Förderschiene „Heizungsoptimierung im mehrgeschoßigen Wohnbau" : Neue Förderung für hydraulischen Abgleich
Nichts weniger als ein Paradigmenwechsel steckt in den neuen Energieeffizienz-Förderungen, darunter auch jene für den hydraulischen Abgleich, die seit Mai dieses Jahres möglich sind. Denn erstmals stehen nichtmaterielle Maßnahmen wie Kesseltausch oder das Anbringen von Dämmstoffen im Mittelpunkt:
Die Voraussetzung der neuen Förderungen für hydraulischen Abgleich und Gebäudeautomation sind gebäudetechnische Beratungsdienstleistungen. Sowohl der hydraulische Abgleich als auch die Gebäudeautomation im Gebäudebestand sind Kernkompetenzen von verschiedenen gebäudetechnischen Gewerken – die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird durch die neuen Förderungen quasi offiziell bestätigt.
Fokus der Förderung: Endenergieeinsparung
„Im Zentrum der neuen Förderungen steht echte Endenergieeinsparung“, betont Lukas Lippert von der KPC. Die Kommunalkredit Public Consulting ist mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen betraut und Anlaufstelle für alle, die sich um die Förderungen bewerben. Die beiden Förderschienen seien zudem langfristig abgesichert, denn sie fußen auf den Einsparzielen des Energieeffizienzgesetzes, die – mit einiger Verspätung gegenüber den EU Vorgaben – heuer mit einfacher Mehrheit im Parlament beschlossen wurden.
Auch wenn es in Österreich realpolitische Änderungen gibt, die innerhalb der EU beschlossenen Einsparziele müssen erreicht werden. Und diese sind ambitioniert: Bis 2030 muss der Endenergieverbrauch auf 920 Petajoule (225 TWh) gesenkt werden. Verglichen mit dem Ausgangswert von 2021, der bei 1.123 PJ lag, ist das ein Minus von rund 18 Prozent. Diese Endenergieeinsparung wird mit 190 Mio. Euro pro Jahr gefördert, und das bis 2030 gesichert – aus diesem Topf speisen sich auch die Mittel für die Förderung des hydraulischen Abgleichs. Die Förderungen sind also langfristig abgesichert und gut dotiert.
Für den hydraulischen Abgleich haben wir ein konservatives Einsparziel von 8 kWh pro m2 Nutzfläche und Jahr angenommen.Christian Praher, Österreichische Energieagentur
Hydraulischer Abgleich: 8 kWh Einsparung
Christian Praher ist einer der Autoren der grundlegenden Studie der Österreichischen Energieagentur (ÖAE), die Energieeffizienzmaßnahmen für die Umsetzung der EU Richtlinie in Österreich identifiziert und bewertet hat. Der Experte der Energieagentur hat in dieser 2022 fertiggestellten Studie eine ganze Reihe von Maßnahmen unter die Lupe genommen.
Diese reichen von der Elektrifizierung der Mobilität bis zur adabiatischen Kühlung und zum Tausch von Antriebsmotoren in der Industrie. Als besonders effizient haben sich gebäudetechnische Maßnahmen wie eben der hydraulische Abgleich herausgestellt.
„Für den hydraulischen Abgleich haben wir ein konservatives Einsparziel von 8 kWh pro m2 Nutzfläche und Jahr angenommen“, so Praher. Damit bewegt man sich an der Untergrenze dessen, was durch sauberen hydraulischen Abgleich tatsächlich erreichbar ist. Für ganz Österreich ergibt sich daraus ein Einsparpotenzial von mehr als 1.300 GWh im mehrgeschoßigen Wohnbau.
Förderung in der Praxis: Vom Materialverkauf unabhängige Deckungsbeiträge
Ein Unternehmen, das sich seit Jahren dem hydraulischen Abgleich verschrieben hat, ist die Firma Frühauf aus Millstatt in Kärnten. Firmengründer Christian Frühauf hat mit seinem Team seit 2016 bereits hunderte Wohneinheiten hydraulisch optimiert und war seit Februar 2023 auch in der Arbeitsgruppe vertreten, die die technischen Grundlagen für die Förderung erarbeitet hat.
