Smart Readiness Indicator : Gescheite Gebäude
Der Smart Readiness Indicator soll vereinheitlicht ausweisen, wie „gescheit“ ein Gebäude ist – und wie smart es werden kann.
- © Gaseesky Stock - stock.adobe.comDer Begriff „Smart Home“ hat den Sprung in den allgemeinen Sprachgebrauch bereits vor einigen Jahren geschafft. Gerade für Konsument*innen ist er jedoch mehr mit Googles Nest oder Amazons Alexa und weniger mit Gebäudeautomations- und -steuerungssystemen (BACS) verbunden. Aber woher wissen wir eigentlich, wie smart ein Gebäude tatsächlich ist?
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Die EU beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden – und hat in ihrer Gebäuderichtlinie (EBPD) 2018 erstmal den sogenannten Smart Readiness Indicator (SRI) eingeführt. Dieses aktuell noch freiwillige, einheitliche europäische Schema bewertet Gebäude nach drei Schlüsselfunktionen: Ihr Vermögen, die Energieeffizienz im Betrieb zu optimieren, sich an die Bedürfnisse der Bewohner*innen anzupassen und auf Signale aus dem Stromnetz im Sinne der Energieflexibilität zu reagieren. Im Zusammenhang mit dem SRI kann die Intelligenz eines Gebäudes folgendermaßen definiert werden:
"Die ‚Intelligenz‘ eines Gebäudes bezieht sich auf seine Fähigkeit, veränderte Bedingungen in Bezug auf den Betrieb der technischen Gebäudesysteme, die äußere Umgebung (einschließlich der Energienetze) und die Anforderungen der Gebäudenutzer*innen zu erkennen, zu interpretieren, zu kommunizieren und aktiv und effizient darauf zu reagieren."
Die SRI-Methode basiert darauf, die Smart-Ready-Services, die in einem Gebäude vorhanden oder geplant sind, zu identifizieren und zu bewerten. Diese Services lassen sich in neun technische Bereiche einordnen:
- Heizung,
- Kühlung,
- Warmwasser,
- Belüftung,
- Beleuchtung,
- dynamische Gebäudehülle,
- Elektrizität,
- Laden von E-Fahrzeugen
- sowie Überwachung und Kontrolle.
Die Performance der Services wird wiederum anhand von sieben Wirkungskriterien – Energieeffizienz, Wartung, Komfort, Benutzerfreundlichkeit, Gesundheit, Informationen für Nutzer*innen, Energieflexibilität und -speicherung – von smarten Gebäuden bemessen. All diese Werte werden hin zu den drei Schlüsselfunktionen und schlussendlich dem SRI aggregiert – eine durchaus komplexe Methode, die auch noch Funktionalitätsstufen umfasst. Der SRI-Wert selbst wird dann als Prozentsatz angegeben. So zeigt er das Verhältnis zwischen der tatsächlichen Intelligenzfähigkeit eines Gebäudes und der maximal möglichen Intelligenzfähigkeit, die es erreichen könnte.
Nationaler Spielraum
Die EU gibt außerdem nur den legalen Rahmen und damit die grobe Struktur sowie die Prinzipien hinter der Berechnungsmethode vor. Den technischen Rahmen – also den Katalog der Smart-Ready-Services, ihre Funktionalitätseinordnung und Gewichtung sowie weitere Parameter – liefern die Mitgliedsstaaten selbst.
In Österreich wurden bereits mehrere Studien zur nationalen Spezifizierung des SRI durchgeführt, ebenso gibt es erste Vorschläge für einen SRI Austria. Im Rahmen von EU LIFE-Projekten wie „SRI2Market“ arbeiten Expert*innen der AEE INTEC, der Universität für Bodenkultur und weitere gemeinsam mit dem OIB an der Weiterentwicklung des SRI und haben unter anderem ein Online-Tool zum Testen der europäischen SRI-Methodik entwickelt. Der SRI wird mit Unterstützung der EU derzeit in sieben weiteren Ländern freiwillig getestet: Kroatien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Slowenien und Spanien.
In der Branche gibt es ein deutliches und zunehmendes Interesse am SRI.Eric Menke, BOKU
SRI2Market in Österreich
SRI2Market unterstützt nicht nur Länder bei der Einführung des Indikators, sondern schult auch dazu, entwickelt Instrumente zur Anleitung von SRI-Prüfer*innen sowie Empfehlungen für Gebäudeeigentümer*innen in Bezug auf SRI-Nachrüstung. So entstand bereits eine vollständig E-Learning-Plattform, nach deren Absolvierung der Zugang zur Assessment-Plattform freigeschaltet wird. Mit ihr können Assessments selbstständig durchgeführt werden, was zu einer öffentlich zugänglichen Datenplattform beiträgt.
Das Schulungsangebot kommt gut an, weiß Eric Menke, wissenschaftlicher Mitarbeiter der BOKU und mit für den SRI2MARKET-Kurs für Österreich zuständig: „In der Branche gibt es ein deutliches und zunehmendes Interesse am SRI. Das Interesse und die Bekanntheit des SRI scheint, unserer Wahrnehmung nach, eng vom Hintergrund und der Tätigkeit der einzelnen Stakeholdergruppen abzuhängen. Das Hauptinteresse scheint derzeit bei interessierten Gebäudeeigentümern mit Umwelt- und Energiebewusstsein, sowie Assessoren von Energieausweisen zu liegen.“ Allgemein sei aber auch ein abwartendes Verhalten zu beobachten, bis die finale Methodik und Einführung in Österreich festgelegt sei.
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Trotzdem wurden in den teilnehmenden Ländern seit der Einführung der Plattform über 200 Gebäude und mehr als 1,3 Millionen Geschossfläche bewertet, 25 Gebäude davon in Österreich. Sie kommen auf einen durchschnittlichen SRI-Wert von 23,1 Prozent. Werte von etwa 25 Prozent seien für den Bestand „absolut respektabel“, so Menke in einem Vortrag an der BOKU. Es geht aber auch anders: Der SRI-Wert des bereits bewerteten TÜWI-Gebäudes der BOKU soll nach geplanten Umbauten gezielt von den bereits überdurchschnittlichen 30,6 Prozent auf 50,8 Prozent steigen. Verantwortlich dafür sind die geplante Implementierung einer prädiktiven, wetterprognosegestützten Regelung, die Ergänzung von thermischen Speichern für flexibles Lastmanagement, die Erhöhung des Deckungsgrads solarer Erträge und die Implementierung saisonal anpassbarer Sollwerte.
Verpflichtung 2027 geplant
Momentan arbeiten die Teilnehmer*innen an SRI2Market also noch mit vorläufigen Werten, bis ein Expert*innengremium in Österreich die Methodik festlegt. „Auch die EU-Methodik wird ziemlich sicher 2027 nochmal angepasst und verbessert werden“, schätzt Menke. Laut aktueller EPBD soll die Kommission auf Grundlage der Ergebnisse der nationalen Testphasen und anderer Projekte bis 30. Juni 2026 einen Bericht über die Prüfung und Umsetzung des SRI vorlegen. Danach ist nochmal ein Jahr Zeit, bis die EPBD um eine Richtlinie ergänzt werden soll. In ihr soll die Anwendung des gemeinsamen SRI-Systems dann für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Heizungsanlage, Klimaanlage, kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlage oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW vorgeschrieben werden.