Aus TGA 12: EU-Trinkwasserrichtlinie : 2023 sind umfassende Neuregelungen zu erwarten
Die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 haben es in sich und machen umfangreiche Änderungen der Österreichischen Trinkwasserverordnung erforderlich. So finden sich in ihr erstmals gesetzlich festgelegte Parameterwerte für Legionellen, die Bewertung des von den Hausinstallationen ausgehenden Risikos wird zumindest für sogenannte „prioritäre“ Örtlichkeiten verbindlich. Die Festlegung dieser Örtlichkeiten obliegt den nationalen Behörden, von der Kommission vorgeschlagen werden etwa Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Altersheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Gaststätten, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätze. Für sie ist auf Basis eines Wassersicherheitsplans ein Risikomanagementsystem zu etablieren, um eine Gefährdung der Nutzer dieser Einrichtungen hintanzuhalten. Nicht nur Installateure, sondern auch Verbraucher und Immobilienbesitzer müssen zukünftig über die Gefahren und die richtige Nutzung der Hausinstallationen unterrichtet werden.
Grundlegende Änderungen
Am Normensektor wird es grundlegende Änderungen bei der ÖNORM B 2531, ÖNORM B 5019 und ÖNORM B 5021 geben. Die technischen Aspekte der ÖNORM B 5019 und ÖNORM B 5021 sollen in die ÖNORM B 2531 übergeführt werden, die Anforderungen an den hygienischen Betrieb der Trinkwasser-Erwärmungsanlagen für die unterschiedlichen Nutzungsbereiche werden in die neue ÖNORM B 1921 einfließen. Bereits die Normennummer ÖNORM B 1921 soll dabei verdeutlichen, dass es sich um eine Zusammenführung von ÖNORM B 5019 und ÖNORM B 5021 handelt. Zusammen mit dem europäischen Leitfaden zur Umsetzung des Water Safety-Plan-Konzeptes in Gebäuden CEN/TR 17801 wird die ÖNORM B 1921 auch konkrete Hinweise zur Umsetzung des Wassersicherheitsplans geben.
How to: Wassersicherheitsplan
Wie im Schema veranschaulicht, beruht der Wassersicherheitsplan auf einer Systembeschreibung, einer Systembewertung, dem Festlegen von Maßnahmen zur Risikobeherrschung und dem Verifizieren dieser Maßnahmen. Um einen Wassersicherheitsplan in das Leben zu rufen, wird ein möglichst interdisziplinär aufgestelltes WSP-Team benötigt, in das alle Stakeholder einbezogen werden sollten. Im Zuge der Systembeschreibung werden nicht nur alle Anlagenteile des gesamten Gebäudes dokumentiert, es werden auch Informationen zu den Nutzergruppen, zur Betriebsweise und zu den Nutzungshäufigkeiten festgehalten. Bei der Systembewertung werden zunächst alle möglichen Gefahrenpunkte sowohl im Normalbetrieb als auch unter allen denkbaren Abweichungen am Weg des Wassers in der Installation vom Point of Entry bis zum Point of Use erfasst und bezüglich ihres Risikos auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkungen bewertet. Bei Gefahren mit nicht tolerierbarem Risiko werden schließlich Maßnahmen zur Risikobeherrschung festgelegt und validiert. Das gesamte Konzept wird periodisch und bei Störfällen überarbeitet. Damit ist sichergestellt, dass der Wassersicherheitsplan regelmäßig aktualisiert und bei unerwarteten Ereignissen umgehend angepasst wird. Damit schließt sich der Kreis, denn die neuen Normen geben Hilfestellung bei der Umsetzung der ab 2023 geltenden gesetzlichen Vorgaben.