilien ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in ein klimaneutrales Österreich“, erklärt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

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Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen hat klimaaktiv nun praxisorientierte Erläuterungen zum Nachweisweg entlang der relevanten Kriterien entwickelt. Dieser bezieht sich vorwiegend auf Klimaschutz als das erste der insgesamt sechs Umweltziele, welche die EU-Taxonomie beinhaltet. Das Dokument ist eine Konformitätsbeschreibung und steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Umweltziele der EU-Taxonomie

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Unternehmen, die bereits über eine klimaaktiv Bewertung verfügen oder eine solche erwägen, sind eindeutig im Vorteil, wenn es um das Einholen von Taxonomie-Konformitätserklärungen geht.
Jürgen Schneider, Leiter der Sektion Klima und Energie des BMK

Gute Basis für Taxonomie-Konformitätserklärungen

Darüber hinaus gibt es gute Nachrichten für all jene, die bereits über eine Gebäudebewertung nach dem klimaaktiv Gebäudestandard verfügen oder eine planen: Der klimaaktiv Gebäudestandard erfüllt bereits jetzt zahlreiche Anforderungen der EU-Taxonomie und erleichtert Unternehmen die Nachweisführung beim Taxonomie-Check. Dieser ist für das Erlangen einer Taxonomie-Konformitätserklärung, die von Wirtschaftsprüfer*innen ausgestellt wird, erforderlich. Bis zum Sommer soll die kostenlose Onlinedeklaration von klimaaktiv Gebäude auch die Nachweisführung zur Taxonomie technisch effizient ermöglichen.

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„Beim klimaaktiv Gebäudestandard war es von Anfang an unser Ziel, beim Klimaschutz keine Kompromisse einzugehen, sondern schon bei den Mindestanforderungen einen strengen Maßstab anzulegen. Unternehmen, die bereits über eine klimaaktiv Bewertung verfügen oder eine solche erwägen, sind eindeutig im Vorteil, wenn es um das Einholen von Taxonomie-Konformitätserklärungen geht“, so Jürgen Schneider, Leiter der Sektion Klima und Energie des BMK.

Der Gebäudestandard wurde 2005 als Teil der Klimaschutzinitiative klimaaktiv entwickelt und gilt mittlerweile mit rund 1.400 ausgezeichneten Gebäuden als erfolgreichstes Gebäudebewertungssystem in Österreich. Erst vor wenigen Wochen wurde das österreichische Parlamentsgebäude auf der Wiener Ringstraße als Leuchtturmprojekt für qualitativ hochwertiges Sanieren mit dem klimaaktiv Goldstandard ausgezeichnet.
Die Berichtspflichten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung sind eng verzahnt mit verpflichtenden Offenlegungen am Finanzmarkt sowie der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und haben weitreichende Auswirkungen.
Stefan Sengelin, Leiter der Abteilung Grüne Finanzen im BMK

Immer mehr Marktteilnehmer betroffen

Die EU-Taxonomie als europaweit gültiger Klassifizierungskatalog für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ist seit 2021 in Kraft. Die EU-Taxonomie umfasst emissionsintensive Sektoren sowie jene, die prioritär zum Klimaschutz beitragen können und behandelt im Gebäudebereich neben Neubauten und der Sanierung von Gebäuden auch den Erwerb und den Besitz von Immobilien sowie die Bestandsoptimierung.

Betroffen sind derzeit vor allem große Unternehmen, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung taxonomierelevante Informationen offenlegen müssen. Im Zuge der europaweiten Anpassung der Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird der Anwendungsbereich auch ausgeweitet. Deshalb sind nicht nur die großen Marktteilnehmer betroffen, sondern schrittweise auch Planungsunternehmen, Baufirmen, Bauträger, Finanzierungsunternehmen bis hin zu System- und Produktherstellern im Bereich des nachhaltigen Bauens.

Darüber hinaus kann Taxonomie-Konformität ein Vorteil für Bankfinanzierungen sein. „Die Berichtspflichten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung sind eng verzahnt mit verpflichtenden Offenlegungen am Finanzmarkt sowie der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und haben weitreichende Auswirkungen. Es ist daher umso wichtiger, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und das notwendige Know-how im Unternehmen aufzubauen“, betont Stefan Sengelin, Leiter der Abteilung Grüne Finanzen im BMK.

Zum neuen klimaaktiv-Leitfaden: www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren/gebaeudedeklaration/eu-taxonomiekonformitaet-im-gebaeudebereich.html

Webinar "EU-Taxonomiekonformität im Gebäudesektor – Erläuterungen zum Nachweisweg mit klimaaktiv": www.oegut.at/de/events/...