Energiewende : Wo es bei der Umsetzung von EEGs noch Probleme gibt
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde die Bahn für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) in Österreich freigemacht. Die Novelle der Systemnutzungsentgelte-Verordnung im November 2021 definierte zudem die Reduktionen der Netzentgelte für EEGs. Damit sind eigentlich alle gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben, um eine EEG zu gründen und zu betreiben. Trotzdem stehen der vollständige Abwicklung von EEGs mit mehreren Erzeugungsanlagen noch technische Hürden im Weg, so der aktuelle Stand der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
Woran liegt das?
EEGs mit einer Erzeugungsanlage können bereits registriert und von den Netzbetreibern in vollem Umfang abgewickelt werden. Da netzbetreiberseitig aber noch wichtige IT-Prozesse angepasst werden müssen, gibt es für den Betrieb von EEGs mit mehreren Erzeugungsanlagen derzeit nur eine Übergangslösung, die erfordert, dass Teilnehmer einer bestimmten Anlage zugeordnet werden.
Eine EEG kann nur im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers umgesetzt werden, dem sowohl während der Gründung als auch beim laufenden Betrieb eine wesentliche Rolle zukommt. Netzbetreiber sind etwa verpflichtet, über den Netzanschluss Auskunft zu geben, Energiegemeinschaften und anderen Marktpartnern Messdaten zur Verfügung zu stellen, Energiemengen zuzuordnen und reduzierte Netztarife abzurechnen. Welche IT-Systeme die Netzbetreiber für diese Verpflichtungen wählen, ist ihnen dabei freigestellt. Neben internen Abrechnungssystemen verwenden viele auch die Infrastruktur der EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch). Die entsprechenden Prozesse für EEGs mit mehreren Erzeugungsanlagen lassen jedoch noch auf sich warten. Oesterreichs Energie, Interessenvertretung der Energie-Wirtschaft, schlägt daher folgende schrittweise Umsetzung von EEGs vor:
Übergangslösung
- Seit 04.10.2021 können EEGs mit einer Erzeugungsanlage registriert und abgewickelt werden. Die für diese Phase erforderlichen Marktprozesse für den Datenaustausch mit dem Netzbetreiber sind bereits auf www.ebutilities.at veröffentlicht. Betreiber einer EEG können den erforderlichen Datenaustausch selbst umsetzen, einen Dienstleister beauftragen oder auch das EDA Anwenderportal kostenfrei nutzen.
- Für die vollständige Abwicklung von EEGs mit mehreren Erzeugungsanlagen müssen die IT-Prozesse bei den Netzbetreibern, Lieferanten, sowie dem EDA-Anwenderportal und Betreibern von EEGs noch aufgebaut bzw. angepasst werden. Bis diese voll implementiert sind, wird von den Netzbetreibern folgende Zwischenlösung vorgesehen: Jedes Mitglied einer EEG muss einer bestimmten Erzeugungsanlage der EEG zugeordnet werden. Eine EEG mit mehreren Erzeugungsanlagen kann dennoch bereits seit 04.10.2021 gegründet und in Betrieb genommen werden, dafür muss die Energiegemeinschaft eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber abschließen. Sobald die erforderlichen IT-Prozesse bei den Netzbetreibern vollständig adaptiert sind, werden jene EEGs, welche mit dieser Zwischenlösung betrieben werden, automatisch durch die Netzbetreiber in den vorgesehenen Regelbetrieb übergeführt. Regelbetrieb bedeutet, dass die erzeugte Energie der einzelnen Erzeugungsanlagen zusammengefasst und an alle Mitglieder der EEG gemäß deren vereinbarter Aufteilung zugeordnet wird.
- Die Umsetzung des Regelbetriebs wurde seitens Oesterreichs Energie spätestens für das 3. Quartal 2022 in Aussicht gestellt.