Update : Geplanter Terreal-Kauf von Wienerberger: BWB hat wettbewerbliche Bedenken

Wienerberger beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Terreal Holding zu erwerben. Das umfasst die Geschäfte von Terreal in Frankreich, Italien, Spanien und den USA sowie das Geschäft von Creaton in Deutschland und den Benelux-Ländern, dieses wurde 2020 von Terreal übernommen.

Ausgenommen von der Übernahme sind die Beteiligungen an Creaton Polska (Polen) und Creaton South East Europe (Ungarn) sowie der österreichische Vertrieb von Creaton. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, insbesondere kleinformatige Bedachungsmaterialien für das Steildach. Insgesamt würde die Transaktion fast 3.000 Mitarbeitende umfassen und die Produktion von Wienerbergr um 29 Standorte erweitern.

Wienerberger AG
© Uwe Strasser / Wienerberger AG

Der Zusammenschluss von Wienerberger und Terreal wurde am 20. Dezember 2022 bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet. Das Fristende von Phase I war ursprünglich Mitte Jänner anberaumt, nach einem Antrag auf Fristverlängerung um zwei Wochen verlängerte sich die Frist auf 31. Jänner 2023. Aufgrund wettbewerblicher Bedenken hat die BWB nun einen Antrag auf vertiefte Prüfung an das Kartellgericht gestellt (Phase II).

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Wettbewerbliche Bedenken

Die BWB führte im Rahmen ihrer Ermittlungen neben eigenen Recherchen auch Befragungen von Marktteilnehmern durch. Die Ergebnisse der Stellungnahmen und Gespräche mit Wettbewerbern sowie Kund*innen ergaben Anhaltspunkte für eine andere Marktabgrenzung als jene, die bei der Anmeldung vorgebracht wurde. Insgesamt gibt es seitens der BWB Bedenken aufgrund der sehr hohen Marktanteile der beteiligten Unternehmen. Unabhängig von der genauen Marktabgrenzung würde der Zusammenschluss zu einer weiteren Stärkung der Marktstellung von Wienerberger im Bereich kleinformatiger Bedachungsmaterialien für das Steildach führen, welche sich auf den Wettbewerb negativ auswirken kann, informiert die Behörde.

„Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie auf die Kund*innen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Daher ist die Fusion nicht freigabefähig durch die BWB. Bedachungsmaterialien wie zum Beispiel Tondachziegel, sind ein ganz wesentlicher notwendiger Bestandteil für viele Bauvorhaben,“ erklärt Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch. Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der BWB in seiner derzeitigen Form nicht freigabefähig, sondern bedarf einer eingehenden Prüfung durch das Kartellgericht. Die BWB hat daher zur vertieften Prüfung einen Antrag an das Kartellgericht gestellt. Der Bundeskartellanwalt stellte ebenfalls einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.


Anm.: Der Zusammenschluss wurde ebenfalls beim Bundeskartellamt in Deutschland angemeldet und von diesem freigegeben. Die Wettbewerbssituation ist nach Ansicht der BWB jedoch nicht mit jener in Österreich zu vergleichen, da die Marktstellung der Unternehmen eine andere ist.

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