Für ihn ist an der Förderung bemerkenswert, dass erstmals „unsere Büroarbeit bezahlt wird: Um einen hydraulischen Abgleich durchzuführen, muss entsprechend geplant und berechnet werden!“ Das ist für Installationsbetriebe neu und bringt Schwung für den hydraulischen Abgleich. Denn mit der Förderung können erstmals Deckungsbeiträge für Planungsarbeit und Dienstleistung erreicht werden, die vom Materialverkauf unabhängig sind.
Durch die langfristige Planungssicherheit der Förderung macht es für Installationsbetriebe Sinn, das entsprechende Know-how und die Mitarbeitende dafür aufzubauen. Dafür gibt es einen praxisorientierten klima:aktiv Leitfaden, den Thermocycling mitverfasst hat. Bei den HSH Installatören, zu denen Thermocycling gehört, wirbt Christian Frühauf jedenfalls intensiv für die Umsetzung. Seine Erfahrung gießt er in eine Faustregel: „Eine Partie schafft 40 Gebäude im Jahr.“
Details zur Förderung für den hydraulischen Abgleich
„Heizungsoptimierung im mehrgeschoßigen Wohnbau“, so lautet der genaue Titel der Förderschiene, die seit Mai 2023 einreichbar ist.
Was gefördert wird
Gefördert werden Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung eines hydraulischen Abgleichs in einer bestehenden Wärmeversorgung eines mehrgeschoßigen Wohnbaus, die Durchführung sowie die damit einhergehenden Investitionskosten und abschließende Digitalisierungsmaßnahmen.
ACHTUNG: Es können nur Projekte gefördert werden, bei denen sowohl die Beratung als auch die Investitionsmaßnahmen durchgeführt werden! In dem mehrgeschoßigen Wohnbau müssen zudem mindestens sechs Nutzeinheiten vorhanden sein.
Wer gefördert wird
Einreichen können Gebäudeeigentümer*innen oder deren bevollmächtigte Vertretung (z. B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin.
Wie hoch die Förderung ist
Die Förderung wird als Pauschale für jede beheizte Einheit berechnet. Sie ist mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten sowie 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
⇨ Bei der Beratung (Situationsaufnahme, Heizlastabschätzung, Wassermengenberechnung, Druckverlustberechnung, Pumpenauslegung, Ventilauslegung etc.) liegt die Obergrenze pro beheizter Einheit bei 300 Euro (max. 50 Prozent der Kosten).
⇨ Bei den Investitionen (Ersatz defekter Steuerungen und Ventile, hocheffiziente Pumpen, witterungsgeführte Regelung, Dämmung von Rohrleitungen, Tausch von Thermostatventilen, Digitalisierungsmaßnahmen, Wärmemengenzähler, Temperaturfühler etc.) liegt die Obergrenze pro beheizter Einheit ebenfalls bei 300 Euro (max. 50 Prozent der Kosten).
ACHTUNG: Sofern der/die Gebäudeeigentümer*in ein Unternehmen oder ein sonstiger Wettbewerbsteilnehmer*in ist, gilt die „De-minimis“-Regelung – das heißt, die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben, sofern der Förderwerbende innerhalb von drei Steuerjahren insgesamt nicht mehr als 200.000 Euro an derartigen Förderungen beantragt hat. Diese Regelung dient dem Ausschluss einer Wettbewerbsverzerrung.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen
⇨ Gefördert werden Leistungen, die ab 1. April 2023 erbracht wurden.
⇨ Rechnungen müssen auf den/die Gebäudeeigentümer*in bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft lauten.
⇨ Im Rahmen der Registrierung sind Angaben zu den geplanten Maßnahmen und den dafür veranschlagten Kosten zu machen.
⇨ Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen sowie die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) müssen längstens 12 Monate nach Registrierung erfolgen.
Weiter Informationen und Förderstelle
Mit der Abwicklung der Förderung ist die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) betraut. Diese informieren auch über weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder.
Weitere Informationen online finden Sie hier.