Triiiple-Türme : Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Triiiple Towers Wien
© Triiiple Community

Der Rechtsstreit um die Wiener Triiiple-Türme, ein Wohnprojekt des Soravia-Konzerns, geht rund dreieinhalb Jahre nach seinem Start in die nächste Runde. 2023 urteilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen in zwei Entscheidungen zu Gunsten der klagenden Wohnungseigentümer*innen, wogegen Berufung eingelegt wurde. Das Oberlandesgericht hat ein Urteil bestätigt und einer Berufung stattgegeben. Seitdem seien Vergleichsgespräche gelaufen, die am 4. Mai ohne Ergebnis abgebrochen wurden. Die Kläger*innen setzen den Rechtsweg daher fort, wie sie in einer Aussendung informieren.

Anlassfall war die Wärme- und Kälteversorgung der Wohntürme durch ein Flusswasserwerk. Denn in den Wohnungskaufverträgen sei laut den Eigentümer*innen eigentlich die Fernwärme Wien als Energielieferant genannt worden. Nun gibt die Pressestelle der klagenden Wohnungseigentümergruppe auch Zahlen zu den geschätzten Mehrkosten heraus. Aufgrund der verbrauchsunabhängigen Wärme- und Kältegrundpreise würden sich diese gegenüber der Fernwärme über die Vertragslaufzeit auf mehr als 10 Millionen Euro summieren.

Ein weiterer Streitpunkt ist zudem die Mitbelieferung des benachbarten Austro Towers. Die auf dem Grund der Wohntürme errichteten Wärmepumpenanlage wird von SEM Anlagen betrieben und versorgt auch das Nachbargebäude. Einer Einräumung von Leitungsrechten hätten die Wohnungseigentümer*innen jedoch nicht zugestimmt. 

Von Seiten der Soravia heißt es dazu, dass zur Errichtung und zum Betrieb der Energieversorgungsanlage zwischen den Projektgesellschaften der einzelnen Türme und der SEM Energie je Wärme- und Kältelieferverträge abgeschlossen wurden. Diese sind später an die SEM Anlagen übertragen worden. Die Hausverwaltung Immocontract, Teil von Soravia, habe im Namen der Eigentümergemeinschaft der Türme eins und zwei den Vertragsbeitritt erklärt, außerdem seien Nachträge zu den Wärme- und Kältelieferungsverträgen geschlossen worden. Die nachträgliche Zustimmung durch die Hausverwaltung ist aus Sicht der klagenden Miteigentümer*innen – laut Soravia sind es diesem Fall zwei – jedoch unwirksam.

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Annäherung in Vergleichsgesprächen

Die Rechtsanwälte der klagenden Wohnungseigentümer*innen, Christian Kirner und Florian Knaipp, berichten von konstruktiven Vergleichsgesprächen, die seit den Urteilen des OLG stattgefunden hätten – auch im Beisein von Konzernchef Erwin Soravia. Dabei hätten sich die Parteien bereits in wesentlichen Punkten verständigt, so die Anwälte: „Es gab bereits eine Einigung hinsichtlich einer Reduktion der Grundpreise sowie zur rechtlichen Absicherung der Versorgung für die Triiiple-Bewohner. Im Gegenzug waren die beteiligten Wohnungseigentümer bereit, einer Versorgung des Austro Towers aus der Triiiple-Anlage sowie einer Vertragsverlängerung zuzustimmen.“ 

Letztlich sei der Vergleich jedoch an neuen Forderungen von Soravia gescheitert, so die Darstellung der Eigentümer*innen. Am 4. Mai endeten die Verhandlungen. „Die Wohnungseigentümer können die neu aufgestellten Forderungen und weitere Verzögerungen nicht akzeptieren. Wir sind nach wie vor gesprächsbereit und offen für einen vernünftigen Vergleich. Bis dahin werden unsere Mandanten die anhängigen Gerichtsverfahren jedoch ohne Unterbrechung weiterführen“, so Kirner und Knaipp.

Bei der Soravia will man hingegen klargestellt wissen, dass der Konzern „weder in Klagen noch in die Verhandlungen zu einer außergerichtlichen Einigung in der thematisierten Causa" direkt involviert sei, noch irgendwelche Forderungen gestellt habe. An den SEM-Gesellschaften, die für den Betrieb der Energieversorgungsanlage zuständig sind, hält Soravia laut eigenen Angaben rund 19 Prozent. Die Triiiple-Projektgesellschaften, an denen Soravia 55 Prozent hält, sind eine Zusammenarbeit mit der Austrian Real Estate Development (ARE). 

Deshalb verweist der Konzern darauf, dass ihm die Entscheidungsfindung auf Ebene der SEM-Gesellschaften nicht obliege und auf Ebene der Projektgesellschaften aufgrund der annähernd bestehenden 50/50-Beteiligung ein Einvernehmen mit der ARE erforderlich sei. Ein Abbruch der Vergleichsgespräche zwischen der SEM-Anlagen und den Miteigentümern der Liegenschaften sei bislang nicht kommuniziert worden. Was Soravia jedoch bestätigt: ARE habe 2025 als Mediator zwischen den Parteien ein Gespräch initiiert, an dem – ebenfalls als Mediator – Erwin Soravia teilgenommen habe. Das Gespräch hat bekanntlich schlussendlich zu keinem Ergebnis geführt.

Verbandsklage vor dem OGH

Eine 2023 von der Arbeiterkammer eingebrachte Verbandsklage zu den Wärme- und Kältelieferverträgen im Triiiple landete vor kurzem zudem vor dem OGH: In seiner Entscheidung 4 Ob 75/25w erklärte der Gerichtshof Ende 2025 die 43 von der Arbeiterkammer beanstandeten Klauseln wegen grober Benachteiligung und Verstößen gegen Verbraucherschutzrechte für unzulässig. Damit sei ein großer Teil der Triiiple-Wärmeverträge unwirksam, folgert die Wohnungseigentümergruppe und geht davon aus, dass das Urteil bei den fortgesetzten Gerichtsverfahren helfen dürfte.

Aktuell sind damit noch drei Gerichtsverfahren anhängig: Eine Unterlassungsklage betreffend Austro Tower vor dem Obersten Gerichtshof, dessen Urteil in Kürze erwartet wird, ein Verfahren nach dem Heizkostengesetz zur Prüfung der Vertragswirksamkeit und der bisherigen Abrechnungen und eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Wärme- und Kältelieferverträge.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Veröffentlichung um die Stellungnahme der Soravia ergänzt.

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