Neufassung EU-Trinkwasserrichtlinie
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Richtlinie 2020/2184 ist
veröffentlicht!
Beinahe fünf Jahre wurde hinter den Kulissen intensiv verhandelt. Nach schwierigen Verhandlungen und coronabedingten Verzögerungen stimmte der EU-Ministerrat Ende Oktober 2020 der mit dem EU-Parlament erzielten Einigung über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie zu. Mitte Dezember passierte die neue EU-Trinkwasserrichtlinie ihre letzte Hürde – sie wurde vom Parlament bestätigt und am 16. Dezember 2020 veröffentlicht.
Bereits in TGA 12/2020 wurde über die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie berichtet. Da dieser Artikel noch auf dem letztveröffentlichten Arbeitsdokument aus dem Oktober 2020 basierte, hier ein aktuelles Update mit den wichtigsten Informationen der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Neufassung vom 16. Dezember 2020. Alle Mitgliedsstaaten sind nun angehalten, die neue Richtlinie bis zum 12. Jänner 2023 in nationales Recht umzusetzen.
Risikobewertung von Hausinstallationen
Ein Aspekt, der den Bereich der technischen Gebäudeausrüstung besonders betreffen wird, ist die in der neuen Richtlinie geforderte Risikobewertung von Hausinstallationen. Allgemein sollen die potenziellen Risiken berücksichtigt werden, die von Produkten, Materialien und Werkstoffe ausgehen. Bei den sogenannten "prioritären" Örtlichkeiten, wie etwa Krankenhäusern, Gesundheitseinrichtungen, Altersheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetrieben, Restaurants und Gaststätten, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätzen, sind dabei unbedingt auch Legionellen und Blei zu berücksichtigen.
Um die Risiken in Zusammenhang mit den Hausinstallationen zu verringern, werden die Mitgliedsstaaten von der Kommission ermutigt, die Verbraucher und Immobilienbesitzer über geeignete Maßnahmen der Risikominderung zu informieren und Schulungen von Fachleuten aus dem Bereich der technischen Gebäudeausrüstung zu diesem Thema zu fördern. In Bezug auf Blei werden Maßnahmen zum Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen in bestehenden Hausinstallationen vorgeschlagen.
Harmonsierung der Anforderungen an Werkstoffe
Für die Industrie von besonderer Bedeutung ist die geplante Harmonisierung der Anforderungen an die Werkstoffe, was zwar die Konformitätsbestätigung der Endprodukte vereinfacht, die Zulassung von Materialien und Werkstoffen aber wesentlich aufwändiger gestalten wird. Mit der Erstellung der dazu erforderlichen europäischen Normen hat die Kommission das Europäische Komitee für Normung CEN bereits beauftragt. Auf Basis vereinheitlichter Methoden für die Prüfung, Bewertung und Aufnahme in die europäischen Positivlisten sollen europaweite Mindesthygieneanforderungen geschaffen werden. Spätestens mit 12. Jänner 2036 wird der Grenzwert für Blei von 10 µg/l auf 5 µg/l gesenkt. Letztendlich sollen für Produktteile, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, nur mehr Werkstoffe oder Ausgangsmaterialien dieser Positivlisten eingesetzt werden dürfen. Dies bedeutet allerdings noch immer keine grenzenlose Union, denn in hinreichend begründeten Fällen dürfen Mitgliedsstaaten strengere Schutzmaßnahmen für die Verwendung von Werkstoffen festlegen. Diesbezüglich haben die Kommission und alle anderen Mitgliedsstaaten ein Einspruchsrecht.
Stichtag 12. Jänner 2023
Bereits 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung ist die neue EU-Trinkwasserrichtlinie im Jänner 2021 in Kraft getreten und muss binnen zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für spätestens 12. Jänner 2023 ist somit eine Neufassung der Österreichischen Trinkwasserverordnung zu erwarten. Bis 12. Jänner 2029 ist die Risikobewertung der Hausinstallation das erste Mal vorzunehmen. In den Leitlinien FWH-001 und FWH-002 des FORUM Wasserhygiene finden sich bereits zahlreiche Hinweise zum Durchführen dieser Risikoanalyse. Bis zur Umsetzung wird ein Praxisratgeber mit Vorlagen und Musterbeispielen zur Verfügung stehen.