Förderung für Strom- und Wärmespeicher 2024 : 75 Millionen Euro für systemnützliche Projekte

Dawn of new renewable energy technologies. Modern, aesthetic and efficient dark solar panel panels, a modular battery energy storage system and a wind turbine system in warm light. 3D rendering.

Die Großförderung für innovative Strom- und Wärmespeicheranlagen ist gestartet.

- © malp - stock.adobe.com

Will Österreich seinen Stromverbrauch bis 2030 ausschließlich mit erneuerbaren Energien decken, bedeutet das eine Veränderung für das Stromnetz: Mehr volatile Energiequellen wie Photovoltaik oder Windkraft, die punktuell anfallen, müssen dann auch effizient eingespeichert werden, um den Verbrauch nachts oder im Winter abdecken zu können. Gleiches gilt für Wärme, die etwa durch Solarthermie tagsüber gewonnen wird. Hier kommen Energiespeicher ins Spiel, die eine zentrale Rolle für die Energiewende spielen.

Mit der diesjährigen Ausschreibung der österreichischen Förderung für Großspeicheranlagen wird besonders auf das Konzept der Systemnützlichkeit geachtet: Speicheranlagen sollen das gesamte Strom- und Energiesystem effizienter und stabiler machen. Der Klima- und Energiefonds fördert Speicheranlagen für Strom und Wärme daher mit einem Budget von 75 Mio. Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums. Davon sind etwa 25 Mio. Euro für Stromspeicheranlagen größer 1 MWh und 50 Mio. Euro für Wärmespeicheranlagen ab 250 MWh Speicherkapazität vorgesehen.

Mit dem Förderprogramm wolle man die Integration erneuerbarer Energien beschleunigen, die Versorgungssicherheit erhöhen und den Einsatz großer Energiespeicher in verschiedenen Bereichen vorantreiben, wie Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Bernd Vogl, erklärt: „Das trägt nicht nur zur Stabilisierung des Stromnetzes bei, sondern stärkt auch nachhaltig den Wirtschaftsstandort Österreich.“

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Wer wird gefördert?

Ziel des Programms „Großspeicheranlagen“ ist es sowohl zu einer Versorgungsoptimierung im Energiesystem beizutragen als auch durch Good-Practice Beispiele Investor*innen zur Umsetzung von ähnlichen systemnützlichen Projekten anzuregen.

Die Ausschreibung richtet sich an natürliche und juristische Personen, die sich die Planung und Umsetzung von innovativen Stromspeicheranlagen bzw. Wärmespeicheranlagen zum Ziel gesetzt haben. Einreichungen werden besonders hinsichtlich ihrer Systemnützlichkeit der übermittelten Speichernutzungskonzepte von einer Jury bewertet und gereiht. Um die Attraktivität für große Wärmespeicher weiter zu erhöhen, wurde der maximale Förderbarwert für Projekte im Wärmebereich angehoben.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Investitionsmaßnahmen sowie die Planung von innovativen Stromspeicheranlagen beziehungsweise Wärmespeicheranlagen. Einreichungen sind für folgende Fördergegenstände möglich:

  • Systemnützliche Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von mehr als 1 MWh – der Fördersatz beträgt maximal 20 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten (max. 4 Mio. Euro)
  • Wärmespeicheranlagen mit einer Speicherkapazität ab 250 MWh für die Optimierung klimafreundlicher beziehungsweise hocheffizienter Fernwärmenetze – der Fördersatz beträgt maximal 30 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten (max. 12 Mio. Euro)

Förderfähig sind die Kosten für die Speicheranlage inklusive Verkabelung, Verrohrung, die Einbindung in das System, Lade- und Regelungsmanagement sowie notwendige bauliche Maßnahmen. Für Planungskosten sowie andere immaterielle Leistungen für die förderfähigen Maßnahmen können mit bis zu 10 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt werden. Anträge müssen bis zum 31.03.2025 14:00 Uhr gestellt werden.

Mehr Informationen zur Förderung gibt es hier.

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