Brandschutz im Dachgeschossausbau : Nachverdichtung mit Sicherheit

Dachboden

Weitere Infos und Tipps zu Brandschutz im Bestand sind in Ausgabe 2 des Magazins „PLAN b“ von Hoyer Brandschutz nachzulesen. Das E-Paper finden Sie unter www.hoyer-brandschutz.at.

- © Robert Tober

Die Auswirkungen der städtebaulichen Nachverdichtung und der damit verbundenen Umbauten und Sanierungen sind in unserem Planungsalltag derzeit omnipräsent. Der Dachgeschossausbau ist dabei ein zentrales Thema. Denn überall da, wo auf bestehende Gebäude aufgestockt wird, ist der Brandschutz zu überdenken – und das nicht nur in den neuen Geschossen, sondern im gesamten Haus.

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Fluchtwege neu konzipieren

Einen wesentlichen Aspekt stellt die veränderte Fluchtwegesituation dar. Baue ich auf ein fünfstöckiges Haus etwa zwei Etagen obendrauf, reicht das bestehende Treppenhaus als Fluchtweg nicht mehr aus: Laut OIB-Richtlinie braucht es nun entweder einen zweiten baulichen Fluchtweg in einen anderen Brandabschnitt oder einen Rettungsweg.

Ersterer ist bei den meisten Dachgeschossausbauten nicht herstellbar. Letzterer kann durch ein festverlegtes Rettungswegsystem, also Rettungsleitern an der Fassade, oder mittels Anleiterung durch die Feuerwehr, sprich die Drehleiter, hergestellt werden. Ist keine dieser drei Maßnahmen möglich, bedeutet das zumeist den Einbau einer Druckbelüftungsanlage in das bestehende Treppenhaus.

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Die Sache mit der Drückbelüftung

Druckbelüftungsanlagen sind in der Praxis aktuell ein kontroverses Thema: Aufgrund der Mehrkosten sollen sie bei den meisten Bauvorhaben vermieden werden, während die zur Verfügung stehenden Alternativen aber diskussionswürdig sind. Denn bei einem außenliegenden Rettungswegesystem mit Leitern stellt sich bei älteren oder gebrechlichen Personen die Frage der Umsetzbarkeit. Ähnliches gilt für die Drehleiter, die neben einer gewissen Mobilität auch Schwindelfreiheit voraussetzt.

Der Gesetzgeber lässt diese Lösungen momentan noch zu, aber aus meiner Sicht spricht vieles dafür, dass sich Druckbelüftungsanlagen in den nächsten Jahren zum Standard entwickeln werden. So wie wir elektrisches Licht haben, Heizungen, Warmwasser und andere Annehmlichkeiten, auf die wir nicht mehr verzichten wollen, wird die Druckbelüftungsanlage im Sicherheitsbereich State of the Art. Wenn wir uns darauf verlassen können, dass Treppenhäuser bei einem Brand rauchfrei und somit benutzbar bleiben, wird eine Form der Nachverdichtung in Städten möglich, die auch die nötige Sicherheit schafft.

Auswirkungen auf den Bestand

Neben den Fluchtwegen wirkt sich der Dachgeschossausbau auch anderweitig auf den Bestand aus, wobei dieser durch einen Liftzubau oder die Installation einer Notbeleuchtung häufig davon profitiert. Hinzu kommt, dass der Ausbau des Dachgeschoßes oft mit Verbesserungen hinsichtlich der Barrierefreiheit oder thermischen Sanierungen einhergeht.

Ob bestehende Wohnungen im Brandschutz 1:1 erhalten bleiben können, hängt davon ab, wie der Rettungsweg für die neuen Einheiten sichergestellt werden kann. Geht das nur über die Aufwertung des bestehenden Treppenhauses mittels Druckbelüftungsanlage, kommt es zu spürbaren Eingriffen. Dann sind Wohnungstüren an den Standard von Brandschutztüren heranzuführen und Gangfenster brandschutztechnisch zu ertüchtigen.

Stimmt der bauliche Konsens?

Nach der häufigsten Fehlerquelle gefragt, drängt sich beim Ausbau von Dachgeschoßen sofort ein Thema auf: der bauliche Konsens. Gerade beim Bauen im Bestand ist es entscheidend, diesen im Zuge einer Recherche im Planarchiv der Baubehörde festzustellen und mit der derzeitigen baulichen Situation zu vergleichen. Immer wieder bekommen wir Pläne vorgelegt, in denen bereits eifrig drauflos gearbeitet wurde, obwohl der bestehende Konsens nicht abgebildet ist.

Das kann sowohl die Objektnutzung als auch die Bauteile betreffen: Da wurden beispielsweise ehemalige Wohnungen zu Ordinationen umfunktioniert und frühere Lagerflächen zu Garagen, ohne dass dies im Bauakt Niederschlag gefunden hat. Oder es ist zu baulichen Eingriffen gekommen, indem etwa die für Gründerzeithäuser typischen Deckenuntersichten aus verputzten Schilfmatten entfernt wurden, ohne entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen. In diesen Fällen kann nicht von einem aufrechten baulichen Konsens gesprochen werden. Tritt das erst im fortgeschrittenen Planungsprozess zutage, wird man mitunter weit zurückgeworfen.

Weitere Infos und Tipps zu Brandschutz im Bestand sind in Ausgabe 2 des Magazins „PLAN b“ von Hoyer Brandschutz nachzulesen.

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