Aus für fluorierte Kältemittel : Novellierung der F-Gase-Verordnung bedroht die Wärmepumpenbranche

Das Europäische Parlament hat Ende März der Novellierung der F-Gase-Verordnung zugestimmt. Damit ist die Wärmepumpenbranche von einem weitestgehenden Ausstieg an fluorierten Kältemitteln (F-Gase) betroffen. Mit erheblichen Auswirkungen – sowohl auf Seiten der Hersteller als auch der bisherigen Einsatzgebiete.

Das EU-Parlament stimmte etwa für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Das Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung von Bestandsanlagen ab 2024 kommt nicht - diese sind bis Ende 2029 erlaubt. Allerdings gilt dann ab 2030 ein GWP < 150 als Grenze.

„Es kann auch nicht sein, dass Betreiber*innen ihre Anlagen frühzeitig austauschen müssen, weil kein Kältemittel mehr erhältlich ist. Wenn es für bestimmte Anwendungen keine technischen Lösungen gibt, führt das zu wirtschaftlichen Problemen“, warnt Richard Freimüller, Präsident Wärmepumpe Austria. Bis 2050 soll der vollständige Ausstieg aus der Produktion und dem Verbrauch von klimaschädlichen fluorierten Gasen EU-weit abgeschlossen sein.

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Es kann auch nicht sein, dass Betreiber*innen ihre Anlagen frühzeitig austauschen müssen, weil kein Kältemittel mehr erhältlich ist.
Richard Freimüller, Präsident Wärmepumpe Austria

Geringe Leckagerate

Ein Aspekt, auf den sich Expert*innen bei der Novellierung der F-Gase-Verordnung stützen, ist die Leckage-Rate. Ausgehend von einer Lebensdauer einer Wärmepumpe von 15 Jahren wird angenommen, dass 60 Prozent der eingefüllten – klimaschädlichen – Kältemittel entweichen. „Ich bin der Meinung, dass dieser Wert bei rund 5 Prozent liegt. Nach Auswertung von über 200.000 Anlagedaten des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) mit der Branchensoftware VDKF-LEC beträgt die Leckagerate 1,3 Prozent“, betont Richard Freimüller.

Betrachtet man die derzeitige Verteilung der Kältemittel am Markt, sind von 2.325 Produkten aus der Förderbank nur 76 Produkte – das sind drei Prozent – mit Propan gefüllt. Dem Kältemittel, das die Vorgaben der jetzigen Verordnung erfüllt. Damit ist eines ganz deutlich: Wer jetzt eine Anlage plant oder gerade installiert hat, die mit dem Kältemittel R-410A oder R-32 betrieben wird, muss sich dringend mit dieser Thematik befassen. „Krankenhäuser, öffentliche Gebäude, Alten- und Pflegeheime, Rechenzentren und viele mehr haben derzeit keine Alternative für laufende Bau- oder Sanierungsprojekte“, so der Verbandspräsident.

Markteinbruch befürchtet

Das mit der Novellierung der F-Gase verbundene Aus für Luft-/Wasser-Wärmepumpen Monoblock für Innenaufstellung, Wasser-/Wasser-Wärmepumpen, Erdreich-Sole-/Wasser-Wärmepumpen und Erdreich-Direktverdampfer-Wärmepumpen hätte in Österreich einen Markteinbruch von 92 Prozent zur Folge und den Verlust von rund 2.000 Arbeitsplätzen.

Damit stellt die aktuelle Abstimmung des EU-Parlaments zur F-Gase-Verordnung eine ernste Bedrohung für die gesamte Wärmepumpenbranche dar. Diese Entwicklung bedeutet auch einen herben Rückschlag für das Erreichen der Klimaziele, zu denen die Wärmepumpe einen großen Beitrag leistet. „Die Installation von 50.000 Wärmepumpen jährlich führt zu einer CO2-Einsparung von zusätzlich 120.000 Tonnen. Mit den negativen Auswirkungen der F-Gase-Verordnung würde dieser Beitrag auf unter 10.000 Tonnen CO2- Einsparung jährlich sinken.“

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Der Verband Wärmepumpe Austria setzt sich auf nationaler Ebene dafür ein, die unrealistischen Fristen und Forderungen der F-Gase-Verordnung zu revidieren, um die positive Marktentwicklung weiter voranzutreiben anstatt auf eine harte Bruchlandung zuzusteuern. Aktuell prüft der Europäische Rat die Entscheidung des EU-Parlaments.
Richard Freimüller, Präsident Wärmepumpe Austria
Richard Freimüller, Präsident Wärmepumpe Austria - © Christof Huemer

Neben der F-Gase-Verordnung könnte auch die EU-Chemikalienverordnung REACH den künftigen Einsatz von fluorhältigen Kältemittel erschweren oder gänzlich unmöglich machen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Februar den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)veröffentlicht. Laut Definition zählen die meisten verwendeten F-Gase zur PFAS-Stoffgruppe, mit Ausnahme von R23, R32, R152a und R1132a. Mit einer Entscheidung der EU-Kommission wird 2025 gerechnet.