Heizungstausch-Förderung Österreich 2025 : GWP-Grenzwert für Wärmepumpen angepasst
Richard Freimüller, Verbandspräsident Wärmepumpe Austria
- © WPADer Wärmepumpenmarkt steht 2025 unter spürbarem Gegenwind. Im dritten Quartal fuhren Heizungswärmepumpen ein Minus von knapp 33 Prozent ein. Der Absatz bei Brauchwasser-Wärmepumpen stieg hingegen um 4,58 Prozent. Kumuliert liegen die Marktzahlen bei Heizungswärmepumpen nach den ersten drei Quartalen 2025 um 16,55 Prozent unter dem Vorjahr, Brauchwärmepumpen um knapp 11 Prozent darüber. In Summe hinkt der Markt 11,87 Prozent hinter 2024 nach.
Umso entscheidender ist der Blick nach vorne: Anfang 2026 startet die neue „Kesseltausch“-Bundesförderung. Sie sieht ein jährliches Gesamtbudget von 360 Millionen Euro bis 2030 vor, wobei auch thermische Sanierungen inkludiert sind. Für den eigentlichen Heizungstausch bleiben damit realistisch rund 300 Millionen Euro pro Jahr – genug für etwa 37.500 Förderfälle pro Jahr. Angesichts der hohen Nachfrage wird dieser Topf voraussichtlich wieder rasch ausgeschöpft sein.
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GWP-Grenzwert geändert
Die Wärmepumpenbranche war zuletzt zudem stark durch eine kritische Förderbedingung belastet: den GWP-Grenzwert von 150 für Kältemittel. Ein solcher Wert ist aktuell praktisch nur mit Propan (R290) erreichbar. Ohne Anpassungen hätten zahlreiche Luft/Wasser-Modelle sowie praktisch alle größeren Sole- und Wasser/Wasser-Systeme ihre Förderfähigkeit verloren.
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Nach intensiven Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium konnte ein praxisnaher Kompromiss erreicht werden: Bis Ende 2026 kann ein Förderantrag mit einem Abschlag von 20 Prozent auf den Fördersatz von 7.500 Euro – bei Erdsonden zzgl. 5.000 Euro Bohrbonus – eingereicht werden, wenn das Gerät einen GWP bis 750* aufweist. Erst bei Förderanträgen ab Januar 2027 greift die strengere F-Gase-Verordnung mit der Grenze von 150 GWP. Damit bleibt den Betrieben ausreichend Zeit, bestehende Produktlinien geordnet umzustellen.
* Update, 30.10.2025: Inzwischen wurden auch die Infoblätter der KPC dementsprechend adaptiert.
Datenbank zu Förderkriterien
Die GET-Datenbank enthält Informationen zu rund 3.200 Wärmepumpen. Daraus wird ersichtlich, ob ein Modell die Förderkriterien – u. a. GWP < 150, maximale Vorlauftemperatur von 55 °C, max. 100 kWh im Ein- und Zweifamilienhaus, EHPA-Gütesiegel – erfüllt. Das Gütesiegel als Förderkriterium ist positiv zu bewerten, da es Qualität und Ersatzteilverfügbarkeit sichert und somit den Konsumentenschutz stärkt. Kritisch sehen wir hingegen, dass im Förderprozess noch immer kein verbindlicher Auftrag vorgelegt oder nachgereicht werden muss. Hier drohen erneut blockierte Fördermittel, wenn Projekte, für die durch das Angebot die Förderung beantragt wurde, nicht innerhalb der 9-Monats-Frist umgesetzt werden.
Förderlücke sorgt für Jahresminus
Mit diesen Voraussetzungen könnte das letzte Quartal 2025 den Markteinbruch leicht abfedern. Wir rechnen mit einem Jahresminus von unter 20 Prozent. Hauptursache für die schwache Marktdynamik war aus unserer Sicht die Förderlücke im Dezember 2024. Der Ausfall der „Raus aus Öl“-Förderung führte zu Unsicherheit und Verzögerungen: Viele Anträge wurden falsch oder doppelt registriert, zahlreiche Projekte sind bis heute nicht umgesetzt. Das Programm „Sauber heizen für Alle“ mit bis zu 100 Prozent Förderung hatte kaum Relevanz, da die erforderliche Zwischenfinanzierung von teilweise acht Monaten für viele Haushalte nicht tragbar war.
Förderungen als wichtiger Impuls.
Die neue Bundesförderung, für die ab Mitte November die Registrierung startet, ist zweifellos ein wichtiger Impuls für den Wärmepumpenmarkt. Ebenso sind die weiter bestehenden Landesförderungen zu berücksichtigen und zu beantragen. Für den großvolumigen Wohnbau gibt es eine zweite Förderschiene, die Mittel in gleicher Höhe, jedoch mit anderen Fördervoraussetzungen, bereithält. Für Detailfragen steht der Verband gerne zur Verfügung.